Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 19. März 2017, 20:04:21
Einfach mal 10 SG lesen - dann wird klar, das Vorgesetzte zusätzliche Pflichten (Lasten!) haben - der EÜ direkt in der Minute nach Dienstantritt gegenüber den Mannschaftssoldaten.

Ist einfach so gesetzlich normiert - ISSO.
Autor Deepflight
 - 19. März 2017, 19:36:01
Klar, wenns Wiedereinsteller ist das was Anderes als bei Seiteneinsteigern
Autor mailman02
 - 19. März 2017, 14:10:06
Viele Eignungsübende sind auch Wiedereinsteller (war ja bei "Die Rekruten" genauso") und kennen da schon einiges.

Ich denke das wichtigeste ist das hier:

ZitatSpätestens wenn etwas passiert ist und der anwesende höhere Dienstgrad nichts gemacht hat, werden auch die ganz kleinlaut werden, die sonst irgendetwas "nicht so gerne sehen".
Autor Deepflight
 - 19. März 2017, 13:55:21
Meinte das im Sinne von "der Zug ist grad dabei, in der DU  irgendwelchen Mist zu bauen"

Du hast natürlich Recht, die VorgV wird zum Beginn der AGA gründlich durchgekaut.
Aus meiner Sicht macht die Kenntnis der VorgV da aber nicht alles aus. Der EÜ ist doch noch so damit beschäfftigt, sich an das Soldat sein anzupassen, der Ausbildung zu folgen...
Da die VorgV korrekt anzuwenden, saubere Befehle zu geben etc pp und dabei dann auch noch den Fortschritt der Ausbildung nicht zu gefährden, sich nicht mit den Ausbildern anzulegen (die ja so oder so i.S.d. VorgV i.a.R. noch immer Vorgesetzte) und mit den Kameraden der AGA-Einheit noch gut klar zu kommen halte ich echt für zuviel verlangt als EÜ in der AGA.

Rechtlich bin ich voll und ganz bei euch!
Menschlich dennoch mein subjektiver, prophylaktische Rat für alle (zukünftigen) EÜ die hier evtl. mitlesen:

Haltet euch aus dem Thema raus und verhaltet euch wie jeder Andere im Zug auch.
Wenn der Vorgesetzte etwas anderes erwartet, wird er es euch sagen.
Autor F_K
 - 19. März 2017, 09:00:48
@ Deepflight:

Wohl eher Blindflug, oder?

Die VorgV wird, eben wegen der Bedeutung, in der GA bzw auf dem Lehrgang, gleich am Anfang unterrichtet.

Richtig ist, das die Befehlsbefugnis ein Element ist, es aber z. B. ja noch einen dienstlichen Zweck geben muss, und der kommt auf einem Lehrgang für Teilnehmer eher selten vor.
Autor Deepflight
 - 19. März 2017, 08:33:50
Ich sehe das so wie meine Vorredner, wer den DG trägt hat auch erstmal die Pflichten und ich denke mal auch die Rechte der VorgV zu beachten.
Die zutreffenden Stichworte wurden von meinen Vorrednern ja zu genüge genannt...

Da man die VorgV in der AGA wohl kaum schon kennen dürfte und es auch unkameradschaftlich wäre, da auf irgendwelchen Paragraphen runzureiten ist man gut beraten, kleine Brötchen zu backen.
Noch dazu ist man sonst fix unten durch...

Mal ganz unabhängigndavon das einen das Ausbildungspersonal im Zweifelsfall da sicherlich deutlich einbremst.
In den Videos "Die Rektuten" sieht man recht gut, dass die Ausbilder die EÜ genauso behandeln wie jeden anderen Lehrgangsteilnehmer.


