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Zitat von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:20:38
Gibt es Beweise, dass dies in der Dienstzeit geschah?
Zitat von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:23:32
Und das wird den durchschnittlichen Spieß als OSF / SF ja auch total interessieren, so mit Enddienstgrad erreicht.
Zitat von: 0930 am 14. Februar 2017, 11:22:02Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.
Naja als Zivilist kann es einem auch egal sein was irgendein BW Chef über einen denkt.
Außerdem, es gibt durchaus Chefs die kein gutes Verhältnis zu ihrem Spieß haben/ihn nicht leiden können ect.
Zitat von: ulli76 am 14. Februar 2017, 11:36:02
Wenn die Story überhaupt stimmt.
Zitat von: Andi am 14. Februar 2017, 11:38:49Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.
Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.
Gruß Andi
Zitat von: Tommie am 14. Februar 2017, 11:52:55
SCPO = Senior Chief Petty Officer = OR8 = Stabsbootsmann!
Manchmal ist es einfach gut, dass Unteroffiziere mit Portepee keine Disziplinarvorgesetzten sind!
Zitat von: F_K am 14. Februar 2017, 13:28:19
@ Andi:
Du kennst diese nette Arbeitshilfe Umgang mit Sexualität?
Wo Rechtsberater im Einzelfall die Auffassung vertreten (die ich nicht teile), das gerade (hörbar) laufende Handlungen auf einem Dienstzimmer eher dazu führen, das man als DV nicht "eintreten" sollte, weil der Intimschutz der Beteiligten höher zu werten ist als die Dienstaufsichtspflicht ...
Insoweit ist mMn bei "Flirten" (wobei wir immer noch nicht wissen, was genau mit welchem Zeitaufwand passiert ist) ein Dienstvergehen noch nicht offensichtlich - vielleicht war es einfach nur freundliches, interessiertes Auftreten - was bei der Ehefrau falsch verstanden wurde.
Zitat von: Andi am 14. Februar 2017, 11:38:49Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.
Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.
Gruß Andi
Zitat von: F_K am 14. Februar 2017, 13:28:19
Wo Rechtsberater
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.