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Zusammenfassung

Autor mailman02
 - 15. März 2017, 17:50:41
ZitatAuch ein Wiedereinsteller (z.B. als OGefr d.R. ausgeschieden), der als Stuffz (FA) aufgrund seines zivilen Berufsabschlusses eingestellt wiurd, trägt diesen Dienstgrad ab Dienstantritt.


Entschuldige Klaus, war etwas verwirrt, aber das ist genau das was ich wissen wollte. Danke!
Autor KlausP
 - 15. März 2017, 11:30:36
Zitat von: mailman02 am 15. März 2017, 10:49:34
Mir gehts um den ersten Tag. Das mit der EÜ ist bekannt.

Welche Ernennung meinst du denn dann? Der höhere Dienstgrad wird mit Dienstantritt getragen. Auch ein Wiedereinsteller (z.B. als OGefr d.R. ausgeschieden), der als Stuffz (FA) aufgrund seines zivilen Berufsabschlusses eingestellt wiurd, trägt diesen Dienstgrad ab Dienstantritt.
Autor mailman02
 - 15. März 2017, 10:49:34
Mir gehts um den ersten Tag. Das mit der EÜ ist bekannt.
Autor KlausP
 - 15. März 2017, 10:05:37
Wenn man mit höherem Dienstgrad eingestellt wird trägt man den vom Dienstantrit an. Eigungsübende werden ja erst zum Beginn des 5. Dienstmonats SaZ, dann dürfte in den ersten 4 Monaten von denen ja gar keiner mit einem höheren Dienstgrad rumlaufen..
Autor mailman02
 - 15. März 2017, 09:25:59
Wie ist das dann wenn man beispielsweise mit höherem DG eingstellt wird.

Dann ist man eine kurze Zeit ncoh in seinem alten DG bis man ernannt wird oder?
Autor ppaul
 - 13. März 2017, 19:57:54
Vielen Dank für die Auskunft!

Hat mir sehr weitergeholfen,

MfG Paul
Autor Tommie
 - 13. März 2017, 12:32:39
Zitat von: ppaul am 13. März 2017, 12:07:20Warum wieso weshalb sollte man mich als Stabsgefreiter einstellen?

Tja, warum haben Sie denn dann hier danach gefragt ;) ?

Zitat von: ppaul am 12. März 2017, 23:23:37Weiteren Papierkram hab ich nicht, und jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich als Wiedereinsteller FWDL als Obergefreiter oder Stabsgefreiter einsteige.

Ich vermute mal, dass es damit zusammen hängt, dass die Stelle, auf der Sie eingeplant wurden, bis zum Stabsgefreiten geschlüsselt war. Prinzipiell ist es zunächst immer so, dass man mit dem zuletzt "erdienten" Dienstgrad wieder eingestellt wird, es sei denn man hat in der Zwischenzeit z. B. ein Medizinistudium erfolgreich abgeschlossen!

Sie sind als Obergefreiter ausgeschieden, also werden Sie für den FWD auch als Obergefreiter wieder eingestellt. Nach einem Jahr Gesamtdienstzeit, also quasi drei Monate nach Ihrer Einstellung würden Sie dann zum HptGefr befördert werden können. Der Dienstgrad Stabsgefreiter ist im FWD in der Regel nicht zu erreichen, weil hierfür eine Gesamtdienstzeit von drei Jahren notwendig wäre, die mit Ihrer Vordienstzeit von 9 Monaten selbst bei 23 Monaten FWD nicht zu erreichen ist.
Autor ppaul
 - 13. März 2017, 12:07:20
Ja, natürlich, OG wurde ich ganz original.

Warum wieso weshalb sollte man mich als Stabsgefreiter einstellen?

Das weiß ich doch nicht, deswegen frage ich hier und sie haben mir die Auskunft ja erteilt. Ich sah nur Stabsgefreiter auf dem Papier, und nahm an daß die mich aus irgendeinem Grund vielleicht befördert hätten.

Wehrübungen habe ich keine gemacht, es kam ja keine Post mehr. Allerdings hätte ich mich darum kümmern können, was ich jedoch nicht getan habe.

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Autor Tommie
 - 13. März 2017, 06:29:55
Zitat von: ppaul am 12. März 2017, 23:23:37Meinen Gwd habe ich 2003-2004 in der Marine abgeleistet, und bin als OG ausgeschieden.

Zum Obergefreiten wurden Sie befördert mit "allem drum und dran", also mit entsprechender Urkunde und allem "Furz und Feuerstein" ;) ?

Zitat von: ppaul am 12. März 2017, 23:23:37Dann wurde ich 2006 als Stabsgefreiter Personalreserve zur 1. Kompanie Marinesicherungskräfte beordert (ich bin als 76iger ausgebildet).

Warum sollte man Sie ohne erfüllen der Voraussetzungen als Stabsgefreiter führen? Ich nehme einmal an, dass Sie im Jahre 2006, als die Planstellen für Mannschaftsdienstgrade alle noch bis zum Stabsgefreiten geschlüsselt waren, auf einer solchen Stelle (S bis SG) beordert wurden! Für eine Beförderung hätten Sie wehrüben müssen, was Sie jedoch nicht getan haben, oder?

Das bringt mich zu dem Schluss, dass Sie nach wie vor Obergefreiter d. R. sind! Und wenn man Sie denn wieder einstellen würde, dann würden Sie auch im Dienstgrad Obergefreiter wieder eingestellt!
Autor ppaul
 - 12. März 2017, 23:23:37
Hallo,

verzeiht die Frage eines unerfahrenen: Ich möchte wissen, welchen Dienstgrad ich bei Wiedereinstellung als FWDL hätte.

Meinen Gwd habe ich 2003-2004 in der Marine abgeleistet, und bin als OG ausgeschieden.

Dann wurde ich 2006 als Stabsgefreiter Personalreserve zur 1. Kompanie Marinesicherungskräfte beordert (ich bin als 76iger ausgebildet).

Weiter ist allerdings nichts passiert, ich war zu keiner Übung oder dergleichen, irgendwann kam dann ein Zettel daß sich alles erledigt hätte, aufgrund der Umstrukturierung der Marine.

Weiteren Papierkram hab ich nicht, und jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich als Wiedereinsteller FWDL als Obergefreiter oder Stabsgefreiter einsteige.

Vielen Dank!