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Autor wolverine
 - 09. März 2017, 20:28:48
Ich habe da einmal von einem gelesen, der immer sehr auf den "gesunden Menschenverstand" und lebensnahe Betrachtung gesetzt hat. Dem wäre irgendein profaner Titel sicher nicht so wichtig gewesen. Das ist im Grunde doch nur blöder Formalismus... :-\
Autor Tasty
 - 09. März 2017, 18:19:01
"Klingt so" ist aber kein Maßstab, entscheidend ist, was der aaS in sein Gutachten schreibt und was die ZMK daraufhin festlegt.
Autor wolverine
 - 08. März 2017, 07:16:23
Zitat von: Kalle7673 am 07. März 2017, 19:50:35
A-Säule doppelte breite, B-Säule doppelt wie A und der hintere Bereich so gut wie dicht. Mit Schulterblick etc. ist es da nicht getan.  ZGG liegt übrigens bei 6,5 tonnen.
Also für mich klingt das schon etwas nach besonderen Gefahren im Betrieb. :-\
Autor Tasty
 - 07. März 2017, 23:04:06
Zitat von: Jens79 am 07. März 2017, 23:02:13
Schau doch einfach mal in die Vorschrift...
Ach ne, geht ja nicht. Du bist ja kein Soldat...  ::)

Eben ;) Drum hab ich ja das systematische Vorgehen beschrieben  8)
Autor Jens79
 - 07. März 2017, 23:02:13
Schau doch einfach mal in die Vorschrift...

Ach ne, geht ja nicht. Du bist ja kein Soldat...  ::)

Autor Tasty
 - 07. März 2017, 22:47:37
Zitat von: Jens79 am 07. März 2017, 21:25:24
Die besondere Betriebsgefahr haben wir ja bereits festgestellt.

Ähm, wo wurde die festgestellt?  Du hattest sie in Deinem vorherigen Beitrag behauptet, ja, aber durch einen im Rahmen der Zulassung im Bereich der Bw zur Begutachtung beauftragten aaS ist die meines Wissens keineswegs verbindlich festgestellt worden.

Leute geht doch mal logisch vor: Sucht euch ein Fahrzeug raus, bei dem bekanntermaßen ein aktiver Beifahrer gefordert ist und schaut nach, wo das für dieses Fahrzeug genau steht.
Dann nehmt ihr euch von dem neuen Fahrzeug das vergleichbare Dokument und schaut nach, ob da etwas vergleichbares steht. Wenn ja, ist es gefordert, und wenn da nichts steht, ist es offensichtlich nicht gefordert. Was ist daran so schwer??
Autor VictorBravo
 - 07. März 2017, 22:37:35
Bin den LC B6 von Stoof ein paar Jahre für eine andere Organisation gefahren. Wie weiter oben schon erwähnt, braucht man C1 bzw G - gibt aber auch Ausnahmegenehmigungen im Falle der Sekundierung deutschen Personals zu Internationalen Organisationen.
Bzgl. B6/VR9 etc: Hier ist das mit den Voraussetzungen nicht ganz so wie mit den üblichen Fahrzeugen wie SSA, ENOK etc. In einigen Missionen werden die LC von der Mission zur Verfügung gestellt (dann ist das mit der Erteilung der Fahrerlaubnis sowieso nicht nur national geregelt ... SOPs halt) oder aber die Fahrzeuge sind als Sofortbedarf beschafft. Und je nach Mission wird (kann) auch nicht 100% nach Vorschrift verfahren.
Autor Jens79
 - 07. März 2017, 21:25:24
ZitatDes Weiteren ist unklar ob ein aktiver Beifahrer benötigt wird oder nicht

::)

Aktive und geeignete Beifahrerinnen und Beifahrer werden in der Regel bei Fahrzeugen mit
besonderer Betriebsgefahr benötigt. Die besondere Betriebsgefahr haben wir ja bereits festgestellt.
Autor ulli76
 - 07. März 2017, 20:53:48
Das Problem ist weniger Beifahrer oder nicht, sondern die Frage des aktiven Beifahrers.
Autor Kalle7673
 - 07. März 2017, 20:26:59
Na da ruf ich morgen mal an.  Bin gespannt wer da ran geht und was ich da für eine Antwort bekomme.  Ich halte euch auf dem laufenden.  Leider habe ich bis jetzt nur unqualifizierte Aussagen zu diesem Thema von einer Stelle der Bw bekommen, wenn ich es euch sagen würde dann bekommt ihr Angst.  Muss also mal genaustens geklärt werden bevor noch was passiert  ;)  ::)
Autor Jens79
 - 07. März 2017, 20:04:33
Das Fahrzeug gehört ja offensichtlich in die Kategorie III der geschützen Radfahrzeuge.

Aber wer es genau wissen will, kann ja bei der Hotline vom LogKdoBw anrufen.
Autor 200/3
 - 07. März 2017, 20:02:22
Mhm...meiner im Einsatz war von Saxon Armor aus Dubai gepanzert, also andere Version, Schutzklasse nicht wirklich nachvollziehbar. Gut möglich, das der Trojan nochmal dicker bepackt ist. Lief auch nicht auf Y-Kennzeichen. Bei dem war die Übersichtlichkeit halt gleich einem handelsüblichen Auto, nur direkt nach hinten war's durch den Kasten im Kofferraum eingeschränkt, dafür gab's die Rückfahrkamera (nicht Rückblick!). Aber auch nicht wirklich schlimmer als bei einem vollgepackten Pathfinder...
Autor Kalle7673
 - 07. März 2017, 19:50:35
Übersicht ist eben nicht genau wie bei den HÜ Fahrzeugen.  A-Säule doppelte breite, B-Säule doppelt wie A und der hintere Bereich so gut wie dicht. Mit Schulterblick etc. ist es da nicht getan.  ZGG liegt übrigens bei 6,5 tonnen.  Wahrscheinlich werde ich dann morgen mal Kontakt mit der ZMK aufnehmen.  Kann ja nicht sein das es da keine genaue Aussage zu gibt und dieses Fahrzeug schon zugelassen und im Einsatz ist. So lange nichts passiert ist ja alles gut, aber kommt es zum Personenschaden oder ähnlichem dann ist das Geschrei groß. 
Autor Tasty
 - 07. März 2017, 19:48:59
Was sagen denn die Fahrzeugpapiere zu der Beifahrerfrage?
Wenn der nötig ist müsste das der zuständige aaS im Rahmen der Zulassung für die Bw gefordert haben, spätestens der Ltr milKfWes