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Zitat1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
Der LTBg-Fw ist bei Lufttransporteinsätzen mit Passagieren für die Durchführung und Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen in der Luftfahrzeug-Kabine verantwortlich.
Er führt bei Luftnotfällen die entsprechenden Maßnahmen zur Evakuierung und Rettung der Passagiere durch.
Bei Krankheitsfällen und Verletzungen während des Fluges trifft er die entsprechenden Erste Hilfe Maßnahmen.
Er serviert Speisen und Getränke und ist für die allgemeine Betreuung der Passagiere während des Fluges zuständig.
Nach der Teilnahme am Aufbauseminar für LTBg-Fw sowie der Absolvierung der internen fachlichen Schulung erfolgt der Einsatz als LTBg-Fw. Im Rahmen dieser Aufgaben unterstützt der LTBg-Fw auf Flügen den jeweiligen CdC (Chef de Cabine) bzw. verantwortlichen Besatzungsführer zur Erfüllung des Flugauftrages. Der LTBg-Fw unterstützt die theoretische Ausbildung von Student Flight Attendants (SFA) sowie den allgemeinen Dienstbetrieb der jeweiligen Staffel/Einheit.
Bei Erfüllen der fachlichen Voraussetzungen und dem erfolgreichen Abschluss des Ausbildungsprogramms für CDC erfolgt der Einsatz als Chef de Cabine. Im Rahmen der Aufgaben des CDC leitet und koordiniert der LTBg-Fw die Arbeiten der unterstellten Kabinenbesatzungsmitglieder und trägt gegenüber dem VLF die Gesamtverantwortung für die Sicherheit in der Kabine, sowie die Serviceabläufe und die Passagierbetreuung.
1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen
- Der LTBg-Fw bereitet bei Luftnotfällen die Kabine und die Passagiere selbstständig auf eine bevorstehende Notlandung-/Wasserung und anschließende Notevakuierung vor.
- Nach einer Notlandung-/Wasserung öffnet er die Notausgänge und stellt eine schnellstmögliche Evakuierung der Passagiere mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel sicher.
- Im Rahmen der Vorflugkontrolle überprüft er eigenverantwortlich die Bordnotausrüstung auf Vollständigkeit, ordnungsgemäßen Zustand und Unterbringung.
- Er weist den Passagieren unter Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmungen einen Sitzplatz zu, unterrichtet Sie über die Lage der Notausgänge, sowie über die Handhabung der Sauerstoffanlage und der Schwimmwesten im Luftfahrzeug.
- Vor Start und Landung, sowie bei Turbulenzen, überwacht er das Anschnallen der Fluggäste und die Einhaltung der Sicherheitsregeln in der Kabine.
- Abhängig von der Dauer des Fluges serviert der LTBg-Fw Speisen und Getränke und übernimmt die allgemeine Betreuung der Passagiere während des Fluges.
- Er führt die vorgeschriebenen Sicherheits- und Informationsansagen an Bord durch.
- Er ist in der Lage die Zollabfertigung für die Passagiere, der Besatzung und des Luftfahrzeugs anhand der gültigen Einreisebestimmungen durchzuführen.
- Auf Weisung unterstützt er die theoretische und praktische Weiterbildung von Lufttransportbegleitern.
- Er ist in der Lage, die einsatzspezifische Borddokumentation durchzuführen.
- Er koordiniert die Vorbereitung und Durchführung der Serviceabläufe auf Flügen des politisch / parlamentarischen Bereiches.
- Er ist in der Lage Catering-Bestellungen für die Passagiere und der Besatzung auf Fremdplätzen durchzuführen.
1.2.1 Tätigkeiten als LTBg-Fw CL-601/AS-532, A-310 CDC
- Im Rahmen seiner Aufgaben als CdC führt er zur ordnungsgemäßen Durchführung des Einsatzauftrages, selbstständig eine sinnvolle Aufgabenverteilung an die unterstellten LTBg / LTBg"B" durch.
