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Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 12:32:23
Oh ja ok, da habe ich mich tatsächlich geirrt, Schande über mich. Die "Wehrüberwachung" gilt weiterhin, das haben wir ja geklärt.
Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 12:07:43
Man zeige mir bitte einen ex-SaZ der sich daran hält
Zitat von: Getulio am 15. Februar 2017, 12:22:18Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell wohl auf niemanden mehr zutrifft.
Fakt ist und bleibt, dass Sie hier Unfug schreiben. Die Wehrüberwachung ist keineswegs obsolet. Die Frage, wer sich wie daran hält und bei Zuwiderhandlungen ggf. wie geahndet wird, hat damit nichts zu tun.
Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell wohl auf niemanden mehr zutrifft.
Zitat von: Andi am 15. Februar 2017, 11:53:03
§ 24 Wehrüberwachung; Haftung
(1) "Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung. Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen sind."
Bei Verstößen sind wir wenn ich das richtig im Kopf habe bei Bußgeldern bis 20000€.
Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
Bei der Greencard-Lotterie mitmachen !
Ist wahrscheinlich grundsätzlich eine gute Idee...Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 10:23:30
Dann schauen Sie doch einmal ins Strafgesetz, was da zum Tatbestand steht, als Deutscher ohne Genehmigung Soldat fremder Streitkräfte zu werden, steht.Zitat"Nach einer Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes können Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit freiwillig in den Streitkräften ihres anderen Heimatstaates Dienst tun, ohne dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn es sich bei diesem anderen Heimatstaat um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) handelt oder um einen Staat auf der Länderliste nach § 41 der Aufenthaltsverordnung (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA). Dies gilt nur für Personen, die ihren freiwilligen Dienst nach dem 6. Juli 2011 antreten."Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes
Als Green-Card Inhaber hätte man ja nicht die Staatsbürgerschaft...ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell wohl auf niemanden mehr zutrifft.
Eine deutsche Staatsangehörigkeit kann man auch garnicht verlieren solange man keine andere hat.
Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird
Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 10:23:30
Dann schauen Sie doch einmal ins Strafgesetz, was da zum Tatbestand steht, als Deutscher ohne Genehmigung Soldat fremder Streitkräfte zu werden, steht.
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 10:23:30
Dann schauen Sie doch einmal ins Strafgesetz, was da zum Tatbestand steht, als Deutscher ohne Genehmigung Soldat fremder Streitkräfte zu werden, steht.
Zitat"Nach einer Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes können Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit freiwillig in den Streitkräften ihres anderen Heimatstaates Dienst tun, ohne dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn es sich bei diesem anderen Heimatstaat um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) handelt oder um einen Staat auf der Länderliste nach § 41 der Aufenthaltsverordnung (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA). Dies gilt nur für Personen, die ihren freiwilligen Dienst nach dem 6. Juli 2011 antreten."Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes
ZitatCan non-U.S. citizens join the Army?
Enlistment into any branch of the U.S. military, by citizens of countries other than the United States is limited to those foreign nationals who are legally residing in the United States and possess a Bureau of Citizenship and Immigration Services Alien Registration Card (INS Form I-151/551 - commonly known as a "Green Card"). Applicants must be between 17 and 35; meet the mental, moral, and physical standards for enlistment; and must speak, read and write English fluently.
The U.S. military branches cannot assist foreign nationals in obtaining admittance into the United States. Questions concerning immigration to the United States should be asked of the U.S. Embassy. Only after immigration procedures are completed and an applicant is legally residing in the United States may an application for enlistment be accepted.
The U.S. Government agency which is responsible for immigration and naturalization is the Bureau of Citizenship and Immigration Services within the Department of Homeland Security.
Check out the General Qualifications section at: http://www.goarmy.com/careers-and-jobs/enlisted-soldier.html