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ZitatAuch ein Wiedereinsteller (z.B. als OGefr d.R. ausgeschieden), der als Stuffz (FA) aufgrund seines zivilen Berufsabschlusses eingestellt wiurd, trägt diesen Dienstgrad ab Dienstantritt.
Zitat von: mailman02 am 15. März 2017, 10:49:34
Mir gehts um den ersten Tag. Das mit der EÜ ist bekannt.
Zitat von: ppaul am 13. März 2017, 12:07:20Warum wieso weshalb sollte man mich als Stabsgefreiter einstellen?
Zitat von: ppaul am 12. März 2017, 23:23:37Weiteren Papierkram hab ich nicht, und jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich als Wiedereinsteller FWDL als Obergefreiter oder Stabsgefreiter einsteige.
Zitat von: ppaul am 12. März 2017, 23:23:37Meinen Gwd habe ich 2003-2004 in der Marine abgeleistet, und bin als OG ausgeschieden.
Zitat von: ppaul am 12. März 2017, 23:23:37Dann wurde ich 2006 als Stabsgefreiter Personalreserve zur 1. Kompanie Marinesicherungskräfte beordert (ich bin als 76iger ausgebildet).