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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 01. März 2017, 17:22:27
Liebe Ulli, bevor eine Anklageerhebung durch die StA geprüft wird, muss zwingend der Beschuldigte polizeilich/staatsanwaltlich vernommen werden - und damit wird ihm dann spätestens klar, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt wird.
Autor ulli76
 - 01. März 2017, 14:00:32
Heul- was du nicht weisst, kannst du nicht angeben.
Weisst du es und es wird danach gefragt, dann gibst du das wahrheitsgemäß an. Dann wird man sehen wie das Verfahren ausgeht und dann wird entschieden was mit deinem Reservestatus passiert.

Kann natürlich sein, dass du nicht üben kannst, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Autor schlammtreiber
 - 01. März 2017, 13:50:10
Zitat von: F_K am 01. März 2017, 13:07:55
Straf-Btl Luftwaffe Sicherungstruppe?

Umgekehrt wird ein Schuh draus - die Sicherungstruppe bewacht das StafBtl aka "Luftwaffe"  ;D
Autor F_K
 - 01. März 2017, 13:07:55
Straf-Btl Luftwaffe Sicherungstruppe?

Scherz am Rande.

Es mag "bei Euch" so sein, bei "mir" ist es nicht so und mein KC spricht von "aktuellem Auszug BZR", es wird jedenfalls nicht jedesmal ein Auszug angefordert.
Autor Zostler
 - 01. März 2017, 12:59:25
Also meine Info stammt sowohl vom KpChef also auch vom Karriecenter selber. Hatten bei uns in der Einheit bereits mehrere Fälle, bei denen das Karriecenter die RDL abgelehnt hat aufgrund von Einträgen einiger Kameraden. Letztes Jahr wurde bei mir für zwei Übungen und auch zweimal abgefragt. Jetzt für die nächste Übung im Mai eine erneute Abfrage. Vielleicht wird das auch von Einheit zu Einheit unterschiedlich gehandhabt.
Autor F_K
 - 01. März 2017, 12:53:35
@ Zostler:

Negativ.

Die Abfrage des BZR wird im "Personalwirtschaftssystem" dokumentiert und ist auf dem Ausdruck "Personalstammblatt" (oder wie es jetzt genannt wird) vom Datum zu erkennen.

Es wird NICHT vor jeder RDL / Wehrübung gemacht, sondern in einem gewissen zeitlichen Abstand.
Autor Zostler
 - 01. März 2017, 12:49:13
Also bezüglich BZR und RDL kann ich bestätigen, dass mittlerweile vor jeder Übung eine Auskunft beantragt wird und zwar durch das Karrierecenter. Bei Einträgen wird die Einheit entsprechend informiert. So der aktuelle Informationsstand vom Dezember 2016.

Und wie schon erwähnt, muss man zwischen Vorstrafe, Strafverfahren und Ermittlungsverfahren separieren. Ersteres findet sich im BZR wieder. Über Strafverfahren wird der Betroffene natürlich in Kenntnis gesetzt. Anders sieht es bei Ermittlungsverfahren aus. Hier kann es durchaus zur Einleitung oder Einstellung kommen, ohne das derjenige davon erfährt. Beim Ausfüllen eines solchen Formulars kann man natürlich nur das angeben, wovon man auch Kenntnis hat.

Aber Grundsätzlich würde ich bei diesem Thema immer offen mit meinem Vorgesetzten sprechen. 
Autor F_K
 - 01. März 2017, 12:25:00
@ Migu:

Hirnforscher meint sicherlich, das beispielweise nach einer Strafanzeige der Beschuldigte erst SPÄTER vernommen wird oder sogar ein Ermittlungsverfahren zuerst ohne Beteiligung des Beschuldigten (verdeckt) geführt wird, lediglich beim Strafverfahren ist der Beschuldigte zu hören.
Autor miguhamburg1
 - 01. März 2017, 11:50:09
Ich bin noch nie in ein Ermittlungsvervahren wegen des Verdachts auf eine Straftat verwickelt gewesen, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Betroffener davon nichts erfährt. Das würde doch jedem rechtsstaatlichen Grundsatz zuwider laufen.
Autor Hirnforscher
 - 01. März 2017, 11:37:37
Seit neuestem (Stand Januar 2017) fragt die Bundeswehr (zumindest das Landeskommando, bei dem ich beordert bin), auf einem neuen Formular "Einverständnis zur Ableistung einer Übung" folgende Angabe ab:

"Gegen mich mich ist ein Strafverfahren / polizeiliches oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig: Ja / Nein"

Was konkret passiert, wenn hier "Ja" angekreuzt wird, kann ich nicht sagen. Ansonsten ist die Fragestellung meines Erachtens etwas zweifelhaft, denn immerhin könnte ja ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig sein, ohne dass der Betreffende davon weiß...
Autor schlammtreiber
 - 01. März 2017, 08:11:30
Um mal wieder auf die eigentliche Fragestellung zurückzukommen:

Zitat von: BerlinerM28 am 28. Februar 2017, 17:37:43
Wenn ich nun eine RDL teilnehmen möchte, steht da ob Polizeilich gegen mich ermittelt wird?

Nein, kriegt für gewöhnlich keiner dort mit.

ZitatWas kann mir denn nun als Reservist passieren?

Ohne Verurteilung? Gar nichts?

ZitatLetztlich wird ja ermittelt aber die ganze wird ja fallen gelassen, verliere ich nun meinen Dienstposten oder darf nicht mehr an Wehrübungen teilnehmen?

Nein, wieso?
Autor BerlinerM28
 - 01. März 2017, 01:52:51
Zitat von: Getulio am 28. Februar 2017, 22:50:02
Zitat von: BerlinerM28 am 28. Februar 2017, 19:54:20
er wollte Ausholen und traf ungünstig dabei jemand anderen an der Schulter.

und was ist daran verbal?

Mag ja sein, trotzdem ändert es nichts. Er hatte im Suff unbedachte Bewegungen gemacht. Bei einer Schlägerei hauen sich 2 oder mehr. Es ist nichts passiert, nur ein Besoffener der offensichtlich nicht Herr seiner Lage war.

PS: Gegenanzeige ist bereits raus, hat die Polizei mir sogar dazu geraten.
Mir ging es nur vorrangig um die Bundeswehr, will mir nicht durch solche "Deppen" den Spaß bei der Reserve vermiesen lassen.

Danke hab meine Antworten.
Autor Getulio
 - 28. Februar 2017, 22:50:02
Zitat von: BerlinerM28 am 28. Februar 2017, 19:54:20
er wollte Ausholen und traf ungünstig dabei jemand anderen an der Schulter.

und was ist daran verbal?
Autor F_K
 - 28. Februar 2017, 21:12:39
@ PeterP:

Quelle?

1. Wird der BZR Auszug nur jährlich eingeholt.
2. Enthält dieser, selbst in der behördlichen Ausführung, keine "Anzeigen".

@ Berliner:

Ratschlag: Anwalt nehmen, Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat und falscher Verdächtigung stellen, auf Einstellung des Verfahrens gegen Dich drängen.
Autor PeterP
 - 28. Februar 2017, 20:59:54
Standardprozedere bevor jemand vom Karrierecenter herangezogen wird, ist das polizeichliche Führungszeugnis abfragen.

Bei laufenden Ermittlungen/Anzeigen ist nix mit RDL bis sich alles geklärt hat.

Gruß