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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 01. März 2017, 18:30:34
Bei einer neuen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 TGV bekommen Sie jeweils Trennungsreisegeld, ggf. gekürzt, sofern Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung bereitgestellt wird.
Autor bavaria94
 - 19. Februar 2017, 20:16:02
Ich bin Trennungsgeld berechtigt, da eigene Wohnung und Ukv nicht zugesagt. Jetzt werde ich für 3 Wochen an meinem Stammplatz sein. Danach folgt die Abordnung in eine andere Stadt für 2 1/2 Monate. Danach folgt eine erneute Abordnung. Habe immer eine amtlichen. Unterkunft.

Für mich wäre interessant zu wissen, ob ich bei jeder Abordnung in den ersten 14 Tagen das erhöhte trennungsgeld von 24 Euro erhalte.

Danke im Voraus für eure Eingaben.

Grüße