- Vor Flugbeginn überwacht er die Vorbereitungsarbeiten in der Luftfahrzeug-Kabine und ist für die vollständige Einweisung der Passagiere in die Sicherheitsbestimmungen im Luftfahrzeug verantwortlich.
- Er organisiert und koordiniert eigenverantwortlich die Serviceabläufe und die Passagierbetreuung während des Fluges.
- Er ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der zollmäßigen Abfertigung des Luftfahrzeugs und der Passagiere.
- Er ist verantwortlich für das Erstellen der Borddokumentation.
- Bei Luftnotfällen leitet und koordiniert er alle Maßnahmen zur Rettung der Passagiere in der Luftfahrzeug-Kabine.
1.2.2 Tätigkeiten als LTBg-Fw / ÜLB
Als LTBg-Fw mit ÜLB (Überprüfungs- und Lehrberechtigung) wird er zusätzlich eingesetzt
- im Rahmen der theoretischen und praktischen Aus- und Weiterbildung von LTBg
- im Rahmen der Durchführung der jährlichen praktischen Überprüfungsflüge von LTBg zur Erneuerung der Erlaubnisse/Berechtigungen
- zur Abnahme der theoretischen- und Bodenüberprüfungen für LTBg
- zur Durchführung von praktischen Bodeneinweisungen im Rahmen der Wiederauffrischung
- Standardisierungsüberprüfungsflüge
1.3 Arbeitsbedingungen
Der LTBg-Fw ist während des gesamten Fluges an seinen Arbeitsplatz in der Kabine des Luftfahrzeugs gebunden und unterliegt dabei besonderen physischen und psychischen Belastungen, wie
- der häufigen Zeitverschiebung bei Langstreckeneinsätzen in Ost-West-Ost Richtung
- dem Klimawechsel bei Flügen in Nord-Süd Richtung
- dem reduzierten Luftdruck in de Kabine
- den teilweise extrem langen Einsatzzeiten
- den fehlenden Sitz- und Ruheplätzen bei Langsteckenflüge mit einfacher Besatzung
2. Fertigkeiten und Kenntnisse
- Beherrschen und Anwenden der jeweiligen Notverfahren zur Evakuierung der Passagiere aus einem havariertem Luftfahrzeug
- Beherrschen und Anwenden der Kenntnisse zur Vorbereitung der Passagiere in das Verhalten vor und während einer Notevakuierung
- Sichere Anwendung der im Luftfahrzeug zur Verfügung stehenden Bordnotausrüstung
- Beherrschen und Anwenden der vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen im Luftfahrzeug
- Beherrschen und Anwenden der Grundsätze und Verfahren bei Zwischenfällen in der Passagierkabine
- Führungsfähigkeit, Gesamtüberblick und Koordinationsvermögen.
- Beherrschen und Anwenden von Erste Hilfe Maßnahmen bei auftretenden Krankheiten / Verletzungen während des Fluges
- Sichere Anwendung der im Luftfahrzeug zur Verfügung stehenden Sanitätsausrüstung
- Beherrschen und Anwenden der Servicerichtlinien für die Versorgung der Passagiere mit Speisen und Getränken während des Fluges
- Sichere Bedienung der technischen Einrichtungen in der Luftfahrzeug-Kabine
- Beherrschen und Anwenden der Richtlinien für die allgemeine Betreuung der Passagiere, insbesondere Müttern und Kindern, während des Fluges
- Anwenden der Verhaltensregeln bei der Betreuung von hochgestellten Persönlichkeiten (VIP)
- Kennen und Anwenden der Zoll- und Einreisebestimmungen der jeweils anzufliegenden Länder
- Erweiterte Kenntnisse in Flugbetrieb und Flugsicherheit
3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
3.1 Verwendung
- Ständiger Luftfahrzeugbesatzungsangehöriger
Zitat von: Ralf am 19. Januar 2017, 20:27:16
Dann streng dich an, wie gesagt, es gibt ausreichend freie Stellen. Toi toi toi.
ZitatFeldwebel des TruppendienstesGenau, ohne eine zivilberufliche Ausbildung.
Zitat... für die oben genannte Laufbahn ...