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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 15. Februar 2017, 13:19:57
Ja, lieber Slider, dass bei entsprechendem Bekanntwerden möglicher Dienstvergehen der DV zu ermitteln hat, steht außer Frage und wurde hier meiner Erkennztnis nach auch nicht infrage gestellt. Dass bei diesen Ermittlungen persönliche Sympathien und Antipathien keine Rolle spielen auch. Insofern ist Ihr Beitrag für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Ich verstehe den Dissens hier eher dahingehend, dass es einige Nutzer gibt, die die Darstellung des Fragenstellers als unrealistisch darstellen ujd andere nicht.

Im Übrigen sind Disziplinarmaßnahmen keine Strafen, wie Sie schreiben, und ob es überhaupt zu einer gerichtlichen Strafe kommen würde, hängt denn doch sehr stark von den Ermittlungsergebnissen ab und ob dieser Vorgang überhaupt an eine Staatsanwaltschaft abzugeben wäre und die Anklage erheben würde.
Autor slider
 - 15. Februar 2017, 12:53:16
Der DV hat einen Auftrag und bei Anschuldigungen hat er zu ermitteln. Es ist nicht seine Entscheidung, ob er Wichtigeres zu tun hat oder ob er seinen Spieß mehr oder weniger mag.

Wenn ein Soldat während der Arbeitszeit und in Verbindung mit seiner Dienststellung (er hat diese Frau wohl als Spieß eingeladen und nicht als Privatmann) privatem Vergnügen nachgeht, dann gehört das mMn bestraft.
Autor Andi
 - 15. Februar 2017, 07:46:45
Zitat von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:20:38
Gibt es Beweise, dass dies in der Dienstzeit geschah?

Oh, wir nähern uns der Wahrheit. ;) Das gilt es in einer durchzuführenden Ermittlung zu ermitteln - der Vorwurf steht ja im Raum.

Zitat von: SCPO am 14. Februar 2017, 22:23:32
Und das wird den durchschnittlichen Spieß als OSF / SF ja auch total interessieren, so mit Enddienstgrad erreicht.

Auch der Dienstgrad ist nicht in Stein gemeißelt...  ::)
Autor SCPO
 - 14. Februar 2017, 22:23:32
Zitat von: 0930 am 14. Februar 2017, 11:22:02
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Naja als Zivilist kann es einem auch egal sein was irgendein BW Chef über einen denkt.

Außerdem, es gibt durchaus Chefs die kein gutes Verhältnis zu ihrem Spieß haben/ihn nicht leiden können ect.

Und das wird den durchschnittlichen Spieß als OSF / SF ja auch total interessieren, so mit Enddienstgrad erreicht.

Autor SCPO
 - 14. Februar 2017, 22:22:23
Zitat von: ulli76 am 14. Februar 2017, 11:36:02
Wenn die Story überhaupt stimmt.

Amen, dem kann ich nur zustimmen. Das hört sich alles so verquer an, dass ich den Wahrheitsgehalt auch mehr als anzweifle.
Autor SCPO
 - 14. Februar 2017, 22:20:38
Zitat von: Andi am 14. Februar 2017, 11:38:49
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.

Gruß Andi

Gibt es Beweise, dass dies in der Dienstzeit geschah? Das hört sich alles eher nach einem zutiefst in seiner männlichen Ehre gekränkten Mann, der jetzt hier das ganz große Fass aufmachen will.
Autor SCPO
 - 14. Februar 2017, 22:19:06
Zitat von: Tommie am 14. Februar 2017, 11:52:55
SCPO = Senior Chief Petty Officer = OR8 = Stabsbootsmann ;) !

Manchmal ist es einfach gut, dass Unteroffiziere mit Portepee keine Disziplinarvorgesetzten sind ;D !

Wie wahr, es ist sicher auch echt richtig, dass Tommie kein Offizier ist.  ;)
Autor RB/WDA
 - 14. Februar 2017, 17:10:02
Zitat von: F_K am 14. Februar 2017, 13:28:19
@ Andi:

Du kennst diese nette Arbeitshilfe Umgang mit Sexualität?

