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Zusammenfassung

Autor bayern bazi
 - 05. Februar 2017, 11:46:34
Beispiel bei uns:

letztes WE DVag in einer Kaserne  - dort keine TrKüche offen

mit Kom in die Nachbarkaserne verlegt - dort dann im Mannheim verpflegt worden

Essen und ein Getränk war frei

Kanntinenpächter hat direkt mit Truppe abgerechnet

(fand ich wesentlich besser, als wenn jeder einzlene bezahlt hätte und dann die Anträge zur Rückerstattung ausfüllen müsste   ;) )
Autor MiraC
 - 04. Februar 2017, 21:12:32
Ich kenne aktuell nur die Regelung aus Feldafing:

Truppenküche in der Woche offen (und sehr gut), am Wochenende geschlossen.
Daher gibt es am WE eine erhöhte Pauschale von ca. 24Euro für die Soldaten die Vor-Ort bleiben.

Allerdings auch: OHG geschlossen (ist nur Donnerstag ganztätig geöffnet), Mannschaftsheim/Uffzheim dauerhaft geschlossen.
Also ist hier eine Versorgung vor Ort am Wochenende nicht gegeben.
Nächster Standort: Pöcking, 6KM entfernt, dort ist die Kantine an den WE offen
Autor F_K
 - 04. Februar 2017, 15:15:56
Jetzt haben wir ja das Verständnis, das auch RDL keinen Anspruch auf eine Trküche haben, sondern "nur" auf Verpflegung - und dieser Anspruch rein finanziell abgegolten werden kann.
Der SaZ hat nicht mal diesen Anspruch.

Damit ist klar, das in aller Regel an Kleinstandorten oder Zeiten mit wenig Personal wohl keine TrKüche betrieben wird.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Februar 2017, 14:59:07
Kann es sein, dass es eine Kleinstdienststelle ist und daher seitens des Dienstherren eine dauerhafte Einrichtung einer TrKüche oder Austeilküche bei Anlieferung aus einer anderen TrKüche hier wirtschaftlich nicht rentabel erscheint? Meist existieren an diesen Standorten aber stundenweise betriebene Kantinen, wo man sich verpflegen kann, ohne selber Zeit und Aufwand in die Selbstzubereitung uinvestieren zu müssen.
Autor Andi
 - 04. Februar 2017, 13:14:40
Ja,da bin ich sicher. Und es geht auch nur darum,dass ein Anspruch besteht,nicht darum,wie die Bundeswehr diesen Anspruch erfüllt.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 04. Februar 2017, 10:18:40
@  Andi:

Bist Du bezüglich RDL sicher?

Seit der Neuordnung erhält der Reservedienstleistende keine Zählkarte mehr (für unentgeltliche Verpflegung), sondern bekommt per Dienstgeld das Verpflegungsgeld ausgezahlt.
Auch vorher war es so, das bei Nichterhalt von Truppenverpflegung der doppelte Tagessatz ausgezahlt wurde und damit der Anspruch abgegolten war.

Insoweit ist und bleibt es ein Fürsorgethema.
Autor ulli76
 - 03. Februar 2017, 12:01:26
Man kann ja auch abends was vorkochen und das mittags warm machen. Oder man isst mittags kalt und abends warm.
Autor Räuchermann90
 - 03. Februar 2017, 11:42:29
Nein ich bekomme kein Trennungsgeld , habe einen anerkannten Hausstand. Reservisten sind manchmal da aber nicht ständig und wenn ist es immer nur einer. Ich denke mal das Thema hat sich erledigt und ich danke schon mal für die Antworten. Mal sehen ob der Refü noch was findet in seinen Vorschriften, aber ich denke mal nicht.

Ansonsten wünsch ich ein schönes Wochenende.
Autor MiraC
 - 03. Februar 2017, 11:26:54
Bekommt ihr Trennungsgeld?
Normalerweise gibt es in so einem Fall einen erhöhten Betrag.
Autor Andi
 - 03. Februar 2017, 11:24:10
Zitat von: Räuchermann90 am 03. Februar 2017, 10:33:21
Bei uns ist eine Küche im B-Raum eingebaut wir bereiten uns auch das Mittag selber zu aus den Sachen die wir von zu Hause mitbringen.

Dann kann sich der Dienstherr leider darauf beziehen, dass das Thema Verpflegung dann grundsätzlich abschließend geklärt ist.

Zitat von: Räuchermann90 am 03. Februar 2017, 10:33:21
Wir haben auch Soldaten die in der Woche über Nacht vor Ort sind.

