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Zusammenfassung

Autor RB/WDA
 - 15. Januar 2017, 13:42:49
Führerschein entzogen und Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis 1 Jahr, das war aber mehr als nur eine (einfache) fahrlässige Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, oder?
Unfall, Wiederholungstat oder (z.B. aufgrund hohem BAK) Vorsatztat?

Der Rechtsberater fordert die Strafakte an und beurteilt dann, ob aufgrund der Straftat ein Einstellungshindernis vorliegt.
Eine so alte (einfache) Trunkenheitsfahrt (keine Wiederholungstat, kein Personen- oder hoher Sachschaden, keine unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist grds. kein Einstellungshindernis.


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Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 20:36:16
Nach meiner Meinung nicht, weil das eine Ordnungswidrigkeit und keine Verkehrsstraftat war.
Autor PzGren5212
 - 13. Januar 2017, 20:31:52
Bitte Ausgliedern,falls hier falsch oder zu Missverständnissen führt!!!

Ich habe in meiner Führerscheinprobezeit diesen wegen zu schnellen Fahren für 4 Wochen abgeben müssen,dementsprechend die "normale" Strafe gezahlt und an einem ASF-Seminar teilnehmen müssen. Nach den 4 Wochen hab ich den Führerschein wieder abholen dürfen bei der zuständigen Behörde und alles war gut und bin seitdem nicht mehr auffällig geworden. Also kein Gericht,keine Verurteilung oder sonstiges. Ich kann aber weder ein AZ noch ein Datum/Zeitraum angeben,wann dies war,weil es einfach schon zu lange her ist. Es war sogar schon vor meinem Grundwehrdienst. Also über 10 Jahre her. Was gebe ich im Bewerbungsbogen an/muss ich es überhaupt angeben?!


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Autor miguhamburg1
 - 13. Januar 2017, 15:34:45
Wirbelwind 92,

Sie haben bisher KEINEN Einstellungsbetrug begangen.

Aus welchen hier nicht nachvollziehbaren Gründen "vergaßen" Sie, den Führerscheinentzug (siehe Bewerbungsbogen Nr. 24) genauso anzugeben, wie den vorherigen Führerscheinentzug auf ein Jahr wegen Trunkenheit am Steuer (immerhin eine Straftat). Das will ich hier gar nicht weiter kommentieren.

Was Sie tun können? In dem Anschreiben an das KC mit der Anlage des hier gefragten Vorgangs würde ich an Ihrer Stelle das Versäumte nachtragen - und zwar Beides: Die Gerichtsstrafe mit dem einjährigen Führerscheinentzug und die Aufforderung zur MPU wegen des Zu-Schnell-Fahrens. Dann khat der RB von Ihnen alle nötigen Angaben und kann seine Entscheidung treffen.
Autor BulleMölders
 - 13. Januar 2017, 13:17:48
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind Sie mit 19 rechtskräftig Verurteilt worden.
Doch diesen Umstand haben Sie in Ihrem gesamten Bewerbungs- und Testverfahren noch nicht erwähnt?

Bisher lese ich immer nur, dass Sie den letzten (2.) Führerscheinentzug "gebeichtet" haben und über den ersten nur so lapidar als vorangegangenes Vergehen tituliert haben.
Meiner Meinung nach sollten Sie das ganze mal vernünftig zu Papier bringen und zwar alle damit zusammen hängenden Tatsachen und es schnellstens dem KC zukommen lassen. Ob das jetzt noch hilft, eine eventuelle Sperre durch den Rechtsberater oder eine nicht einstellung wegen mangelnder Karakterlichen Eignung zu verhindern, können nur die beurteilenden Personen sagen.

Und da hilft Ihnen auch kein "wie seht ihr das" oder sonst was, denn das sind immer Einzelfallentscheidungen.
Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 12:37:10
Der Karriereberater will und bekommt auch keine Akte über sowas. Im Übrigen ist das Ihr Bewerbungsbogen und nur alleine Sie sind für die wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verantwortlich.

Zitat52 Ich  versichere,  dass  ich  die  Angaben  nach  bestem  Wissen  wahrheitsgemäß  gemacht  habe.  Ich  bin  mir  bewusst,  dass  wahrheitswidrige Angaben meine Einstellung in die Bundeswehr verhindern bzw. nachträglich ein gerichtliches Verfahren und/oder die sofortige Auflösung des Ausbildungs-/Beschäftigungs-/Dienstverhältnisses  zur  Folge  haben  können.  Ich  verpflichte  mich,  alle  Änderungen  in  den  vorstehend genannten persönlichen und sachlichen Verhältnissen zwischen der Abgabe meiner Bewerbung und dem Tag der möglichen Einstellung der Behörde anzuzeigen, bei der ich meine Bewerbung eingereicht habe
Autor F_K
 - 13. Januar 2017, 12:35:03
Zitat-habe ich Einstellungsbetrug begangen ?

