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Zusammenfassung

Autor WirdMaHellImHals
 - 23. Januar 2017, 21:52:48
Zitat von: Error22 am 19. Januar 2017, 17:57:11
Na da bin ich ja beruhigt, dass sie bestens über die Klischees von Juristen aufgeklärt sind. Dann haben Sie ja den Durchblick und ich kann mich diesbezüglich an Sie wenden, falls Bedarf bestehen sollte.
Für alle anderen Themen, die hier eigentlich besprochen werden sollten, wende ich mich dann doch an andere Forumsmitglieder.

Also wenn sie in ihrer Grundausbildung auf einen kleinen Seitenhieb auch so patzig reagieren, sehe ich sehr unentspannte Monate auf sie zukommen ::)
Autor SDW
 - 22. Januar 2017, 16:46:04
Die Bundeswehr ist sehr vielseitig... was genau ist denn der Traum daran?
Davon hängts dann auch ab, ob es die klassische Offz-Laufbahn (und in welcher Ausprägung!) sein soll, der Weg als Seiteneinsteiger, oder was ganz anderes...
Autor Error22
 - 19. Januar 2017, 17:57:11
Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon mal ein ganzes Stück weiter  :) :) :)

Zitat von: Tommie am 19. Januar 2017, 17:34:36
Zitat von: Error22 am 19. Januar 2017, 17:28:54Genau, ich möchte sehr gerne den normalen Offz TrDst Werdegang einschlagen.

Sie bewerben sich so, dass sie zum ersten Einstellungstermin nach Ihrem (hoffentlich erfolgreichen) Abschluss einsteigen können. Und das kann durchaus schon kurz nach dem letzten Bewerbungsschluss davor sein!

Und ansonsten bedienen Sie hier gerade sämtliche Klischees, die man von Juristen haben kann ;D !

Na da bin ich ja beruhigt, dass sie bestens über die Klischees von Juristen aufgeklärt sind. Dann haben Sie ja den Durchblick und ich kann mich diesbezüglich an Sie wenden, falls Bedarf bestehen sollte.
Für alle anderen Themen, die hier eigentlich besprochen werden sollten, wende ich mich dann doch an andere Forumsmitglieder.
Autor Tommie
 - 19. Januar 2017, 17:34:36
Zitat von: Error22 am 19. Januar 2017, 17:28:54Genau, ich möchte sehr gerne den normalen Offz TrDst Werdegang einschlagen.

Sie bewerben sich so, dass sie zum ersten Einstellungstermin nach Ihrem (hoffentlich erfolgreichen) Abschluss einsteigen können. Und das kann durchaus schon kurz nach dem letzten Bewerbungsschluss davor sein!

Und ansonsten bedienen Sie hier gerade sämtliche Klischees, die man von Juristen haben kann ;D !
Autor Ralf
 - 19. Januar 2017, 17:33:05
Stichtag ist immer der 01.03. eines Jahres. Wenn der Rum ist, kannst du dich quasi für das Folgejahr bewerben. Die Eignungsfeststellung wird dann aber sowieso erst ab Sommer sein, weil vorher noch die anderen Bewerber für das laufende Jahr getestet werden.
Autor Error22
 - 19. Januar 2017, 17:28:54
Zitat von: Tommie am 19. Januar 2017, 17:11:25
Na ja, werden Sie erst einmal Juristin, dann verstehen Sie den Gag vielleicht ;) ! Oder fragen Sie "wolverine", der ist Jurist, vielleicht erklärt er Ihnen, was ich meine :D !
Vielleicht sollten Sie sich mal wieder bewusst machen, wofür dieses Forum gedacht ist.
Weitere Bemerkungen erspare ich vor allem mir an dieser Stelle.

Zitat von: KlausP am 19. Januar 2017, 17:16:26
Zitat von: Error22 am 19. Januar 2017, 16:44:12
Das wusste ich vorher nicht, dass das belanglos ist. Aus diesem Grund nutze ich dieses Forum. Eben, weil ich es nicht weiß.
Trotzdem vielen Dank für diese Information!

Es kommt wirklich darauf an, was Sie machen wollen. Wenn Sie den normalen Werdegang als Offz TrDst mit Studium genben wollen, werden Sie wie alle anderen Bewerber als Offizieranwärter mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt, wobei Sie dann nicht zwingend noch einmal studieren müssen. Wenn Sie aber fachbezogen tätig sein wollen, versuchen Sie eine Einstellung als Quereinsteiger. Ob da Bedarf ist kann ich Ihnen allerdings nicht beantworten.

