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Autor ulli76
 - 07. Februar 2017, 11:11:22
Ja, miteinander reden hilft ungemein.
Wird immer wieder vergessen, wie einfach das eigentlich beim Bund ist. Z.B. im Gegensatz zum Zivilen- da findet in der Regel keine Kommunikation zwischen Arzt und Arbeitgeber statt.

Man kann tatsächlich auch mal bei Unklarheiten nachfragen: Hallo Truppenarzt, wir fahren morgen aufn Übungsplatz, der Soldat soundso ist aber MSG- was darf er denn machen? Oder auch: Wir haben morgen ein wichtiges Schießen, der Soldat ist aber MSG- kann der normales Schulschießen mitmachen und unter welchen Auflagen?
Autor FoxtrotUniform
 - 06. Februar 2017, 20:50:57
D'accord.

Hier streute das Verständnis der Ärzte auf welcher Seite diese stehen oftmals erheblich. Insbesondere bei den Fliegerärzten war dieses Phänomen erkennbar. Aber alter Hut, anderes Thema. Damit ich mich wieder - dauerhaft - damit beschäftigen darf, erfordert noch etwas Ehrgeiz ;-)
Autor miguhamburg1
 - 06. Februar 2017, 08:02:37
Nun, und auch bei den von Ihnen angeführten "Pflegefälle" ist es ratsam, zusammen mit dem Truppenarzt vorzugehen.
Autor FoxtrotUniform
 - 05. Februar 2017, 18:22:14
Also keine belastbare Vorgabe, sondern Handlingsspielraum des Disziplinarvorgesetzten.

So habe ich es viele Jahre auch praktiziert und in aller Regel (d.h. exklusiv der typischen Pflegefälle) hat der DV auch keinen Grund einer Empfehlung des Arztes nicht zu folgen.
Autor funker07
 - 04. Februar 2017, 12:24:34
Zitat von: ulli76 am 04. Februar 2017, 10:14:10
Ich sehe das anders- MSG, ID etc. ist eine Empfehlung was der DV mit seinem Soldaten machen soll oder besser gesagt, was er nicht machen soll. Ob der DV sich dran hält oder nicht ist quasi sein Problem.
Irgendwo im Ausbildungsforum findet man eine Erklärung, die der Rechtsberater der 1. PzDiv mal dazu geschrieben hat.
Demnach kann der TrArzt mangels entsprechender Vorgesetztenfunktion nicht befehlen, die Empfehlung ist aber verbindlich durch den KpChef durchzusetzen, weil der zur Fürsorge und zum treuen Dienen verpflichtet ist.
Naja, das mal ganz grob ausm Gedächtnis (hab das vor Jahren mal gelesen) zusammengefasst.
Autor Andi8111
 - 04. Februar 2017, 11:51:55
So ist es auch.

Reisefähig ist auch ein Soldat, der kein eigenes KFZ hat und dem die Reise mit dem öffentlichen Verkehr zuzumuten ist.
Transportfähig ist, wer durch den Dienstgeber unentgeltlich, also ohne eigene Anstrengung, wenn man vom Ein-/Aussteigen absieht, transportiert wird.

Aber auch diese beiden Leitlinien sind sehr individuell festzusetzen.

Transportfähigkeit im Sinne des Fernschreibens ist tatsächlich unabhängig von medizinischen Transportmitteln.
Autor ulli76
 - 04. Februar 2017, 11:12:45
Mich hatte vor allem die Differenzierung interessiert. Wie gesagt- zwischen MSG und kzH gibt es einen sehr großen Unterschied der Zuständigkeit für die Entscheidung.

Und eben wie transportfähig für die Fernschreiben definiert ist. Mir ist nämlich folgende Differenzierung geläufig:
reisefähig: kann aus eigener Kraft reisen.
transportfähig: kann mit Mitteln der Einheit abgeholt werden.
nicht-transportfähig: nicht durch Mittel der Einheit transportierbar, was aber nichts mit medizinischer Verlegbarkeit zu tun hat.
Autor Andi8111
 - 04. Februar 2017, 10:20:28
Im TrArzt Einweisungslehrgang wurde uns die Rechtslage so erklärt, wie ich sie wiedergegeben habe. Ob das jetzt wieder leichtes Recht für dumme SanOffz war, weiß ich nicht. Meine Unterlagen sind auch wohlbehalten in meinem Büro, also kann ich jetzt nur aus der Erinnerung reden. Da der Lehrgang vor 2 Monaten war, ist es noch recht frisch.

Letztlich ist es doch so: Jeder Mensch ist transportfähig. Wenn man das geeignete Transportmittel hat. Ob nun Intensivtransport oder MedEvac. Geht alles! Wenn diese Mittel dem Umstand nicht angemessen sind, mischt sich auch niemand in diese Frage ein.
Bei Reisefähigkeit sieht das anders aus: Da gibt es durchaus DV die den Soldaten abholen lassen...

Aber inwieweit da Verfahren anhängig waren oder sind, weiß ich nicht.

Ich mache es immer so, wie mein ärztlicher Sachverstand es mir eingibt. Damit bin ich gut gefahren bis jetzt.
Eines sollte man immer im Hinterkopf haben: Solche Empfehlungen sind grundsätzlich individuell.
Autor ulli76
 - 04. Februar 2017, 10:14:10
Ich sehe das anders- MSG, ID etc. ist eine Empfehlung was der DV mit seinem Soldaten machen soll oder besser gesagt, was er nicht machen soll. Ob der DV sich dran hält oder nicht ist quasi sein Problem.
"Von allen Diensten befreit" prinzipiell auch, nur dass es keine Empfehlung ist, sondern verbindlich.
Ob reisefähig, transportfähig oder keines von beiden ist ein fachliches Urteil. Deswegen wäre es interessant zu wissen, ob ein DV seinem Soldaten, der gem. TrA nicht reisefähig ist, befehlen kann eigenständig zur Einheit zu kommen. Und es wäre interessant, ob "transportfähig" genauer definiert ist. Transportieren kann ich mit den entsprechenden Mitteln so ziemlich jeden Patienten.
Autor Andi8111
 - 04. Februar 2017, 09:50:58
Ich meinte auf der Ebene Einheitsführer TrArzt empfiehlt der TrArzt KZH, MSG, etc und Reise-/Transportfähig etc. und der DV setzt es um.
Die LoNos zu den StOFremden Krankmeldenden ist ja nichts anderes, als ein Krankenmeldescheinersatz. Dort empfiehlt der TrArzt ja auch, ob nun Reisefähig oder nur Transportfähig oder oder...
Autor ulli76
 - 04. Februar 2017, 09:11:23
Nicht ganz- bei KzH hat nicht der DV das letzte Wort. Sondern der Fachvorgesetzte des Truppenarztes.
Autor Andi8111
 - 04. Februar 2017, 07:00:31
In Analogie zu KZH, MSG etc.
Autor Jens79
 - 04. Februar 2017, 06:24:33
Der DV entscheidet nach Rücksprache mit dem behandelnden TrArzt über die Art der Verlegung seines Soldaten.

Schließt sich ja auch den meisten Ausführungen hier an.

Autor FoxtrotUniform
 - 02. Februar 2017, 16:11:32
Perfekt, beteiligst du uns?
Autor Jens79
 - 02. Februar 2017, 16:08:32
Meine Fragen wurden von einem LSO beantwortet.

Danke.