Zumindest versucht.

Zitat-soll ich das umgehend dem KC melden onder einfach die Akte einreichen und warte was der Rechtsberater sagt ?

Durch die SÜ wird es "rauskommen", also jetzt besser melden.

Zitat-Bin ich jetzt endgültig raus ?

Plan B und C schadet nicht - die Entscheidung trifft der RB.
Autor Wirbelwind92
 - 13. Januar 2017, 12:32:21
KlausP wenn Sie mir nuicht weiter helfen möchten oder können dann lasssen Sie bitte Ihre Kommentre, die helfen mir auch nicht weiter. Einfach weiter blättern.
Ich bitte hier nur um antworten die mir in meiner Situation jetzt weiterhelfen.

Danke

Ich habe es beim Karriereberater gesagt, das ich ohne Führerschein bin. Er hat es auch vermerkt, soweit ich weiss wollte er aber keine Akte oder sonst etwas sonst hätte er die Bewerbung ja nicht abgeschickt.
Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 12:29:38
Meine Güte! Sie haben in diesem Feld nichts eingetragen, nicht mal den letzten Fahrerlaubnisentzug? Dann ist das erst im Gespräch mit dem Einplaner rausgekommen? Interessant ...
Autor Wirbelwind92
 - 13. Januar 2017, 12:27:02
Danke ! Also eingestellt werde ich sowieso erst wenn der Rechtsberater die Akte hatte und sein okay gibt. Das ist ja auch gerade meine Auflage, die Akte zuzusenden.
Reicht das aus um das gerade zu biegen oder sollte ich noch etwas anderes unternehmen ?
Autor ulli76
 - 13. Januar 2017, 12:24:45
Wenn du es nicht angegeben hast, obwohl danach gefragt wurde, dann hast du Einstellungsbetrug begangen, sobald du eingestellt bist.
Also du könntest es jetzt noch geradebiegen bzw. zumindest den Betrug verhindern.
Autor Wirbelwind92
 - 13. Januar 2017, 12:22:52
Okay so ist das gemeint, tut mir leid. Dann habe ich das übersehn bzw habe da nichts ein getragen. Habe es aber bei der Eignungsüberprüfung erwähnt das ich zurzeit ohne Führerschein bin aufgrund das ich von früheren Ereignissen vorbelastet bin und zuletzt geblitzt wurde, das war der ausschlaggebene Punkt warum mein Führerschein jetzt weg ist.

Zurück zu meiner Frage, habe ich jetzt Einstellungsbetrug begangen ? Wenn ja, kann ich noch etwas tun ? Evtl das KC anrufen oder anschreiben  und mitteilen das ich etwas nachtragen möchte ? ...oder reiche ich die Akte jetzt einfach ein und warte auf die Antwort des Rechtsberaters ?
Welche wäre jetzt die bessere Variante um eine sofortige Ausscheidung zu verringern ?
Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 12:15:26
Zitat von: Wirbelwind92 am 13. Januar 2017, 12:12:37
Es tut mir leid aber ich glaube ich habe diesen Bogen nie bekommen. Dazu kommt das ich Mannschafter mache und nicht Fwdl.

Was für ein Quatsch! Ohne diesen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen wären Sie gar nicht zum Karrierecenter eingeladen worden. Und auch ein SaZ leistet freiwilligen Dienst in der Bundeswehr,.

Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln ...
Autor Wirbelwind92
 - 13. Januar 2017, 12:12:37
Es tut mir leid aber ich glaube ich habe diesen Bogen nie bekommen. Dazu kommt das ich Mannschafter mache und nicht Fwdl.
Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 12:08:47
ZitatIn welchen schriftlichen Unterlagen ?

In Ihrem "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr" unter Nr. 24:

Zitat24
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?
Nein  Ja, vom – bis (Datum) Grund: (sofern bekannt: Aktenzeichen der Ordnungsbehörde/der Staatsanwaltschaft/des Gerichts, Ort)

Und da steht nichts davon, dass nur der letzte Entzug angegeben werden mnuss.