ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: T108 am 03. April 2024, 20:48:23
Guten Abend,
Ich hätte zu meiner eigenen Situation auch mal die Frage was das jetzt genau zählt.
Ich selbst Wiedereinsteller (10 Jahre Dienstzeit Mannschaften)
Mittlerweile seit knapp 2 Jahren wieder dabei und nächstes Jahr nach ZAW Feldwebel.
Wenn ich der SLV richtig entnehmen gilt als Voraussetzung für die Beförderung zum HFw 12 Jahre gesamt Dienstzeit, da ich zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung OSG (FA) gewesen bin.
Also theoretisch wäre eine Beförderung von Jahr zu Jahr, seit Ernennung zum Feldwebel, bis zum Hauptfeldwebel möglich ?
Danke für die Aufklärung
Mit freundlichen Grüßen
Tango
Zitat von: Tommie am 13. Februar 2017, 21:36:27
Die Beföderung zum Hauptfeldwebel setzt eine Mindestverpflichtungszei von 12 Jahren voraus und erfolgt frühestens nach acht Jahren Dienstzeit. Wer als Unteroffizier eingestellt wird, bekommt dann ein Jahr "virtuelle Vordienstzeit" angerchnet, beim Stabsunteroffizier sind es schon zwei Jahre. Heißt im Klartext, dass derjenige, der als StUffz eingestellt wird, frühestens nach sechs Jahren HptFw werden kann!
Zitat von: Andi am 28. Februar 2017, 09:28:15Zitat von: Tasty am 27. Februar 2017, 12:11:41
Außerdem lasst nicht außer acht, dass durchaus rückwirkend befördert wird.![]()
Nein, es wird rückwirkend in Planstellen eingewiesen oder eine bereits erlassene Verfügung/Urkunde vielleicht zu spät eröffnen. Eine rückwirkende Beförderung ist nicht möglich....
Zitat von: Tasty am 27. Februar 2017, 12:11:41
Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt - ganz besonders im Bereich der Personalführung.
Zitat von: FoxtrotUniform am 27. Februar 2017, 16:53:34
Außerdem lasst nicht außer acht, dass durchaus rückwirkend befördert wird.
Zitat von: Tasty am 27. Februar 2017, 18:33:49Nö, INNERHALB der Grenzen hat man Spielraum. Grenzen sind Grenzen.Zitat von: FoxtrotUniform am 27. Februar 2017, 16:53:34Eben, das meinte ich ja. Eben diese Grenzen kann man zum Wohle des Soldaten auslegen, oder eben zu seinem Nachteil.
Ja, aber unter Beachtung der linken und rechten Grenze, wenn man dieses Zitat allgemeingültig anwenden möchte.
Zitat von: FoxtrotUniform am 27. Februar 2017, 16:53:34Eben, das meinte ich ja. Eben diese Grenzen kann man zum Wohle des Soldaten auslegen, oder eben zu seinem Nachteil.
Ja, aber unter Beachtung der linken und rechten Grenze, wenn man dieses Zitat allgemeingültig anwenden möchte.
ZitatAußerdem lasst nicht außer acht, dass durchaus rückwirkend befördert wird.![]()
Zitat von: Tasty am 27. Februar 2017, 12:11:41
Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt - ganz besonders im Bereich der Personalführung.