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Zitat von: Lidius am 13. März 2017, 17:14:24Du hast absolut recht. Meinte natürlich nach vier Jahren ab Beendigung des Vorbereitungsdienstes. Dieses bedeutet das man inklusive des Vorbereitungsdienstes und der Ableistung der Probezeit bereits mindestens 7 Jahre Dienstzeit hat, bevor man die Möglichkeit hat, den Aufstieg zu absolvieren.
Kleine Ergänung zum gefetteten Teil:
Nicht vier Jahre Dienstzeit, sondern vier Jahre nach Ende der Probezeit (Sprich 4 Jahre ab Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit). Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Zitat von: Nachtmensch am 13. März 2017, 12:05:59
Kann ich mir nur schwer vorstellen das es daran gescheitert ist. Wenn man irgendwas nicht beschaffen kann versucht man mit denen zu reden und es wird mit ziemlicher Sicherheit eine andere Lösung gefunden werden. Man muss sich nur drum kümmern. Dieses gilt in allen Belangen bei der Bundeswehr.
Du machst die Ausbildung im mittleren Dienst für 2 Jahre. Eine Verkürzung ist bei guten Noten wohl möglich und anschließend verrichtest du deinen Dienst auf deinem Dienstposten. Generell kannst du im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden je nach dienstlichem Bedarf. Es kann passieren das du nicht heimatnah eingesetzt werden kannst.
Um in den gehobenen Dienst aufzusteigen bewirbst du sich entweder nach der Ausbildung im mittleren Dienst und wirst als Beamter auf Probe entlassen um wieder Beamter auf Widerruf für den Vorbereitungsdienst zu werden oder du bewirbst dich nach vier Dienstjahren auf den Aufstieg. Dann machst du ein AC und wenn du tauglich bist kannst du zu vollen Bezügen den Vorbereitungsdienst absolvieren oder das mittlerweile eingeführte Fernstudium. Voraussetzung ist natürlich eine gute Beurteilung.
Sinnvoller wäre meiner Meinung nach gewesen direkt im gehobenen Dienst anzufangen wenn du die Voraussetzungen dafür mitbringst.