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Autor miguhamburg1
 - 18. Januar 2017, 14:36:13
Der Fragensteller hat sich wohl verschrieben, als studierender Leutnant an der UniBw kann er also kein OA mehr sein.
Autor Gast1234
 - 18. Januar 2017, 10:08:19
Das ist völlig richtig. Aber sie gibt es. ;-)
Autor KlausP
 - 18. Januar 2017, 10:06:24
Zitat von: Gast1234 am 18. Januar 2017, 10:02:06
Z. B. SanOA oder MilMusOA? ;-)

Die studieren aber nicht an der HSU.
Autor Gast1234
 - 18. Januar 2017, 10:02:06
Z. B. SanOA oder MilMusOA? ;-)
Autor OMLT
 - 18. Januar 2017, 09:55:40
Zitat von: zivizivi am 17. Januar 2017, 17:02:38


PS: OA, HSU HH, derzeit Lt

OA und Lt gleichzeitig zu sein hab ich auch noch nie gehört ;)
Autor FoxtrotUniform
 - 17. Januar 2017, 21:37:01
Zitat von: Tommie am 17. Januar 2017, 19:30:03
Es bezieht sich wohl hierauf:

Zitat von: Tommie am 17. Januar 2017, 17:20:35Der S2 wird Sie auch aktenkundig darüber belehren, dass Sie bei Reisen in Nicht-NATO-Staaten keinen Truppenausweis am Mann haben sollten und generell nichts mitführen sollten, was Sie als Soldat der Bundeswehr identifizieren könnte!

Und "sollte" ist schon eine sehr starke Formulierung, die genau das auch meint, was "FU" sagen möchte ;) !

Ja, tut er  ;D
Autor zivizivi
 - 17. Januar 2017, 20:49:38
Heyhey, alle miteinander und danke. Also im Grunde ist es genauso wie ich dachte. Anzeigen und beraten lassen. Visabeschaffung und - Kosten sind auch kein Problem, kenne ich alles schon von Privat :)

Ìch hatte mir eher Sorgen gemacht, ob es vielleicht Einwände geben könnte o.ä.
Autor Tommie
 - 17. Januar 2017, 19:30:03
Es bezieht sich wohl hierauf:

Zitat von: Tommie am 17. Januar 2017, 17:20:35Der S2 wird Sie auch aktenkundig darüber belehren, dass Sie bei Reisen in Nicht-NATO-Staaten keinen Truppenausweis am Mann haben sollten und generell nichts mitführen sollten, was Sie als Soldat der Bundeswehr identifizieren könnte!

Und "sollte" ist schon eine sehr starke Formulierung, die genau das auch meint, was "FU" sagen möchte ;) !
Autor StOPfr
 - 17. Januar 2017, 19:18:49
Bezieht sich auf das Statement von 17:20 Uhr?
Autor FoxtrotUniform
 - 17. Januar 2017, 19:12:59
@Tommi: Streiche "Sollte", setze "darf" ;-)
Autor Pericranium
 - 17. Januar 2017, 19:06:42
Zitat von: LwPersFw am 17. Januar 2017, 17:11:51
Zum S2... der prüft und informiert.

Und auf keinen Fall eine gute Auslandsreisekrankenversicherung vergessen. Inkl. der Klausel "Rücktransport wenn medizinisch sinnvoll"   nicht die Formulierung  "medizinisch notwendig"

Bei meiner steht:"soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar". Es handelt sich um die Versicherung des ADAC. Da sollte es ja wohl keine Probleme geben, hoffe ich  :D
Autor Tommie
 - 17. Januar 2017, 17:57:02
Ach ja, haben Sie sich schon informiert, was die Visa kosten ;) ?

Ich kann da ein wenig aushelfen, weil ich sehr oft in diesen Ländern unterwegs bin: Belarus: € 60,--, Russland: € 35,-- und China: € 60,--, wobei hier ggf. noch die Konsularprovider-Gebühren von € 65,45 und ggf. eine Versandpauschale von € 37,50 dazu kommen können, insgesamt also bis zu € 162,95! Porto für hin und Rücksendung kommen bei den anderen Konsulaten auch dazu, falls man nicht am Standort eines Konsulates wohnt und dort persönlich vorstellig werden kann!
Autor Tommie
 - 17. Januar 2017, 17:20:35
Der S2 wird Sie auch aktenkundig darüber belehren, dass Sie bei Reisen in Nicht-NATO-Staaten keinen Truppenausweis am Mann haben sollten und generell nichts mitführen sollten, was Sie als Soldat der Bundeswehr identifizieren könnte! Dazu zählen zum Beispiel die grüne Verpflegungskarte, ein Dienstführerschein, ein Ausweis für Sanitätspersonal, eine Zeiterfassungskarte, etc. sofern daraus die Zugehörigkeit zur Bundeswehr hervor geht!

Der Hinweis vom "LwPersFw" mit der Auslandskrankenversicherung ist natürlich absolut zutreffend und angebracht, denn in allen diesen Ländern entspricht die medizinische Standardversorgung in keinster Weise dem Standard in Deutschland!
Autor LwPersFw
 - 17. Januar 2017, 17:11:51
Zum S2... der prüft und informiert.

Und auf keinen Fall eine gute Auslandsreisekrankenversicherung vergessen. Inkl. der Klausel "Rücktransport wenn medizinisch sinnvoll"   nicht die Formulierung  "medizinisch notwendig"
Autor Tommie
 - 17. Januar 2017, 17:10:47
Für Belarus, Russland und China müssen Sie ein Visum beantragen und dafür auch Ihren Pass einsenden! Im IntranetBw gibt es Hinweise auf das Verfahren zur Beantragung eines Visums für China, weil die doch sehr neugierig sind! Sollten Sie sicherheitsüberprüft sein, empfiehlt sich eine Anzeige der Reise bei Ihrem zuständigen Sicherheitsbeauftragten! Prinzipiell sind Sie ihn Ihrer Reisefreiheit nicht eingeschränkt, sind jedoch dann, wenn Sie in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt sein sollten, anzeigepflichtig, wenn Ihr Reiseziel in einem Staat liegt, der auf der sog. "Staatenliste" im Anhang der Sicherheitsüberprüfungsbögen steht! Alle weiteren Fragen beantwortet sicherlich gerne Ihr S2-Fw oder -Offz, auch wenn Sie nicht sicherheitsüberprüft sein sollten!

Ach ja, rechnen Sie mal locker mit mindestens zwei Monaten, in denen Ihr Reisepass unterwegs sein wird. Mein letztes Visum für Belarus dauerte flotte drei Wochen, ebenso war es für Russland und Aserbaidschan!