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Autor mailman02
 - 14. März 2017, 11:53:20
Naja KDV ist immer noch ein Grundrecht.

Und wir wissen nicht ob ggf. Ausbildungskosten zurückgefordert wurden, das wäre auch nicht soo ungewöhnlich.
Autor Deepflight
 - 14. März 2017, 11:13:54
Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht sollte ein Rückzug des KDV eigentlich keinerlei Konsequenzen mehr haben.
Zum Dienst würdest du schon alleine aufgrund des Alters und der sonstigen Umstände (Dienstzeit etc.), selbst wenn wir noch eine Wehrpflicht hätten.

Aus Erfahrung im Verwandtenkreis kann ich aber berichten, dass der Wiederruf eines früheren KDV kein unüberwindbares Hindernis bei einer
Bewerbung bei der Bundeswehr darstellt. In dem Fall war es so, dass er direkt den KDV gestellt hat und zum Zivildienst herangezogen worden ist.
Er war damals in dem letzten Jahrgang, der vor Aussetzung der Wehrpflicht noch gedient hat.
Jetzt hat er sich - nach erfolgreicher Beendigung einer Ausbildung und etwas Berufserfahrung - bei der Bundeswehr als FW beworben und wurde auch genommen.
Das Gespräch kam wohl auf dieses Thema und man hat ihn ordentlich in die Mangel genommen, aber da er schlüssig darlegen konnte warum sich seine Einstellung in den letzen Jahren geändert hat, war man wohl am Ende damit doch zufrieden.

Wie das aussieht, wenn man den Dienst bei der Bundeswehr angetreten hat und dann einen KDV stellt um wieder raus zu kommen, weiß ich nicht.
Ich könnte mir aber alles das vorstellen, was meine Vorredner schon gesagt haben: Von einem absoluten Vertrauensbruch der zu einer Ablehnung führt bis zur Wiedereinstellung ist da wahrscheinlich alles drin.
Hängt wahrscheinlich sehr davon ab, wie die Personalsituation der BW in dem Bereich jetzt aussieht, für den der ehemalige Fachdiener in Frage kommt.

Ich persönlich finde das Ganze jedoch auch bedenklich. Ein junger Mensch meldet sich freiwillig für einen längeren Dienst in der Bundeswehr, stellt dann nach 2 Jahren +/- fest das ihm das alles nicht zusagt (warum auch immer) und möchte raus.
Die Tatsache, dass das nicht im Einvernehmen per Dienstzeitverkürzung gelaufen ist, sondern der Weg des KDV beschritten wurde fühlt sich für mich seltsam an.
Den Vertrauensbruch ggü. dem Dienstherrn sehe ich auch, schließlich hat man sich verpflichtet und dann 2 Jahre kein Problem mit dem Dienst gehabt.
Von der Beschaffung von Ersatzpersonal, entstandenen Ausbildungskosten etc. rede ich da noch nicht mal.
Aus meiner Sicht zieht niemand "nur fürs eigene Gewissen" einen KDV-Antrag wieder zurück; was soll das auch bringen? Es ändert sich faktisch ja nix, ausser das Papier schwarz gemacht worden ist. Den KDV zurückziehen tut nur jemand, der sich wie von @mailman02 und anderen beschrieben, darin für sich einen Vorteil erkennt. Für mich klingt die ganze Geschichte nach jemandem, der früher wie heute seinen eigenen Vorteil im Auge hat und nicht den Dienst an der Gemeinschaft.
Erst bewerben und eine (im übrigen gut bezahlte) Ausbildung abgreifen, dann nach 2 (!) Jahren mit der Holzhammer-Methode raus und jetzt (scheinbar) wieder zurück....nach einer sonderlich konsequenten und beständigen Person klingt es für mich nicht...

(sry für die deutliche Kritik)
Autor Tommie
 - 13. März 2017, 10:52:49
Mir würde die Formulierung "Verzicht auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer" viel besser gefallen, nachdem man mit schon in der Grundausbildung erklärt hat, was ich zurückziehen kann ;) !
Autor schlammtreiber
 - 13. März 2017, 10:25:23
So ist es.
Autor mailman02
 - 13. März 2017, 09:07:09
Das kann viel sein.

aktive Mitgliedschaft in einer RK oder gar eine Bewerbung.

