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Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. März 2017, 13:08:47
Du kannst auch einen extrem "stromsparenden" 100 W Wasserkocher nutzen, der jedoch wesentlich mehr Energie zum Erhitzen der gleichen Wassermenge als ein leistungstärkeres Gerät benötigt. Beim sehr langsamen Aufheizen mit kleiner Leistung wird mehr Wärme an die Umgebung abgegeben, als beim zügigen Erhitzen mit hoher Leistung (2.2...2.5 kW sind Stand der Zeit und Technik). Wenn es um den Energieverbrauch und damit um die Kosten geht, ist die Regelung des Dienstherren kontraproduktiv. Übliche Installationen mit Betriebsmitteln der letzten 60 Jahre sind für Nennströme 10 bzw. 16 A ausgelegt. Was bringt eine Beschränkung der Leistung eines Einzelgerätes, wenn die Summe der Kleingeräte das 1200 W-Limit trotzdem überschreitet? Bsp.: Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine wurden so beschafft, dass sie einzeln unter 1200 W haben und damit vorschriftskonform sind, aber zeitgleich betrieben werden.
Ich würde die ganze Elektrik in den Unterkünften verbieten und nur fest verschlossene Leuchten zulassen, da wird keine Elektroenergie auf Kosten des Dienstherren unkontrolliert bezogen... ::)
Autor MiraC
 - 27. Februar 2017, 20:15:01
Deshalb habe ich einen Wasserkocher mit gerade mal 1000watt. Reicht zum Tee kochen, wenn keine Küche da ist.
Autor LwPersFw
 - 26. Februar 2017, 21:15:35
Autor FoxtrotUniform
 - 26. Februar 2017, 20:51:32
Daher ja auch "per se". DGUV 3 wurde nach meiner Erinnerung - ich müsste im Netz stöbern - durch BAIUDBw für Unterkünfte der Bundeswehr ausgesetzt (Hotels beispielsweise müssen diese Forderung erfüllen). Die Trennschärfe wann ein Gerät zum Teil eines Betriebes wird, ist durchaus nicht trivial. Aber völlig Offtopic.

Der übliche Wasserkocher  (kein kleines Reisegerät) überschießt die Leistungsgrenzen ganz entspannt ;-)
Autor MiraC
 - 26. Februar 2017, 12:13:36
Ließ dir noch mal genau durch wer wann wo die BGVA3 braucht, für Unterkünfte gilt das nicht.
Es sei denn der Dienstherr schafft diese Dinge an. Und ja, es gibt immer Diskussionen darüber.
Sonst müsste ich jedes Ladegerät jeden Laptop und was ich sonst noch auf Lehrgänge mitschleppe der Prüfung unterziehen.

Der Wasserkocher muss nur unterhalb der Leistungsgrenze liegen.
Autor FoxtrotUniform
 - 25. Februar 2017, 23:26:29
Übrigens, theoretisch wäre sogar der Wasserkocher hinsichtlich der Effektivleistung genehmigungspflichtig (die Lastgrenzen sind auch aus Anno 1911).

Werden ortveränderliche Elektrogeräte geduldet, sind dieser per se auch der BGV A3 Prüfung zu unterziehen, da sie im Sinner der Betriebssichherheit zum Teil des Betriebes werden.

Lebensmittel gehören in einer Unterkunft in persönlich zugeordnete Schränke. Denn hier steht die Hygiene und der Gesundheitsschutz im Vordergrund. Es gilt eine Trennlinie zu ziehen und dein Vorgesetzter hat hier eben einen strengen Maßstab angesetzt. Bedenke, in einer Unterkunft wohnen viele Menschen auf engen Raum und teilen auch sanitäre Anlagen, sodass sich Krankheiten schnell verbreiten können.
Autor Gecko2017
 - 25. Februar 2017, 20:58:18
@Jens: würd sich keiner dafür interessieren hätte ich keine Antwort erhalten- und warum haben sie sich dann von ihrem hohen Ross begeben zu antworten?
Für mich ist das Thema durch - neue Lösung ist gefunden.
Und meinen letzten Kommentar habe ich nur verfasst weil sich ein paar gefragt haben wie wir die Nudeln kochen.

Allen noch ein schönes Wochenende und ein paar wenigen auch noch gute Laune ;D
Autor Jens79
 - 25. Februar 2017, 20:49:20
Nicht ganz. Ich für mich sortiere 2/3 aus...

