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Zitates tritt nur noch Schmerz auf, wenn das Knie gebeugt zu mir hin belastet wird.Genau dieser Sachverhalt hat bei mir zu einer IV-Fehlerziffer geführt. Das war nämlich der Test des Orthopäden.
Zitat von: Tommie am 13. Januar 2017, 06:50:04Nope, da muss ich sie enttäuschen. Bin für eine ZAW vorgesehen. Einzige "Berufserfahrung" ist meine GWD Zeit.
@ Idefix_BO:
Ich mutmaße einmal, dass man Sie als "T 6" eingestuft hat und Sie aufgrund Ihrer Berufsausbildung oder -Erfahrung mit einem höheren Dienstgrad eingestellt hat. Für jemanden, der ohne Berufsausbildung z. B. in eine Laufbahn mit ZAW oder Studium (bitte den Eröffnungspost lesen!) möchte, ist jedoch "T 6" ein absolutes "Killer-Kriterium", weil sich quasi immer jemand findet, der auch noch keine Ausbildung hat, aber gesund und entweder uneingeschränkt tauglich ("T 1") ist, oder aber weniger Einschränkungen ("T 2") hat! Daher würde für den TE ein "T 6" ganz klar bedeuten: "Judo_Neuling, Sie sind raus!"
ZitatLeider ist das Knie noch Schmerzempfindlich. Die Beugung ist eingeschränkt, so dass ich beim Heranziehen des Knies nicht unter 30 Grad komme, auch wenn man das Knie nach links oder rechts rotiert schmerzt es.
Zitat"Nach Verletzung, Krankheit oder Operation zurückgebliebene geringe Gelenkveränderungen mit allenfalls unwesentlichen Funktionseinschränkungen."
Zitat"Meniskopathie oder femoropatellares Schmerzsyndrom mit nachgewiesenen belastungsabhängigen Reizzuständen, auch nach Operation."
ZitatAkute Gelenkerkrankungen oder Verletzungen (siehe auch GNr 11).