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Zitat von: wolverine am 29. Januar 2017, 10:27:38Zitat von: Schnolle am 29. Januar 2017, 09:58:27Nein, auch Kampf- und Verteidigungsschießen müsste zumindest angemeldet und behördlich genehmigt werden.
Ist es denn überhaupt zulässig Waffenausbildung mit Kriegswaffen in VVag durchzuführen?
Die Idee an sich ist ja nicht so verwegen. Wenn ich an Territorial- und Home Guard-Einheiten anderer Länder früher denke, dann ging das schon. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, dann mit einem Abend in der Woche, einem Wochenende im Monat und einer zweiwöchigen Übung im Jahr.
Möglich ist das schon. Nur, ob da die Vereinsform der richtige Weg ist?
Und es braucht dafür das richtige Mindset. In den letzten Jahrzehnten hat man sich doch eher von Opferbereitschaft, Verteidigungs- und Aufwuchsfähigkeit wegbewegt, statt diese zu erhaltn oder sogar zu steigern.
Ganz richtig müsste man - neben der Geisteshaltung - erst einmal die Strukturen schaffen. Ausbildungsstrukturen einerseits, aber auch z. B. nichtaktive Verbände, für die man die Leute überhaupt ausbildet.
So isoliert wirkt das natürlich unsinnig. Langfristig in ein Konzept eingebunden, konsequent beworben und umgesetzt, könnte das schon interessant sein. Da aber das Ministerium noch gar nicht mit im Boot ist, lohnt es sich eigentlich noch gar nicht, darüber zu diskutieren.
Zitat von: Schnolle am 29. Januar 2017, 09:58:27Nein, auch Kampf- und Verteidigungsschießen müsste zumindest angemeldet und behördlich genehmigt werden.
Ist es denn überhaupt zulässig Waffenausbildung mit Kriegswaffen in VVag durchzuführen?
ZitatReservist wird automatisch der, der in der Bundeswehr gedient hat. Das haben die Betroffenen dann aber nicht, was bedeuitet, dass sie für die Bundeswehr immer noch Ungediente sind.
Zitat von: fuchsjaeger am 28. Januar 2017, 19:32:15
Ich dachte, dass die Teilnehmer nach der Grundausbildung in die Reserve "überführt" werden sollen und dann ganz normal an RDL teilnehmen würden, die dann auch vergütet werden. Oder ist die Idee, dass sie nur bei vom Verein veranstalteten Übungen teilnehmen, ohne Möglichkeit, das auch regulär zu tun?
(Entschuldigt die amateurhaften Fragen, ich habe letzte Woche erst das AC in Köln durchlaufen (RoA a.d.W.))
ZitatMeine frage. Ist dies noch möglich trotz damaligen verweigern?
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2017, 10:09:24Ich halte das wieder mal für so einen typischen Gehirnfurz einiger Vereinsfunktionaere um ihre Daseinsberechtigung "nachzuweisen".