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Autor Meier
 - 23. Februar 2017, 16:59:05
Mein Chef hat so entschieden.
Autor Ralf
 - 22. Februar 2017, 17:40:05
War der letzte Satz nun eine Frage oder hat dein Chef so entschieden?
Autor Meier
 - 22. Februar 2017, 16:57:15
Danke dir Ralf für deine ausführliche Information.
Ich konnte gestern leider kein Gespräch wahrnehmen.
Also ich bleibe auf den Dienstposten, aber ohne Anerkennung der ATN für den NschUffz.
Autor Ralf
 - 22. Februar 2017, 05:32:53
Der NschUffz SK erfordert eine Fahrererlaubnis. C und/oder E und da muss man nun am Dienstposten schauen.
Sollte der FS unabdingbar sein, wird man schauen müssen, wo man macht. Mehrere Möglichkeiten, aber da hilft kein Forum sondern das Gespräch mit dem Chef. Entweder verzichtet dein Chef auf den FS, weil es anders kompensiert werden kann. Wenn nicht wird er beantragen müssen, dich vom Dienstposten wegzuversetzen. Dann wird man schauen, ob es einen NschUffz-DP gibt, der keinen FS braucht oder halt eine andere Verwendung suchen, die du wahrnehmen kannst.
Autor Meier
 - 22. Februar 2017, 04:59:03
Ich bin eingesetzt als NschUffz - S4.
Autor miT
 - 21. Februar 2017, 19:49:35
Zitat von: miT am 21. Februar 2017, 19:17:13
Mehr Infos zu Ihrer Laufbahn und Verwendung bitte.

;D ;D Darum diese bitte :D
Autor ulli76
 - 21. Februar 2017, 19:29:07
Kommt auf die Stelle an.
Autor miT
 - 21. Februar 2017, 19:26:44
Sage ich was falsches wenn ich behaupte, sind sie Stufenweise festgesetzt und der Führerschein ihre Laufbahnausbildung, dürfte eine Entlassung nach der Festsetzung nicht ausgeschlossen sein. Aber korrigiert mich bitte wenn dies anders ist.
Autor KlausP
 - 21. Februar 2017, 19:20:00
Dann kommen Sie auf einen anderen Dienstposten, für den Sie den Dienstführerschein nicht benötigen.

ZitatDPäK?

Eher nicht. Warum auch?

ZitatWas sagt BaPersBw dazu?

Gar nichts. Das wird einem entsprechenden Antrag auf Dienstpostenwechsel oder, wenn es dort keine Stelle für Sie gibt, auf Versetzung stattgeben.
Autor miT
 - 21. Februar 2017, 19:17:13
Mehr Infos zu Ihrer Laufbahn und Verwendung bitte.
Autor Meier
 - 21. Februar 2017, 19:14:35
Hallo Zusammen,

was passiert, wenn ich meine Voraussetzungen für meinen Dienstposten nicht erfülle?
Für meinen Dienstposten benötige ich den C/CE Lehrgang. Allerdings scheitert es am Stereosehen.

Kann ich trotzdem weiterhin die Stelle besetzen oder werde ich versetzt? Hat jemand Erfahrung damit? Wie wird verfahren?  DPäK? Was sagt BaPersBw dazu?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Basti