Im Endeffekt eine interessante Frage, die aber -schon durch gesunden Menschenverstand - nur mit "kleine Brötchen backen" zu beantworten ist.
Denke man kann aber durchaus erwarten das ein EÜ versucht einzugreifen, wenn grade Mist im Anflug ist...im Zweifelsfall durch Information des Ausbildungspersonals (Stichwort geistige Reife)
Autor mailman02
 - 18. März 2017, 13:45:31
War bei uns "Damals" auch ähnlich. Das war lange vor der Zeit der UA/FA Btl. da machten die Zeitsoldaten ihre AGA noch mit den normalen GWDL. Da gab es auch EÜ die meinten sich nicht am Stuben und Revierreinigen beteiligen zu müssen.

Im 1.Zug wurde das durch die Vorgesetzten gelöst, der 3. Zug löste es "eigendynamisch".
Autor ulli76
 - 18. März 2017, 13:43:34
In der GA besteht halt die Besonderheit, dass die mit höherem Dienstgrad noch gar nicht wissen, was für Rechte und Pflichten sie mit diesem Dienstgrad haben.

Ob diese Besonderheit von den Betroffenen dann angemessen eingeordnet wird, werden dann schon die Vorgesetzten, im Zweifel der DV, klären.
Autor mailman02
 - 18. März 2017, 13:37:37
Das ganze kann es ja auch auf Lehrgängen geben ohne Eignungsübende. Hab schon Bilder von Lehrgängen gesehen, da waren auch Lt, Fw usw. gemischt. Ist doch nichts anderes.

Autor F_K
 - 18. März 2017, 12:16:40
... es stellt sich auch niemand "über andere" - es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht.
Autor LwPersFw
 - 18. März 2017, 11:37:01
Die Stellung des EÜ ergibt sich aus § 87 Abs 1 Satz 5 SG.

Daraus ergibt sich, dass er den SaZ gleichgestellt ist.

Die Befehlsbefugnis ergibt sich dann aus § 1 Abs 3 SG i.V.m. der VorgV.

Autor KlausP
 - 18. März 2017, 11:33:34
ZitatNormalerweise sind Lehrgangsteilnehmer untereinander gleichberechtigt. Ausbilder sehen es ungern wenn sich Teilnehmer über andere Stellen, mit Hilfe ihres Dienstgrad.

Dazu findet sich in der Vorgesetztenverordnung aber auch nichts!
Autor wolverine
 - 18. März 2017, 11:31:36
Zitat von: KillBurn93 am 18. März 2017, 11:28:23
Aber grundsätzlich sind sie Vorgesetzte mit allen Rechten und Pflichten.
Sie sind Vorgesetzte! Nicht weiter. Alles andere mag eine Frage des persönlichen Führungsstils sein. Spätestens wenn etwas passiert ist und der anwesende höhere Dienstgrad nichts gemacht hat, werden auch die ganz kleinlaut werden, die sonst irgendetwas "nicht so gerne sehen".
Autor KillBurn93
 - 18. März 2017, 11:28:23
Normalerweise sind Lehrgangsteilnehmer untereinander gleichberechtigt. Ausbilder sehen es ungern wenn sich Teilnehmer über andere Stellen, mit Hilfe ihres Dienstgrad.
Und ich kenne es auch nur das dann steuernd eingegriffen wird durch das Ausbildungspersonal.
Aber grundsätzlich sind sie Vorgesetzte mit allen Rechten und Pflichten.
Autor KlausP
 - 18. März 2017, 11:13:00
Sind Sie Soldat? Dann sollten Sie aber schon über die Vorgesetztenverordnung unterrichtet worden sein, das ist eines der ersten Themen in der Grundausbildung.

ZitatIch vermute, dass noch kein Befehlsgewalt vorliegt, da beide die gleiche Zeit in der Bundeswehr sind und aus diesem Grund noch kein Vorgesetztenverhältnis besteht, habe dazu aber noch nicht den passenden Gesetzestext gefunden.

Da werden Sie auch nichts finden, weil die geleistete Dienstzeit nirgends in der VorgV erwähnt ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svorgesv/gesamt.pdf