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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Januar 2017, 13:43:11
Lieber Andi, mich erstaunt es, wie Sie den genauen Überblick über Dutzende Ausbildungseinheiten haben, um zur Behauptung zu gelangen, dass großflächig gegen die geltenden AnTrA verstoßen würde.
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Januar 2017, 13:43:11
Die sehen für die GA in allen TSK/milOrgBer nach wie vor erhebliche Anteile für die Formalausbildung vor, verbunden mit dem Hinweis, dass auch darüber hinaus jede Gelegenheit für die Festigung der Formalausbildung genutzt werden solle.
Zitat von: 12345678 am 23. Januar 2017, 05:01:44Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 18:32:34
Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.
Ist der Wortlaut in Ziff. 110 nicht eindeutig?:
"auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt)"
ZitatDie Disziplinarvorgesetzten bzw. die Vorgesetzten, welche den Dienst anordnen, können
situationsbedingt, zeitlich und/oder räumlich befristet, Abweichungen von den grundsätzlichen Vorgaben
dieser Zentralrichtlinie anordnen.
Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 21:08:30
Also, sofern der Soldat Kasernenschläfer ist, wie der TE zu Beginn, ist seine Wohnung die Stube somit der Weg vom Dienst zur Wohnung der Weg vom Dienstschlussantreten in die Stube.
Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 18:32:34
Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.