Wenn diese an einer Übung teilnehmen haben sie entsprechend der Befehlsgebung für diese Übung Anspruch auf Verpflegung, wenn nicht - wovon bei Ausbildern leider regelmäßig auszugehen ist - nicht.

Zitat von: Räuchermann90 am 03. Februar 2017, 10:33:21
Mir geht es eigentlich darum ob man einen Verpflegungszuschuss beantragen kann oder nicht.

Nein, wie gesagt besteht ja grundsätzlich nicht mal ein Anspruch auf irgendeine Form der Verpflegung durch den Dienstherren.

Zitat von: Räuchermann90 am 03. Februar 2017, 10:33:21
Da ja die Kameraden die an der Truppenverpflegung teilnehmen einen gewissen Vorteil uns gegenüber haben.

Den haben sie sicherlich, nur haben auch diese Kameraden darauf grundsätzlich keinen Anspruch.

Wie gesagt, das ist ein Fürsorgethema. Da kann ein Leiter BwDLZ und ein Standortältester/Kasernenkommandant im pflichtgemäßen Ermessen vielleicht ein klein wenig drehen - aber nicht viel. Einen wie auch immer gearteten "Zuschuss" gibt es nicht, sollte das Essen dauerhaft von der Truppenküche zugeführt werden muss eine Austeilküche gebaut werden, die effektiv eine Truppenküche in klein ist und entsprechend kostet.
Aber mal ein Tipp über den sich vielleicht Bewegung in die Sache bringen lässt: Habt ihr FWDL vor Ort? Habt ihr regelmäßig Reservistendienstleistende vor Ort?

Gruß Andi
Autor Räuchermann90
 - 03. Februar 2017, 10:33:21
Bitte nicht falsch verstehen. Bei uns ist eine Küche im B-Raum eingebaut wir bereiten uns auch das Mittag selber zu aus den Sachen die wir von zu Hause mitbringen. Wir haben auch Soldaten die in der Woche über Nacht vor Ort sind. Mir geht es eigentlich darum ob man einen Verpflegungszuschuss beantragen kann oder nicht. Da ja die Kameraden die an der Truppenverpflegung teilnehmen einen gewissen Vorteil uns gegenüber haben. Beispiel wäre bis unser Essen fertig ist sind 25 min Vorbei und jeden Tag eine 5min Suppe ist auch sehr eintönig. 
Autor Andi
 - 03. Februar 2017, 10:19:06
Das ist doch mal ein ganz klassisches Fürsorgethema das in einer VPV/im Personalrat besprochen und den entsprechenden Stellen vorgetragen werden sollte.

Fakt ist allerdings, das in der Bundeswehr ausschließlich GWDL/FWDL/Reservistendienstleistende überhaupt einen Anspruch auf Truppenverpflegung haben. Das Einrichten/Vorhalten einer Teeküche/Zubereitungsküche sollte in jedem Dienstgebäude allerdings obligatorisch sein.

Gruß Andi
Autor Räuchermann90
 - 03. Februar 2017, 10:15:54
Ist so nicht möglich da wir Stationsausbilder sind und die Werkstätten auch wenn keine Üb Truppe da ist besetzt sein müssen. 
Autor KlausP
 - 03. Februar 2017, 10:08:40
Kann man da nicht die Truppenverpflegung für Alle geschlossen abholen? Ich kenn das von meinem ehemaligen Bataillon so, dass die Küche auch die Verpflegung für den 20km entfernten ehemaligen TrÜbPl bereitgestellt haben.
Autor Räuchermann90
 - 03. Februar 2017, 10:04:05
Guten Tag Kameraden,

in der Kaserne wo ich meinen Dienst leiste ist es nicht möglich an der Truppenverpflegung regelmäßig teilzunehmen, da die Truppenküche nur besetzt ist wenn Üb Truppe da ist, müssen wir uns selbst Verpflegen. Ich habe schon bei meinen Dienstälteren Kameraden nachgefragt ob es möglich ist einen Zuschuss zu erhalten, diese sagten mir da hat sich noch keiner Gedanken gemacht. Da die nächste Liegenschaft ca 23km weit entfernt liegt wo Truppenverpflegung angeboten wird sprengt die An und Abfahrtszeit unseren zeitlichen Rahmen für die Mittagspause. Ich habe schon mit unseren Rechnungsführer telefoniert, der sagte er muss sich erst mal einlesen. Meine Frage ist kann man hier einen Zuschuss bekommen und wenn ja in welcher Vorschrift steht das um mal nachlesen zu können. Für Antworten die mir weiterhelfen bedanke ich mich im Voraus.