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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Tasty am 16. März 2017, 00:22:22Zitat von: Getulio am 15. März 2017, 20:46:47Die Logik, warum gerade eine milde Strafe ein besonderer Grund für ein TDG-Verfahren sein soll erschließt sich mir nicht wirklich.
Die milde Strafe vom Amtsgericht würde ich eher als zusätzlichen Grund ansehen, "Soldat A", der ja vermutlich einen Vorgesetztendienstgrad innehat und mithin besonderes Vorbild ist und besonderes Vertrauen des Dienstherrn genießt, vor das Truppendienstgericht zu bringen.
Zitat von: KlausP am 16. März 2017, 11:27:40
Melden müssen Sie rein gar nichts. Niemand muss sich selbst eines Dienstvergehens bezichtigen.
Zitat von: hb23 am 16. März 2017, 10:56:39
Aus der Bewerbung mit den falschen Zeugnissen ging natürlich hervor, dass es sich um einen Soldat handelt. Allerings gibt es seitens der Bundeswehr noch keinerlei Reaktion. Das wird aber auch wohl erst passieren wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist oder?
Zitat von: Getulio am 15. März 2017, 20:46:47Die Logik, warum gerade eine milde Strafe ein besonderer Grund für ein TDG-Verfahren sein soll erschließt sich mir nicht wirklich.
Die milde Strafe vom Amtsgericht würde ich eher als zusätzlichen Grund ansehen, "Soldat A", der ja vermutlich einen Vorgesetztendienstgrad innehat und mithin besonderes Vorbild ist und besonderes Vertrauen des Dienstherrn genießt, vor das Truppendienstgericht zu bringen.
Zitat von: Andi am 15. März 2017, 15:08:00Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 14:20:14
Strafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus.
Dann kommt eine disziplinare Würdigung nur in Ausnahmefällen in Betracht, da eine außerdienstliche Straftat erst ab 2 Jahren Freiheitsstrafe auch automatisch ein Dienstvergehen ist.