Wo Rechtsberater im Einzelfall die Auffassung vertreten (die ich nicht teile), das gerade (hörbar) laufende Handlungen auf einem Dienstzimmer eher dazu führen, das man als DV nicht "eintreten" sollte, weil der Intimschutz der Beteiligten höher zu werten ist als die Dienstaufsichtspflicht ...

Insoweit ist mMn bei "Flirten" (wobei wir immer noch nicht wissen, was genau mit welchem Zeitaufwand passiert ist) ein Dienstvergehen noch nicht offensichtlich - vielleicht war es einfach nur freundliches, interessiertes Auftreten - was bei der Ehefrau falsch verstanden wurde.

Welcher RB vertritt denn diese Auffassung?
Die Vorschrift heißt übrigens: ZDv A-2160/6, Abschnitt 1.45
(Nr.1456-1469).


Fröhliches Wehrschaffen!
Autor RB/WDA
 - 14. Februar 2017, 17:00:56
Zitat von: Andi am 14. Februar 2017, 11:38:49
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.

Gruß Andi

Es ist ein Verstoß gegen § 7 SG, Pflicht zum treuen Dienen, wenn der KpFw während der Dienstzeit Privatangelegenheiten erledigt hat.
Die Dienstleistungspflicht ist ein Kernpflicht. Damit verstößt er dann zugleich gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht aus § 17 Abs. 2 S. 1 SG, sich im Dienst achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten und ist damit ein Dienstvergehen gemäß § 23 Abs. 1 SG.
Autor Andi
 - 14. Februar 2017, 15:39:58
Zitat von: F_K am 14. Februar 2017, 13:28:19
Wo Rechtsberater

Rechtsberater führen keine Menschen. Rechtsberater führen keine Disziplinarverfahren (es sei denn sie sind gleichzeitig WDA).
Und was im Dienst passiert oder nicht passiert bestimmt nur einer: der Disziplinarvorgesetzte.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 14. Februar 2017, 13:28:19
@ Andi:

Du kennst diese nette Arbeitshilfe Umgang mit Sexualität?

Wo Rechtsberater im Einzelfall die Auffassung vertreten (die ich nicht teile), das gerade (hörbar) laufende Handlungen auf einem Dienstzimmer eher dazu führen, das man als DV nicht "eintreten" sollte, weil der Intimschutz der Beteiligten höher zu werten ist als die Dienstaufsichtspflicht ...

Insoweit ist mMn bei "Flirten" (wobei wir immer noch nicht wissen, was genau mit welchem Zeitaufwand passiert ist) ein Dienstvergehen noch nicht offensichtlich - vielleicht war es einfach nur freundliches, interessiertes Auftreten - was bei der Ehefrau falsch verstanden wurde.
Autor Tommie
 - 14. Februar 2017, 11:52:55
SCPO = Senior Chief Petty Officer = OR8 = Stabsbootsmann ;) !

Manchmal ist es einfach gut, dass Unteroffiziere mit Portepee keine Disziplinarvorgesetzten sind ;D !
Autor Andi
 - 14. Februar 2017, 11:38:49
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Wenn dein Spieß in seiner Dienstzeit mit der verheirateten Mutter eines Praktikanten anbändelt ist das "Kindergeburtstag"? Ich würde eher sagen: Dass es sich dabei um ein Dienstvergehen handelt dürfte wohl unzweifelhaft sein und alle weiteren Maßnahmen regelt die WDO.

Gruß Andi
Autor ulli76
 - 14. Februar 2017, 11:36:02
Wenn die Story überhaupt stimmt.
Autor 0930
 - 14. Februar 2017, 11:22:02
Zitat von: SCPO am 13. Februar 2017, 13:50:04
Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Naja als Zivilist kann es einem auch egal sein was irgendein BW Chef über einen denkt.

Außerdem, es gibt durchaus Chefs die kein gutes Verhältnis zu ihrem Spieß haben/ihn nicht leiden können ect.