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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 11. Januar 2017, 14:14:56
Wenn du nach Versetzung unter Zusage der UKV an den neuen Standort ziehst - also an einen Ort im räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes - bekommst du die UKV erstatten und kein Trennungsgeld.
Wenn du unter Nichtzusage der UKV - also mit Anspruch auf Trennungsgeld - versetzt wirst kannst du auf eigene Kosten natürlich umziehen und behältst auch den Trennungsgeldanspruch, sofern du nicht in den räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes ziehst.
Gruß Andi
Zitat von: Skizzl am 11. Januar 2017, 13:30:57
Meine Frage ist, ob ich auch eine derart befristete Wohnung anerkannt bekekomme.
Zitat von: Skizzl am 11. Januar 2017, 13:30:57
Zweite Frage bezieht sich auf einen Umzug nach der Versetzung.