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Autor Andi
 - 17. Januar 2017, 11:38:55
Kreuz das an, was zutrifft. Du brauchst doch außerhalb der Grundausbildung keine Genehmigung zu Hause zu schlafen.
Autor ChrisB
 - 17. Januar 2017, 11:37:44
Eine Frage zu dem Formular:
In meinem Fall war ja erstens eine Unentgeltliche Unterkunft gegeben und zweitens habe ich am Wohnort übernachtet, soll ich dann schlichtweg beides ankreuzen.
Das ganze mit dem Zuhause übernachten war aber alles inoffiziell ohne irgendwelchen Schriftverkehr bestätigt bzw. genehmigt.
Autor Andi
 - 16. Januar 2017, 16:34:37
Es wird ganz selbstverständlich auch die Rückfahrt am Ende der Kommandierung erstattet. Dass man eine Kommandierung mit einem Heimataufenthalt oder einem Urlaub verbindet ändert nichts daran, dass die Dienstreise aus Anlass des Endes oder des Beginns einer Kommandierung erstattet wird.
Deswegen wird auf dem Formular auch das Ende der Dienstverrichtung vor Ort und der Beginn der Dienstreise jeweils extra eingetragen.

Also entsprechend eine Dienstreisekostenabrechnung mit den Daten der Hinreise und der Rückreise ausfüllen.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 16. Januar 2017, 15:05:28
(Mit der Streckenlänge habe ich mich vertan).

Ja, ca. 74 Euro pro Fahrt.

Nach meinem Verständnis muss die Rückreise am "Rücktermin" stattfinden - Du bist aber (privat veranlasst) am Ort verblieben.

Die Frage klärt aber Dein ReFü oder das Dienstleistungszentrum.
Autor ChrisB
 - 16. Januar 2017, 14:55:17
Bin jetzt leicht verwirrt:
Ja eine Strecke sind 370 km von Flensburg nach Wilhelmshaven, also Hin und Zurück: 740 km.

Also wird mir bei 0,20 € / Km mit 370 km: 74 € zurückerstattet werden?
Nur habe ich noch nicht ganz so verstanden, weshalb mir die Rückfahrt nicht erstattet wird.
Autor F_K
 - 16. Januar 2017, 14:46:27
Eine Strecke?  ::)
Autor ChrisB
 - 16. Januar 2017, 14:43:44
Diese 165 km ist doch Luftlinie? Tatsächlich sind es 370 km. Berechnen die bei den Reisekostenerstattung nur die Luftlinie oder die tatsächlich gefahrenen Kilometer?
Also ich bleibe hier fast jedes Wochenende in der Kaserne, da ich mir die 4-5 Stunden Autofahrt am Freitag spare.
Autor F_K
 - 16. Januar 2017, 14:36:44
Wenn in Wilhelmshaven eine (nicht genutzte) Stube zur Verfügung stand, war die "tägliche Heimfahrt" reines Privatvergnügen.
Selbst bei "Heimschläfer / offiziell" wäre es privat gewesen.

Dir sind nur die Kosten für die "Hinfahrt" tatsächlich als Reisekosten entstanden - aus meiner Sicht darf daher nur die eine Fahrt abgerechnet werden.
Ob man bei 165 Reiseweg ein WE in der Kaserne bleibt - halte ich für fragwürdig - Falschangaben können dort schnell Betrug darstellen - mit der Folge der Entlassung aus dem Dienstverhältnis.
Autor ChrisB
 - 16. Januar 2017, 14:32:18
Also hier mal die Auflistung:

Freitag: Flensburg
Samstag: Flensburg
Sonntag: Flensburg + Fahrt nach Wilhelmshaven
Montag: Dienstantritt: Kommandierung in Wilhelmshaven
3 Wochen in Wilhelmshaven (Zuhause geschlafen inoffiziell - Es hat kein Antrag auf Heimschläfer stattgefunden - Vorgesetzter wusste davon aber)
Freitag: Wilhelmshaven (Zuhause)
Samstag: Wilhelmshaven (Zuhause)
Sonntag: Wilhelmshaven + Fahrt nach Flensburg
Autor F_K
 - 16. Januar 2017, 14:18:43
Nochmal:

Freitag war die Kommandierung "zu Ende" - Bist Du dann nach Hause gefahren, hast dort zweimal geschlafen und dann "zu Montag" wieder  zum Dienst?
Autor ChrisB
 - 16. Januar 2017, 14:14:42
Also ich bin an einem Sonntag von Flensburg (meine Einheit) nach Wilhelmshaven (Kommandierung und Heimatort) gefahren.
Somit war ich nicht vorher Zuhause.
Gleiches gilt für die Rückfahrt als die 3 Wochen vorbei wahren.
Am Sonntag von meinem Heimatort (Wilhelmshaven) nach Flensburg.
Autor F_K
 - 16. Januar 2017, 14:09:05
Von wo nach wo hat denn die Dienstantrittsreise zur Kommandierung stattgefunden?
(an welchem Wochentag und bist du vorher zu Hause gewesen)?
Autor ChrisB
 - 16. Januar 2017, 14:02:17
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Reisekostenerstattung.
Meine Einheit befindet sich in Flensburg, ich komme aber aus Wilhelmshaven (Heimatort).
Ich war für 3 Wochen nach Wilhelmshaven kommandiert und musste von Flensburg aus nach Wilhelmshaven fahren. Dort durfte ich bei mir Zuhause schlafen.
Erhalte ich dennoch die Reisekosten zurück, für die Fahrt von Flensburg nach Wilhelmshaven?
Oder geht man davon aus, dass die Person auch so nach Hause gefahren wäre, weil ansonsten bestand ja die andere Option (bei keiner Kommandierung), dass ich nicht nach Hause gefahren, sondern in Flensburg geblieben wäre?

Zweite Frage:
Werden die Fahrtkosten erstattet für die Fahrtkosten zum Stützpunkt Wilhelmshaven (von Zuhause)?

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen!

MkG
Chris