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ZitatEgal, jedenfalls steht in der Vorschrift als Beispiel für anzurechnende Ausbildungsabschnitte bei einem Laufbahnwechsel die AGA
Zitat von: mailman02 am 17. März 2017, 13:04:56Davon habe ich auch schonmal was gehört.
Ich habe einen Zettel bekommen, auf dem steht das zumindest auf einen Teil verzichtet werden kann, wenn man die ATB "Wach und Sicherungssoldat nSAK" hat. Das bezieht sich aber nur auf die ersten 2 Monate.
Zitat von: KlausP am 17. März 2017, 12:20:28
Die Grundausbildung (AGA gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr) nützt ihm wenig bis nichts, weil er nicht damit sondern mit dem 6monatigen Feldwebelanwärterlehrgang beginnt und der ist für Ungediente und Laufbahnwechsler gleich.
Zitat"Bei einer Dienstzeitverlängerung ist die bisher festgesetzte Dienstzeit in die Neufestsetzung mit einzubeziehen."
Zitat von: Bratheering am 14. März 2017, 22:36:03
Erstmal vielen Dank für die Antwort KlausP!
Wenn man zwei Jahre Mannschaften macht und sich dann als Feldwebel bewerben würde, muss man dann nochmal zwölf Jahre machen?