ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 02. März 2017, 11:20:18Du willst als Arzt also noch mehr Geld haben?
.. und keine Grenzen bezüglich der Kosten der Behandlung?
Zitat von: F_K am 02. März 2017, 08:49:14(Ärzte beschäftigen sich mit Gesundheit, da ist ihr Fachgebiet, nicht mit Abrechnungsfragen, oder?)
Zitat von: OF_tanne am 01. März 2017, 15:26:57
Muss ich die Kinder mit in die PKV nehmen oder können sie weiterhin bei meiner Frau in der GKV bleiben?
Zitat von: F_K am 01. März 2017, 17:44:57
Nochmal:
Es ist eine multidimensionale Entscheidung.
Bei der Wahl GKV hat man von der Beihilfe "nichts", und eben für die Kinder auch keine PKV.
ZitatFazit: Die Wahl der Krankenversicherung der Eltern hat einen Einfluss auf die Kinder
Die Szenarien in diesem Beitrag haben verdeutlicht, dass die Krankenversicherung und letztlich die konkreten Einkommensverhältnisse der Eltern entscheidend sind. Eine wirkliche Wahlfreiheit gibt es nur in wenigen Fällen, meistens wird das Kind dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugrechnet, wobei nur in der PKV zusätzliche Kosten entstehen. Somit ist es nicht möglich, beide Systemvorteile gleichzeitig auszunutzen. Wenn der Vater gut verdient und privat krankenversichert ist, die Ehefrau dagegen als Teilzeitbeschäftigte in der GKV ist, so muss das Kind kostenpflichtig über den Vater versichert werden. Generell gilt, dass Privatversicherte für die Krankenversicherung ihrer Kinder mit Zusatzkosten rechnen müssen, wobei sie im Gegenzug einen Zugang zu einer erstklassigen Gesundheitsversorgung bekommen. Daher sollte, sofern möglich, die Wahl einer Krankenversicherungsform langfristig durchdacht werden. In der GKV stellen sich etwaige Kostenfragen nicht, da die Option der Familienversicherung unter den hier genannten Voraussetzungen für Kinder und auch Ehepartner möglich ist.