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Autor Tommie
 - 22. Januar 2017, 13:44:07
Zitat von: S.Soroka am 22. Januar 2017, 13:11:35Und was habt ihr alles so gemacht als ihr die Mitteilung erhalten habt?

Also, ich habe die Schreiben, die ich bekommen habe, zuerst aufmerksam durchgelesen und dann geprüft, ob ich auch alles verstanden habe! Und ... keine Angst, diese Schreiben sind so eindeutig formuliert, dass sie auch die nicht ganz so hellen (zukünftigen) Kameraden verstehen können! Trauen Sie sich und lesen Sie sie durch ;D !
Autor KlausP
 - 22. Januar 2017, 13:25:45
Zitat... mache mir sorgen, dass ich etwas Antworten soll. ...

Ich empfehle Ihnen, das Erhaltene gründlich und genau zu lesen. Wenn etwas ausgefüllt und/oder unterschrieben zurück geschickt werden soll steht das da auch.
Autor Ralf
 - 22. Januar 2017, 13:13:32
Ne Flasche Sekt aufgemacht  ;D
Alles gut, du musst nichts antworten, wenn nichts gefordert ist.
Autor S.Soroka
 - 22. Januar 2017, 13:11:35
Ich hätte da eine Frage. Ich habe die Mitteilung zum Dienstantritt des Freiwilligen Wehrdienstes erhalten und mache mir sorgen, dass ich etwas Antworten soll. Ich habe was zum Ausfüllen bekommen doch dies muss ich doch dort vor Ort abgeben oder nicht ? Und was habt ihr alles so gemacht als ihr die Mitteilung erhalten habt ? 
Autor Sleipnir2000
 - 26. März 2012, 10:25:35
Also ich habe jetzt vorsichtsheilbar nochmal beim Einplaner angerufen, und der sagte mir

Das eine Blatt mit dem Beginn, schickt man zur Krankenkasse. Und über die Beendigung, das nimmt man mit zur Truppe :)

Nur um weitere Fragen zur vermeiden ^^
Autor Sandman1
 - 25. März 2012, 01:34:38
Danke auch von mir! Thema gelöst! :-)
Ging alles sehr fix, super Community!
Autor Sleipnir2000
 - 24. März 2012, 19:52:54
Okay vielen Dank Leute :)
Autor Stephan89
 - 24. März 2012, 17:47:20
Zitat von: Sleipnir2000 am 24. März 2012, 13:44:23
Muss ich das denn zur Kasse senden

-Mache eine Kopie vom Einberufungsbescheid oder der Bescheinigung für Unterhaltssicherung, dann verfasse ein schreiben.. z.b.: Ich melde, das ich am XX bis XX den Freiwilligen Dienst antrete.

Dann weiß schon die Krankenkasse bescheid.

Die restlichen Informationen stehen auf der Kopie.

Aber es ist wichtig, das du es der Krankenkasse meldest!
Autor ulli76
 - 24. März 2012, 17:18:15
Deswegen hast du ja auch unterschiedliche Bescheinigungen:
- Für die Unterhaltssicherungsbehörde, wenn dir Geld von denen zusteht (z.B. für Miete etc.)
- Für die Krankenkasse: Die müssen wissen, dass die nicht mehr für dich zuständig sind. Weil du ja über die unentgeltliche truppenäztliche Versorgung krankenversichert bist. (grob gesagt)
- Und für Arbeits-/Sozialamt (oder wie die auch immer heissen): Falls du Leistungen von denen bekommst, damit die wissen, dass du jetzt Wehrsold bekommst und die wohl auch erstmal nichts mehr zahlen müssen.
Autor KlausP
 - 24. März 2012, 16:08:31
Ja, das müssen Sie der Krankenkasse melden. Während Ihres Wehrdienstes ruht Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten keine Leistungen von Ihrer Krankenkasse, weil die Bundeswehr Ihnen die truppenärztliche Versorgung kostenlos angedeihen lässt und die Krankenkasse erhält von Ihnen in dieser Zeit demzufolge auch keine Beiträge. Das ist genau der Sinn dieser Mitteilungen über Beginn und Ende Ihres FWD.
Autor Sandman1
 - 24. März 2012, 16:00:48
Danke für die bisherigen Antworten.

Jetzt ist die Frage, ob wir Leute, die keine sozialen Leistungen vom Staat beziehen (z.B. Alg. II), trotzdem unser gesetzlichen Krankenkasse das melden müssen?

Das geht aus dem Schreiben nicht eindeutig hervor.
Autor ThommyP.
 - 24. März 2012, 14:46:13
Aber auf dem einen Zettel "Meldepflicht bei Wehrdienst" steht drauf.

Zitat1. Nach § 204 Sozialgesetzbuch (SGB) hat bei pflichtversicherten Beschäftigten
der Arbeitgeber, bei Beziehern von Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit und
bei Beziehern von Arbeitslosengeld II das Jobcenter Beginn und Ende des Frei-
willigen Wehrdienstes der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden

???
Autor ulli76
 - 24. März 2012, 14:00:52
Was steht denn auf dem Formular oder auf den Erläuterungen drauf? Soll die Einheit den Dienstantritt nochmal extra bestätigen? Ist da nen entsprechendes Feld? Wenn nicht, dann schickst du das direkt hin, wenn ja, dann bringst du das zum Dienstantritt mit, lässt das bestätigen und schickst es dann weg.

Aber allein die Tatsache, dass du es jetzt schon zugeschickt bekommen hast, spricht dafür, dass du es direkt schicken sollst.
Autor Sleipnir2000
 - 24. März 2012, 13:53:14
Hm, aber ich soll das doch beim Antritt vorlegen ? Also krieg ich das dann zurück oder.. Ach ich ruf am Montag mal den Einplaner an^^
Autor ulli76
 - 24. März 2012, 13:48:52
Musst mal genau schauen, was auf dem Formular steht. Aber ich würd mal sagen, dass du es an die Kasse schicken sollst. Die Bundeswehr ist nicht dafür zuständig und der Bundeswehr musst du den Dienstantritt ja nicht melden- die wissen ja, dass du kommst.