;)
Autor Papierberg
 - 25. Februar 2017, 20:47:51
MIt der Begründung können Sie hier 1/3 der Themen aussortieren.  ;D
Autor Jens79
 - 25. Februar 2017, 20:18:00
Ihr Fall interessiert aber niemanden. Und da wir nur Ihre Seite dieser Geschichte kennen, und nicht den Rest der Vorgänge in Ihrer Einheit ist es auch müsehlig sich weiter damit zu beschäftigen.

Autor Gecko2017
 - 25. Februar 2017, 19:31:48
Für manche Nudel/Nudelgerichte ect. benötigt man für die Zubereitung NUR einen Wasserkocher!
Ob es zu Problemen mit verdorbenen Lebensmitteln auf anderen Stuben gab kann ich nicht sagen. In unserem Fall ging es um unverderbliche Lebensmittel die auch keine Kühlung benötigten.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2017, 19:04:25
Zitat... ob es dazu nicht eine Vorgeschichte gab wie bspw. vermehrtes Auffinden von vergammelten Lebensmitteln auf den Stuben in der Einheit oder ähnliches ...

Niemals! Sind doch alles mündige Staatsbürger, die wählen und gewählt werden dürfen!  ;)

*Achtung! Kann Spuren von Sarkasmus enthalten!*
Autor 200/3
 - 25. Februar 2017, 18:51:03
Ich gehe mal davon aus, dass hier durch den Fragensteller, wie es so oft vorkommt, nur eine Seite der Geschichte beleuchtet wurde. Keiner hier weiß bisher, ob es dazu nicht eine Vorgeschichte gab wie bspw. vermehrtes Auffinden von vergammelten Lebensmitteln auf den Stuben in der Einheit oder ähnliches. Passiert ja oft und gerne mal, dass irgendwas z.B. über den Jahresurlaub "vergessen" wird weil sich, gerade bei Lebensmitteln im Gemeinschaftsbesitz, niemand zuständig fühlt. Daraus könnte sich dann das Verbot zum Vorhalten von nicht zuordnenbaren Lebensmitteln ergeben haben.

Andererseits frage ich mich, wie denn die Nudeln zubereitet werden wenn es keine Teeküche gibt? Vielleicht liegt ja auch hier der Hase im Pfeffer: Kochplatte...Brandschutzbestimmungen...feuerfeste Unterlage...gibt's eigentlich noch die BGV A3-Prüfung für private Elektrogeräte in Unterkünften?
Ich war eine Zeit lang in einer Einheit, in der gefühlt 2mal pro Woche die Rauchmelder Alarm geschlagen haben (mit Feuerwehr am Kasernentor wegen Brandmeldezentrale und allem Pipapo) weil jeder meinte er müsste auf Stube Kochen und Braten.
Autor Ralf
 - 25. Februar 2017, 16:09:41
Du verstehst das nicht, oder? Das ist doch kein Wunschkonzert, was in den Vorschriften steht. Aber lassen wir das. Ich muss dich nicht überzeugen, ist mir egal.
Autor Tasty
 - 25. Februar 2017, 16:00:44
Zitat von: Ralf am 25. Februar 2017, 06:29:58
Und da sind wir wieder beim Thema. Suche ich mir nur die Vorschriften raus, die mir in den Kram passen? Eine ordentliche Uniform: ach egal, die Jungs/Mädels machen aus so einen super Dienst. Sicherheitsbestimmunge: ach egal, das sind doch alles mündige Erwachsene. Tempolimit: ach egal, ich bin ein guter Autofahrer und hier ist alles übersichtlich.

Kennst Du nur schwarz oder weiß? Traust Du Dich überhaupt nicht, selbständig mitzudenken? Oder ist das reines Absicherungsdenken, Vollkaskomentatlität a la "wenn ich mich an jeden Buchstaben der Vorschriften halte, kann mir keiner was vorwerfen. Ob's im Einzelfall Sinn macht, wie es den anderen dabei geht .. ist ja nicht mein Bier".

Zitat von: Gecko2017 am 25. Februar 2017, 14:45:44
Wir haben den Befehl bekommen dies zu entsorgen, also haben wir dies auch gemacht auch um nicht weiteren Ärger zu bekommen.

Mir fehlen ehrlich gesagt einfach nur die Worte.