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Autor Papierberg
 - 15. Januar 2017, 17:27:27
Zum Thema Übergangsgebührnisse lege ich Ihnen § 93 Soldatenversorgungsgesetz nahe und empfehle Ihnen, zur Vermeidung von Problemen ein inländisches Konto beizubehalten und ausgehend hiervon die übrigen Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz aufgeben sollten und dann auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr im Bundesgebiet haben, bedenken Sie bitte die Auswirkungen einer beschränkten oder unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 und 4 EStG, § 49 EStG) und lassen sich diesbezüglich vom Finanzamt beraten. Das ist aufgrund der Komplexität und Tragweite grundsätzlich keine geeignete Materie für ein Forum, sondern für Profis.
Autor Sven379
 - 14. Januar 2017, 18:16:02
MoinMoin,

Meine Familie und ich werden am 3.4 auf Weltreise gehen, jetzt sind bei uns noch ein paar Fragen offen.

Zu mir: Ich war SAZ8 und hatte mein DZE am 3.11.16, somit beziehe ich noch Übergangsgebührnisse bis August 2018.

-Dar wir planen länger als 1 Jahr auf Reise zu bleiben, wird es uns wohl nicht erspart bleiben, uns aus Deutschland abzumelden,
und somit auf Kindergeld zu verzichten. (sehe ich das richtig? ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschieldich)

1. Reicht eine Postadresse (Haus meiner Eltern) aus, um alles rund um die Übergangsgebührnisse zu klären (Schriftverkehr)?
(Natürlich mit Vollmachten)

2. Vor und Nachteile des an/abmelden aus Deutschland sind uns bereits bekannt (Außerordentliches Kündigungsrecht,etc.)

Liebe Grüße
Sven