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Autor Judo_Neuling
 - 13. Januar 2017, 15:21:49
@F_K

Nein, ich habe keine Probleme mit dem verstehendem Lesen. Aber gut überlegte Behauptung.
Zudem ist das auch nicht 'mein' Physiotherapeut, sondern mein Trainer, der Physiotherapeut ist und sich bereit erklärt hat, sich mein Knie anzusehen. :)

@Ulli76

Was Sie schreiben, ergibt durchaus Sinn. Es geht mir auch nicht darum hier zu verhandeln, es ist schlicht und ergreifend die Tatsache, dass ich gehofft habe, es gäbe eventl. Möglichkeiten (außer der Musterung durch den betreffenden Arzt) oder Tipps, die ich tun könnte um nicht Dienstuntauglich geschrieben zu werden.
Ich wollte eine ehrliche Meinung und die haben Sie mir gegeben, dafür bin ich auch dankbar. :)

Autor F_K
 - 13. Januar 2017, 13:17:36
.. und derzeit gibt es ja noch eine Bewegungseinschränkung des Knies - die wohl in den OP Berichten stehen wird und auch Teil der Untersuchung des Facharztes sein wird.

(Beispiel: Weil niemand "da" ist, trägst Du die Trage mit einem Infanteristen drauf - also 50 kg Belastung zusätzlich zu Deiner 20 kg Ausrüstung - weil Du "hinten" bist, siehst Du den Untergrund nicht, der felsig ist - also heftige Querbelastungen.
Das macht selbst Gesunden "keinen Spass", ein Vorgeschädigter hat ein hohes Risiko dann auszufallen).
Autor ulli76
 - 13. Januar 2017, 13:11:30
Das Problem ist, dass dein Knie eine Schwachstelle ist und das auch lebenslang so bleiben wird.
Gleichzeitig stellt der militärische Dienst eine Belastung vor allem für zwei Gelenksysteme dar- Wirbelsäule und Knie.

Deswegen vertragen sich Vorschäden am Knie nicht mit militärischem Dienst. Eine Ausnahme stellt die Kreuzbandverletzung ohne Begleitverletzungen dar. Einfach weil die so behoben werden kann, dass sie dauerhaft keine Probleme macht.

Wenn du ein Jahr nach OP noch Beschwerden hast, bist du damit zumindest erst einmal nicht tauglich. Und nach meiner Einschätzung auch dauerhaft nicht.

Wenn du bei der Untersuchung behauptest, dass du völlig beschwerdefrei bist, obwohl das nicht stimmt, dann begehst du 1. Einstellungsbetrug und 2. tust du dir damit selber keinen Gefallen.

Das Problem sind auch nicht kontrollierte Bewegungen wie Joggen, Kniebeugen etc., sondern z.B. Knien in Nässe, plötzliche Bewegungen ohne Aufwärmung, Drehbewegungen (mit zusätzlicher Gewichtsbelastung), Stop- and- Go- Bewegungen, Wegknicken.

Du musst auch nicht mit uns verhandeln. Wir geben nur Einschätzungen anhand der vorhandenen Infos plus unserer Erfahrung ab. Entscheiden muss es der Musterungsarzt.

Übrigens- als Sanitätsoffizier hat man zwar nicht die körperliche Dauerbelastung eines Infanteristen, aber man muss durchaus in der Lage sein, infanteristische Aufgaben zu übernehmen sei es in der Ausbildung oder scharf im Einsatz (been there, done it, got the T-Shirts). Und das Knie soll ja nicht nur die nächsten 10 Jahre halten, sondern in deinem Fall noch mehr als 60.


Autor Ralf
 - 13. Januar 2017, 13:09:50
Zitates tritt nur noch Schmerz auf, wenn das Knie gebeugt zu mir hin belastet wird.
Genau dieser Sachverhalt hat bei mir zu einer IV-Fehlerziffer geführt. Das war nämlich der Test des Orthopäden.
Autor F_K
 - 13. Januar 2017, 12:54:20
Du willst Mediziner werden und hast mit dem verstehenden Lesen ein Problem?

Im militärärztlichen Fragebogen wird nach allen OPs, Erkrankungen und Verletzungen gefragt - am besten fügst Du gleich die Berichte anbei.

Du hast einen "Physiotherapeut", bist also (ein  Jahr nach der OP!) immer noch in Behandlung - hast also eine aktuelle Verletzung.

Damit bist Du (als Offizier) untauglich.
Autor Judo_Neuling
 - 13. Januar 2017, 12:48:21
@ulli76, wie würde es sich verhalten, wenn der Musterungsarzt mein Knie durchbewegt und ich keine Schmerzreaktion empfinde? Geht es hier wirklich rein um die Diagnose oder um das akute Empfinden?

Ich war heute bei meinem Physiotherapeuten und ich muss die gestrige Aussage ein wenig korrigieren, es tritt nur noch Schmerz auf, wenn das Knie gebeugt zu mir hin belastet wird.

Ändert wsl. nichts an der Tatsache, aber ich dachte das wäre eventuell erwähenswert. Tut mir leid falls nicht.