Aber ist ja für uns nicht relevant. Aber ohne konkrekten Grund ist eigentlich egal ob man KDV zurückzieht, wäre dann auch nur fürs Gewissen
Autor KlausP
 - 12. März 2017, 21:00:43
Damals wird es wohl nur "gewisse Gründe" für die Verweigerung gegeben haben und jetzt schlägt das Gewissen ... oder es steckt was Anderes dahinter.  ;)
Autor Getulio
 - 12. März 2017, 20:15:26
Zitat von: Hans1986 am 12. März 2017, 16:52:20
Es wäre rein wegen dem "Gewissen". In dem Alter wird man ja nicht mehr nachdienen müssen oder ähnliches?

Ich finde irgendwie, wenn es einem ernsthaft um das eigene saubere Gewissen geht, müsste einem doch auch ein evtl. "Nachdienen" oder "Heranziehung" recht sein. Echte Gewissensgründe fragen doch nicht nach Konsequenzen.
Autor KlausP
 - 12. März 2017, 17:03:05
"Nachdienen" musste man auch früher in so einem Fall nicht, zumindest dann nicht, wenn man Zivildienst oder einen anderen Ersatzdienst vollständig abgeleistet hat. Und einen zwangsweisen Grundwehrdienst gibt es ja zur Zeit sowieso nicht.
Autor Hans1986
 - 12. März 2017, 16:52:20
Es wäre rein wegen dem "Gewissen". In dem Alter wird man ja nicht mehr nachdienen müssen oder ähnliches?
Autor SDW
 - 12. März 2017, 16:49:23
Der Vollständigkeit halber:
KDV zurückziehen resultiert darin, dass die Personalakte vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA) wieder zurück an das zuständige Karrierecenter geht.
Theoretisch könnte man nun natürlich unter entsprechenden Voraussetzungen zum Dienst herangezogen werden.
Praktisch hat das wohl keine Relevanz, solange man sich nicht aktiv drum bemüht.
Autor mailman02
 - 11. März 2017, 11:41:18
Ich habs mal positiv gesehen ;).

Vermutlich wird wirklich nach Aktenlage entschieden. Aber ist ja nur Spekuklation. Aber warum sonst sollte man den KDV zurückziehen? Fürs Gewissen? ;)

Autor F_K
 - 11. März 2017, 11:40:02
Vermutlich wird es kein Prüfgespräch geben - weil Dienst angetreten und dann KDV wohl zu einem unüberwindlichem Vertrauensbruch führt.
Autor mailman02
 - 11. März 2017, 11:35:28
Da wohl keine Resevreübungen oder sonstiges zu erwarten sind, wird es erst mal keine unmittelbaren Konsequenzen haben.

Sollte der "Freund" allerdings mit dem Gedanken spielen sich wieder zu bewerben, wäre dies sicher ein Thema im Prüfgespräch.
Autor Ralf
 - 11. März 2017, 05:54:31
Keine. Von daher braucht er ja auch nicht zurücknehmen. Warum sollte er das machen?
Autor Hans1986
 - 10. März 2017, 23:30:09
Guten Tag,

es geht in diesem Beitrag wie o.g. um das zurückziehen des KDV. Eine passende Antwort habe ich bei der Suche in den Suchmaschinen nicht gefunden, deswegen hoffe ich hier auf ein fundierte Antwort.
Der Fall ist folgendermaßen, dass während der Laufbahn als achtjähriger Fach-Uffz im zweiten Jahr ein KDV Antrag gestellt wurde. Der betreffende war zu dem Zeitpunkt 21 Jahre alt. Heute knapp zehn Jahre (alter 31) später stellt sich die Frage nach einer zurückziehung des Antrags. Welche Konsequenzen sind zu erwarten?
Und nein, es betrifft wirklich nicht mich. Ich habe normal gedient :-).

Viele Grüße