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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat§ 9 SVG – Eingliederungsschein und Zulassungsschein
(4) Die Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer Bestätigung nach § 10 Absatz 4 Satz 4 sind auf die nach § 10 Absatz 1 und 2 vorbehaltenen Stellen als Beamte, dienstordnungsmäßig Angestellte oder Tarifbeschäftigte in das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßigen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen.
Zitat von: justice005 am 13. Januar 2017, 14:03:20
Sie müssen die Abschlussprüfung bestehen. Wenn Sie die bestanden haben, werden Sie auf jeden Fall übernommen. Daher reicht es notfalls, den Abschluss mit einer schwachen 4 (5 Punkte) hingekriegt zu haben. Alle anderen könnten bei Bestehen der Prüfung theoretisch auch übernommen werden, aber es kann natürlich sein, dass das Land mehr Leute ausbildet, als es übernehmen kann. Und wenn das so ist, dann werden nur die besten übernommen. Daher ist es natürlich denkbar, dass man 8 Punkte für eine Übernahme fordert. Wer auf dem Ticket E-Schein dabei ist, braucht sich aber um diese Quoten keine Gedanken machen, der muss "nur" bestehen.