Übrigens danke an alle für eure Antworten. Ich weiss das zu schätzen.
Autor ulli76
 - 13. Januar 2017, 12:23:11
Die Einstellung mit T6 ist erstaunlicherweise möglich, wenn die entsprechende GZ keinen Ausschluss für die jeweilige Verwendung darstellt.
Wenn ich mich recht entsinne, sind aber zusätzlich bei den Offizieren alle IVer-Gradationen ein Ausschluss (Anlage 8 der ZDv 46/1)

Bei den Feldwebeln weiss ich es nicht.
T6er mit regulärer Einstellung ist aber eher selten. Hab´s bisher bei einem Mannschafter erlebt. Da wurde die "schuldige" GZ aber im Rahmen der Einstellung geändert.
Autor Idefix_BO
 - 13. Januar 2017, 12:12:23
Zitat von: Tommie am 13. Januar 2017, 06:50:04
@ Idefix_BO:

Ich mutmaße einmal, dass man Sie als "T 6" eingestuft hat und Sie aufgrund Ihrer Berufsausbildung oder -Erfahrung mit einem höheren Dienstgrad eingestellt hat. Für jemanden, der ohne Berufsausbildung z. B. in eine Laufbahn mit ZAW oder Studium (bitte den Eröffnungspost lesen!) möchte, ist jedoch "T 6" ein absolutes "Killer-Kriterium", weil sich quasi immer jemand findet, der auch noch keine Ausbildung hat, aber gesund und entweder uneingeschränkt tauglich ("T 1") ist, oder aber weniger Einschränkungen ("T 2") hat! Daher würde für den TE ein "T 6" ganz klar bedeuten: "Judo_Neuling, Sie sind raus!" ;)
Nope, da muss ich sie enttäuschen. Bin für eine ZAW vorgesehen. Einzige "Berufserfahrung" ist meine GWD Zeit.
Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 11:52:22
Der Karriereberater ist kein Arzt und kann das demzufolge auch nicht bewerten. Es ist nicht seine Aufgabe und für mich ist das unverständlich, dass er sich mit so einer Aussage aus dem Fenster lehnt.
Autor Judo_Neuling
 - 13. Januar 2017, 11:29:56
Ich würde gerne Medizin studieren. Ich mache dieses Jahr Abitur, also 2017, mit einem vorraussichtlichem Schnitt von 1,8.

War auch schon bei einem Karriereberater, dieser meinte aber das der Meniskusriss wenig Hinderniss darstellen würde... Komisch.

Autor Tommie
 - 13. Januar 2017, 10:02:18
Damit gehe ich weitgehend d´Accord! Ich bezog meine obige Aussage auf den Heilungsprozess insgesamt, bei dem es wie beschrieben abläuft. Im aktuellen Status wird es wohl auf eine Zurückstellung, aka "T 4", hinaus laufen, was dem TE auch nicht wirklich weiter hilft. Und wenn er dann bei der Nachmusterung nur die IV59 anstatt der III59 bekommt, gehen als "Anwärter" auch alle Bewerbungs-Lichter aus!
Autor F_K
 - 13. Januar 2017, 09:55:47
@ Tommie,

auch ohne Arzt zu sein, der TE berichtet:

ZitatLeider ist das Knie noch Schmerzempfindlich. Die Beugung ist eingeschränkt, so dass ich beim Heranziehen des Knies nicht unter 30 Grad komme, auch wenn man das Knie nach links oder rechts rotiert schmerzt es.

Das sind wesentliche Funktionseinschränkungen und eine akute Gelenkverletzung / Erkrankung -> Ergo ist die III59 derzeit nicht zu vergeben.

Der Ermessensspielraum für den Musterungsarzt ist aus meiner Sicht nur ob der zeitlich begrenzt untauglich schreibt und eine Nachuntersuchung nach Abheilung für sinnvoll erachtet ("mein günstigster Fall") oder gleich untauglich schreibt.
Autor Tommie
 - 13. Januar 2017, 09:50:00
@ F_K:

das stimmt so nicht!

Im günstigsten Falle ist es:

Zitat"Nach Verletzung, Krankheit oder Operation zurückgebliebene geringe Gelenkveränderungen mit allenfalls unwesentlichen Funktionseinschränkungen."

Und führt zu einer Fehlerziffer III59! Dies schließt ca. 15 Verwendungen, überwiegend infanteristischer Natur, definitiv aus, ist aber an sich kein absolutes Drama für jemanden, der Arzt werden will!

Im Regelfalle wird es jedoch auf:

Zitat"Meniskopathie oder femoropatellares Schmerzsyndrom mit nachgewiesenen belastungsabhängigen Reizzuständen, auch nach Operation."

hinauslaufen, was zu einer Fehlerziffer IV59 führt und damit maximal zu "T 6"! Und -wie oben bereits beschrieben!- ist "T 6" für jemanden der im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad eingestellt werden würde und keinerlei verwertbare Spezialkenntnisse mitbringt, bereits das "K.O."!
Autor F_K
 - 13. Januar 2017, 09:25:15
Die Gesundheitsziffer 59 ist da eindeutig,
im besten Fall ist es

ZitatAkute Gelenkerkrankungen oder Verletzungen (siehe auch GNr 11).

mit Gradation V, also vorübergehend untauglich.

Welche Laufbahn (welche Abinote) soll es denn werden?
Autor MiraC
 - 13. Januar 2017, 07:30:35
Vor allem bringt es nichts, wenn die Probleme während der GA oder den darauf noch folgenden Lehrgängen größer werden.

Eine Kameradin ist nach vier Monaten entlassen worden, weil ein Riss im Meniskus aufgetreten ist.
Ärgerlich, weil Job weg, Bundeswehr geht auch nicht mehr....