Genau, ich möchte sehr gerne den normalen Offz TrDst Werdegang einschlagen. Das wollte ich dazu wissen, vielen Dank. Ist es sinnvoll sich ein Jahr vorher bereits zu bewerben? Ich habe auf der Homepage der Bundeswehr hierzu nur gefunden, zu welchem Datum man sich grundsätzlich bewerben kann, aber nicht wie früh man dies tun sollte. Wissen Sie das zufällig?
Autor KlausP
 - 19. Januar 2017, 17:16:26
Zitat von: Error22 am 19. Januar 2017, 16:44:12
Das wusste ich vorher nicht, dass das belanglos ist. Aus diesem Grund nutze ich dieses Forum. Eben, weil ich es nicht weiß.
Trotzdem vielen Dank für diese Information!

Es kommt wirklich darauf an, was Sie machen wollen. Wenn Sie den normalen Werdegang als Offz TrDst mit Studium genben wollen, werden Sie wie alle anderen Bewerber als Offizieranwärter mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt, wobei Sie dann nicht zwingend noch einmal studieren müssen. Wenn Sie aber fachbezogen tätig sein wollen, versuchen Sie eine Einstellung als Quereinsteiger. Ob da Bedarf ist kann ich Ihnen allerdings nicht beantworten.
Autor Tommie
 - 19. Januar 2017, 17:11:25
Na ja, werden Sie erst einmal Juristin, dann verstehen Sie den Gag vielleicht ;) ! Oder fragen Sie "wolverine", der ist Jurist, vielleicht erklärt er Ihnen, was ich meine :D !
Autor Error22
 - 19. Januar 2017, 17:09:42
Was wollen Sie mir damit sagen?
Eigentlich habe ich mich hier angemeldet, um Antworten auf meine Fragen zu bekommen und nicht, um mich beleidigen zu lassen.
Autor Tommie
 - 19. Januar 2017, 16:53:31
Die Juristen-Problematik scheint mir doch eine recht spezifische zu sein ;) ! Juristen sind in der Regel zwar zu allem fähig, in der Praxis jedoch oft zu (fast) nichts zu gebrauchen ;D !
Autor Error22
 - 19. Januar 2017, 16:44:12
Das wusste ich vorher nicht, dass das belanglos ist. Aus diesem Grund nutze ich dieses Forum. Eben, weil ich es nicht weiß.
Trotzdem vielen Dank für diese Information!
Autor Ralf
 - 19. Januar 2017, 16:42:08
Wenn du dich mit einem abgeschlossenen Studium bewirbst, kannst du mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, da wirst du dann studiennah eingesetzt. D.h. mit Jura und Befähigung zum Richteramt könntest du als StOffz (R) eingestellt werden. Aber nicht als Fallschirmjäger StOffz. Da müsstest du von ganz unten anfangen.
Das ist aber überall so, du kannst das also schon aus anderen Posts sinngemäß übernehmen.

Findet man auch www.bundeswehrkarriere.de https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/stoffz-recht/44288
Autor KlausP
 - 19. Januar 2017, 16:30:40
Zitat von: Error22 am 19. Januar 2017, 16:26:42
Das habe ich bereits getan und keine für mich zufriedenstellende Antwort erhalten, da entweder der Studiengang ein anderer war oder die Präferenz der Offizierslaufbahn nicht gegeben war ...

ZitatNun frage ich mich, ob es Besonderheiten oder Vorteile mitbringt, wenn ich mich mit einem abgeschlossenen Studium bewerbe oder ob es keinen Unterschied macht, dass ich ein abgeschlossenes Studium habe.

Das ist doch vom Studiengang her erstmal völlig belanglos, wenn Sie "nur" Offizier des Truppensdienstes werden wollen. Die meisten Verwendungen sind nicht studienganggebunden.
Autor Error22
 - 19. Januar 2017, 16:26:42
Das habe ich bereits getan und keine für mich zufriedenstellende Antwort erhalten, da entweder der Studiengang ein anderer war oder die Präferenz der Offizierslaufbahn nicht gegeben war ...

Autor Tommie
 - 19. Januar 2017, 15:54:23
Dazu gibt es hier auch schon gefühlte hunderte Freds ;) ! Bemühen Sie die Forumssuche einmal mit dem Begriff "Quereinsteiger" oder "abgeschlossenes Studium" und lesen Sie die dazu gehörigen Postings, bevor Sie sich mit konkreten Fragen nochmal melden!