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Zusammenfassung

Autor RB/WDA
 - 18. Januar 2017, 15:56:09
Der Truppenarzt, nicht der Chefarzt eines BwKrhs ist hier der richtige Ansprechpartner.


Gesendet von iPad mit Tapatalk
Autor RB/WDA
 - 18. Januar 2017, 15:51:42
Der Vermerk/Hineis in der G-Akte müsste doch für die Fahrtkostenabrechnung, zumindest aber für die Ausstellung einer weiteren  Bescheinigung durch den Truppenarzt reichen.
Hierbei stellt der Truppenarzt nicht nachträglich eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der in Rede stehenden Untersuchung incl. Dienstreise aus, sondern fertigt eine Zweitschrift (der verlorenen Bescheinigung) anhand der G-Akte.
Zur Not beim TrA diese Bescheinigung schriftlich beantragen. Bei Ablehnung oder Nichtbeantwortung dieses Antrags innerhalb 1 Monats Beschwerde.


Gesendet von iPad mit Tapatalk
Autor ulli76
 - 17. Januar 2017, 12:04:29
Dass Patienten Papiere verschusseln, ist ein häufiges Phänomen.
(Rezepte, Überweisungen etc).
Es bietet sich an dick "Zweitausfertigung" drüber zu schreiben um Missbrauch einzudämmen.
Autor Andi
 - 17. Januar 2017, 11:47:57
Na ja, das Problem ist ja durch die eigene Schuseligkeit selbst verursacht. Ich muss gestehen, dass ich grundsätzlich auch keine Unterlagen unterschreiben würde mit denen unberechtigter Weise eine Zahlung doppelt abgerechnet werden könnte.
Autor michel_marcel
 - 16. Januar 2017, 17:07:42
So wie Tommie schreibt wird sowas in der G-Akte nicht hinterlegt.
Nächste Woche redet unser Sozialdienst mal mit dem Chefarzt.
Mal schauen was da raus kommt, sie weiß aber aus Erfahrung das es immer mal wieder Probleme mit diesem Chefarzt gibt. Ich halte euch auf dem laufenden wenn gewünscht.
Autor Tommie
 - 16. Januar 2017, 07:23:35
Es wäre mir nicht bekannt, dass eine ärztliche Bescheinigung für die Fahrten zu Behandlungen als Kopie in der G-Karte aufbewahrt wird! Hier wird maximal der Hinweis auf der Karteikarte zu finden sein, dass eine solche ausgestellt wurde!
Autor RB/WDA
 - 15. Januar 2017, 12:53:55
Zitat von: michel_marcel am 12. Januar 2017, 12:12:29
Hallo Kameraden und ein gesundes neues Jahr.

Ich hatte im Jahr 2013 ein besonderes Vorkommnis welches schweres PTBS zur folge hat.
Als kurze Einleitung.

Nun habe ich durch die Heilführsorge meine ambulante Psychotherapie genehmigt bekommen und alles funktionierte seitdem gut.
Nur seit Letzen Jahr gibt es Probleme.
Ich habe aus versehen meine truppenärztlichen Bescheinigungen (4 St) weggeschmissen und finde diese nicht mehr.
Nun habe ich diese neu geschrieben und ein extra Schreiben, mit den bestätigten Terminen, durch die Klinik erstellen lassen.

Trotzdem weigert sich mein Truppenarzt diese nachträglich nochmal zu unterschreiben. Gibt es irgendwo eine Reglung die besagt ob und wie lange ich so was nachreichen kann?
Ich würde nur gern meine Abrechnung fertig machen wollen nur genau dies hindert mich daran.

Grüße


In die eigene G-Akte schauen im Rahmen des Akteneinsichtrechts. Daraus ggf. dann Kopien machen. Denn diese Bescheinigungen müssten doch auch in der G-Akte in irgendeiner Form nachvollziehbar verzeichnet sein.
Autor michel_marcel
 - 12. Januar 2017, 22:05:38
Haben wir auch schon probiert, ich habe ihm ja auch gesagt das er die alle schonmal unterschrieben hat und extra noch die Bestätigung der Klinik dazu gepackt.
Nur mache will ich auch mal die Abrechnung fertig machen aber weil er sich so quer stellt funktioniert das nicht.
Montag kommt der Sozialdienst da setze ich die gute Dame auf den an, sie hat immer so eine eindringliche Art
Autor ulli76
 - 12. Januar 2017, 17:14:30
Vielleicht kann dein Spieß vermitteln. So von wegen Soldat ist psychisch erkrankt und hat etwas Probleme sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Fürsorgepflicht. War ja schon mal ausgestellt.... So in die Richtung.
Autor Ralf
 - 12. Januar 2017, 17:01:25
Heißt doch richtig "Truppenärztl. Anordnung".
Autor ulli76
 - 12. Januar 2017, 13:41:10
Es ist nicht vorgesehen, dass die im Nachhinein ausgestellt wird.
Du bist also auf Kulanz durch den Truppenarzt angewiesen.
Autor michel_marcel
 - 12. Januar 2017, 13:07:04
Es ist das Formular "Bescheinigung zur Erstattung der Reiseauslagen" zur Fahrkostenabrechnung.
Autor Andi
 - 12. Januar 2017, 13:03:37
Na ja, worum auch immer es geht wirst du da wohl eine Einigung mit deinem Truppenarzt herbeiführen müssen. Jede angeordnete Maßnahme sollte ja in der G-Akte vermerkt worden sein, so dass auch vergangene Anordnungen nachvollzogen werden könnten.

Gruß Andi
Autor michel_marcel
 - 12. Januar 2017, 12:56:32
Diese sind im Intranet/Formulardatenbank frei verfügbar und ich schreibe diese nach erfolgter Terminvereinbarung immer mit den notwendigen
Daten vor.
Dann geht's zum Truppenarzt und dieser unterschreibt sie (wenn sie in der Zukunft liegen oder am selbigen Tag).
Autor Andi
 - 12. Januar 2017, 12:50:42
Zitat von: michel_marcel am 12. Januar 2017, 12:12:29
Ich habe aus versehen meine truppenärztlichen Bescheinigungen (4 St) weggeschmissen und finde diese nicht mehr.

Was sind denn "truppenärztliche Bescheinigungen"?

Zitat von: michel_marcel am 12. Januar 2017, 12:12:29
Nun habe ich diese neu geschrieben und ein extra Schreiben, mit den bestätigten Terminen, durch die Klinik erstellen lassen.

Wie kannst du denn bitte truppenärztliche Bescheinigungen erstellen? Bist du dein eigener Truppenarzt?

Gruß Andi