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Autor The_Real_Johannson
 - 25. Februar 2017, 07:37:37
Vielen Dank für eure Antworten. Bei mir lief alles glatt und ich bin jetzt in meiner Stammeinheit.

MkG

Johannson
Autor Ryuuma
 - 12. Februar 2017, 17:36:11
In meiner Grundausbildung im 4. Quartal des letzten Jahres war es bei Einigen so.
Krank am Gelöbnis: Gelöbnis beim Kdr nachgeholt.
Krank bei Rekrutenbesichtigung: Solange alle Grobziele bzgl. Gefechtsdienst z.B beim Biwak erledigt wurden => Egal.

Daher bezweifle ich, dass es bei Ihnen zu Komplikationen kommen sollte.
Versuchen Sie trotzdem ihr Bestes wieder gesund zu werden.
Jedoch können sie sich bei solchen Angelegenheiten auch problemlos an ihre Vorgesetzten wenden, weshalb die Angst haben?
Autor KlausP
 - 11. Februar 2017, 14:48:14
Passt doch alles. Ihre jetzige ATN/ATB in der GA lautet "1000777 Lehrgangsteilnehmer", weil die GA nun mal ein Lehrgang ist. Sie werden nach der GA auf einen PzGren-Dienstposten versetzt, die PzGren-ATN lautet 3001180.
Autor The_Real_Johannson
 - 11. Februar 2017, 14:35:53
Ich danke euch schon mal für die bisherigen Antworten

@funker07 Nein, die steht links. Da steht "von (ATB) LEHRGTEILN (ATN) 1000777 zu (ATB) PzGren (ATN) 3001180". BIWAK, SAN-Ausbildung, etc. habe ich alles mitgemacht und bestanden.
Autor funker07
 - 11. Februar 2017, 14:09:45
Das Gelöbnis kannst du nachholen (z.B. beim Chef oder Kdr im Büro).
Die Rekrutenbesichtigung brauchst du meines Wissens nach (vor n paar Jahren zuletzt nachgelesen) nicht zwingend, wenn du min ein Biwak (mit Alarmposten usw) mitgemacht hast.
Die Litzen bekommst du auch so, dass die am Ende der Grundausbildung verliehen werden, mag teilweise Tradition sein, ist aber nicht wirklich vorschriftenkonform.
Auf Folgeausbildung und Laufbahnwechsel sollte es keine Auswirkungen haben. Schlimmstenfalls musst du einen Teil der Grundausbildung wiederholen und wirst ein Quartal später in deiner SGA ausgebildet, da glaube ich aber nicht dran.

Wo steht die ATN? Rechts auf der Versetzung? Da sollte auch eine ATB (Ausbildungstätigkeitsbezeichnung) dabei stehen, poste diese mal bitte.
Autor KlausP
 - 11. Februar 2017, 13:41:30
ZitatLaut meiner bisherigen Recherche liegt es im Ermessen meiner Ausbilder, ob ich die GA nochmal machen muss. Korrekt?

Nein, nicht im Ermessen Ihrer Ausbilder sondern im pflichtgemäßen Ermessen Ihres Diszplinarvorgesetzten.
Autor The_Real_Johannson
 - 11. Februar 2017, 13:37:00
Guten Tag Kameraden,

seit heute Morgen plagt mich mein Magen-Darm-Trakt mit allem, was dazu gehört. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht ausgerechnet kommende Woche das Gelöbnis - bei dem ich die Ehre haben soll, ein Teil der Rekrutenabstellung zu sein - und die Rekrutenbesichtigung anstehen würden. Nehmen wir mal an, dass ich bis zum Montag (Tag des Gelöbnis) immer noch aus allen Körperöffnungen Flüssigkeit verliere und am Gelöbnis sowie an der Rekrutenbesichtigung nicht teilnehmen kann.

1.) Laut meiner bisherigen Recherche liegt es im Ermessen meiner Ausbilder, ob ich die GA nochmal machen muss. Korrekt? Da ich aber kein einziges Mal fehlte und das Gefühl habe, dass meine Ausbilder mir einiges zutrauen, mache ich mir diesbezüglich keine großen Sorgen. Sollte es anders sein, so muss ich eben in den sauren Apfel beißen.

2.) Bekäme ich trotzdem meine grünen Litzen?

3.) Meine Anschlussverwendung ist Panzergrenadier. Könnte ich trotz verpasster Rekrutenbesichtigung  auf diesem DP ausgebildet werden?

4.) Kann mir dieses Schlamassel einen Laufbahnwechsel erschweren (aktuell FWDL 23)? Oder gibt es die Möglichkeit, nur die Rekrutenbesichtigung nachmachen zu können, ohne die gesamte GA nochmal zu machen?

5.) Auf meiner Versetzung steht bereits eine ATN (1000777), die ich im Internet aber nicht finde. Kann mir jemand dazu was sagen?

Hoffentlich sind meine Sorgen unbegründet und ich kann bei allem teilnehmen. Nur wurmen mich die Fragen seit Stunden.

Schönes Wochenende noch.