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Zusammenfassung

Autor FoxtrotUniform
 - 30. Januar 2017, 11:37:06
In diesem Fall ist für die Einstellung mit höherem Dienstgrad die Berufsausbildung des Fluggerätmechanikers in den drei einschlägigen Fachrichtungen vorzuweisen. Und zwar erworbenen in einem EASA-zertifizierten Ausbildungsgang (siehe Anlagen zur EASA Part 66 und Part 145). Alle anderen müssen eine ZAW hinter sich bringen. Bis vor kurzem war das - leider - noch anders; Einzelfallbetrachtungen bei vorliegender EASA Freigabeberechtigung lasse ich mal unberücksichtigt, da hier nicht relevant.

Hintergrund ist ganz einfach:
Es wurden seitens EASA und damit runtergebrochen auf die DEMAR die Anforderungen für den Erwerb einer Freigabeberechtigung ("Part 66 Certifying Staff") geändert. Ohne verwertbaren Beruf (FGM) ist es damit zu aufwändig / kostenintensiv jemanden bis zum Freigabeberechtigten auszubilden.

Leider ist den Personalern und erst recht nicht den Karriereberatern dieser Zusammenhang bewusst (wie auch), da hier - insbesondere später im Werdegang - Laufbahnrecht vs. Luftrecht steht.
Autor Ralf
 - 30. Januar 2017, 05:32:14
@Mudi: Ja und ZAW dauern 21 Monate sind auch anerkannt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass in der Regel es die 3jährigen berufe sind, die ich im Zivilen lerne, die dann anerkannt sind. Und "i.d.R." heißt nun mal eben, dass es auch Ausnahmen gibt.

Die Fachkraft für Metalltechnik ist nur für wenige Pionierverwendungen verwertbar. D.h. es kommt eine komplette Ausbildung auf sie zu.
Autor 200/3
 - 30. Januar 2017, 05:26:02
Pi ist aber nicht gleich Lfz-Technik...hier trifft zu, was Ralf bereits schrieb: in Zukunft soll der Quereinstieg mit nicht-luftfahrttechnischen Berufen nicht mehr möglich sein. Also hat man entweder den passenden, luftfahrttechnischen Beruf bereits zivil erlernt oder man besucht eine ZAW. Das betrifft neben der Luftwaffe auch die Heeresflieger. Ab wann genau das greifen soll weiß ich allerdings nicht.
Autor Mudi
 - 30. Januar 2017, 01:46:47
Habe selbst eine Ausbildung in verkürzter Form als Qualifizierungsprojekt (Koblenzer Modell Feinwerkmechaniker in 16 Monate )speziell für Mannschafter beendet und habe eine Stelle als FW im Fachdienst bei den Pios bekommen (Kampfmittelräumer) mit dem Eingangsberuf meiner  Ausbildung.

Sprich : Die Dauer der Ausbildung spielt keine Rolle ;) Das Resultat muss stimmen
Autor Ralf
 - 29. Januar 2017, 19:31:32
I.d.R. sind es die 3jährigen Berufe, die anerkannt werden. Da müsste man genau nachschauen, wie es bei diesem Beruf aussieht.
Allerdings wird derzeit auch die A400M derzeit umkonzipiert. Da wird wohl demnächst nur noch der FGM vollständig anerkannt, alle anderen müssen mehr oder weniger nachgeschult werden.
Autor Jostxxl
 - 29. Januar 2017, 19:25:47
Guten Tag Liebe Kameraden

Meine Freundin möchte zum A400M in Wunstorf als Fluggerätemechanikerin. Ich selbst bin bereits In der Ausbildung zum Avionik Fw A400M. Sie ist momentan in der Ausbildung bei den Stadwerken in Bremen und macht eine Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik. Ich weiß, dass die Luftwaffe gelernte Kfz Mechatroniker, Metallbauer etc umschult. Doch wie sieht es aus bei einer 2 Jährigen Ausbildung aus? Muss sie den kompletten Beruf neu lernen oder bekommt sie auch die möglichkeit einer umschulung?

Mfg Jost :D