ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 16. Januar 2018, 04:19:22ZitatNa toll, und ohne keine Ernennung.Wieso das denn?
Zitat von: LwPersFw am 08. Juli 2017, 09:03:41
Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.
U.a.:
+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.
ZitatNa toll, und ohne keine Ernennung.Wieso das denn?
Zitat von: LwPersFw am 13. Januar 2017, 07:41:57
Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...
Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...
Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...
Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.
Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...
Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).