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Autor BulleMölders
 - 21. März 2017, 12:23:31
Meint ihr nicht, dass es im Moment vollkommen am Thema vorbei geht?
Autor mailman02
 - 20. März 2017, 18:08:05
Ich kenne Feuerwehren die stellen schon den Brandschutz für Kasernen, da gibts ja auch meist keine Bw Feuerwehr sondenr wohl maximal nebenamtliche Se Trupps (wenn es das noch gibt?).
Wobei die natürlich erst mal an der Wache halten und dann eingewiesen werden.

Aber das war ja vermutlich nicht gemeint sondern eher umgekehrt?

Ansonsten hab ich nur mal von einem größeren Waldbrand gelesen (auf einem Übungsplatz) da waren auch zivile Kräfte mit Schlauchwagen 2000 und TLF, aber das wäre eher eine Großschadenslage.

Einsätze im Zivilen von der BW Feuerwehr würde mich auch wundern. Da sind die Fahrzeuge meist schon zu speziell oder zu klein als das man die besonders bräuchte.

Die "großen" Fahrzeuge wie ein FLF kriegt man meist vom jeweiligen Flughafen, und die "kleinen" Fahrzeuge kann man auch so zussammenkratzen.

Zudem müßte die BW Feuerwehr vermutlich ihre eigene EL mitbringen, da die sich bestimmt nicht so einfach dem ÖEL unterstellen werden.
Autor Andi
 - 20. März 2017, 17:34:47
Autsch, dann muss es da vor Ort - sagen wir mal - "eingeschränkte" Kenntnis der Rechtslage geben.
Mir ist keine Kommune bekannt, die sich das leisten kann/will eine Bundesbehörde dauerhaft mit der Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten zu betrauen.
Andersherum wäre es über Kostenausgleich vom Bund an die Kommune schon möglich.
Autor WirdMaHellImHals
 - 20. März 2017, 17:07:51
Zitat von: Andi am 20. März 2017, 16:42:04
Zitat von: WirdMaHellImHals am 20. März 2017, 14:10:01
Andersrum kommen natürlich auch die zivilen Feuerwehren im Gebiet der Bundeswehrfeuerwehren zum Einsatz, sei es schon fest in der AAO mit eingeplant oder bei größeren Lagen auf Anforderung.

Dass eine zivile Feuerwehr in einem Gebiet in der die Bundeswehr die Brandlast trägt gemäß Alarm- und Ausrückeordnung eingebunden ist gibt es nicht [...]


Gibt es, habe ich persönlich und mit eigenen Augen gesehen.
Autor Andi
 - 20. März 2017, 16:42:04
Zitat von: WirdMaHellImHals am 20. März 2017, 14:10:01
Andersrum kommen natürlich auch die zivilen Feuerwehren im Gebiet der Bundeswehrfeuerwehren zum Einsatz, sei es schon fest in der AAO mit eingeplant oder bei größeren Lagen auf Anforderung.

Dass eine zivile Feuerwehr in einem Gebiet in der die Bundeswehr die Brandlast trägt gemäß Alarm- und Ausrückeordnung eingebunden ist gibt es nicht - andersherum die Bundeswehrfeuerwehren im Zivilen genau so wenig.
Dass bei Großschadenslagen Kräfte angefordert/zur Verfügung gestellt werden ist aber natürlich unzweifelhaft.

Gruß Andi
Autor WirdMaHellImHals
 - 20. März 2017, 14:10:01
Zitat von: mailman02 am 20. März 2017, 13:52:51

Also Wirdmahellimhals hat vollkommen Recht!.
Danke für die Blumen!

Zitat
Zitat
Außerdem ist Fraglich ob die Bundeswehr-Feuerwehr mit der Berufsfeuerwehr gleichsteht?

Im Prinzip kann man es mit einer WF vergleichen, aber vom Prinzip her ist es eine BF. Gibt halt Budneswehrfeuerwehrn auf Übungsplätzen oder in Depots oder auf Flugplätzen.  (Auch eine Flughafenfeuerwehr ist im Prinzip eine WF). Ob die Bundeswehrfeuerwehren am normalen System teilnehmen kann ich nicht sagen vermute es aber.

Tatsächlich sind die Bundeswehrfeuerwehren richtige Berufsfeuerwehren, die auf einem Fliegerhorst sogar richtige Flughafenfeuerwehren.
Außerdem können die Bundeswehrfeuerwehren natürlich auch am zivilen Feuerwehr-System teilnehmen, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen.
Die BW-Feuerwehr ist in keine feste Alarm- und Ausrückeordnung außerhalb ihres Gebietes eingebunden. Sie kann aber auf Anforderung des Einsatzleiters zum Einsatz kommen, allerdings nur dann, wenn entweder der geforderte Grundschutz für den Truppenübungsplatz, die Kaserne, den Fliegerhorst weiter bestehen bleibt, oder z.B. der Flugbetrieb oder das Gefechtsschießen eingestellt wird. Müsste, soweit ich mich erinnern kann, dann als Amtshilfe laufen.

Andersrum kommen natürlich auch die zivilen Feuerwehren im Gebiet der Bundeswehrfeuerwehren zum Einsatz, sei es schon fest in der AAO mit eingeplant oder bei größeren Lagen auf Anforderung.

Zitat
ZitatDas habe ich nicht gesagt! Die Ärztliche Eignung stehen gleich, nur die Sportlichen Voraussetzungen sind anderes geschrieben.

Soso ärztliche Eignung BF und FF sind gleich, der war gut.
Ich mag Witzeerzähler, die ihren Job noch ernst nehmen ;D
Autor mailman02
 - 20. März 2017, 13:52:51
ZitatBitte bedenken, dass die medizinischen Vorraussetzungen für freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr weit auseinanderklaffen.
Nur weil sie AGT in einer FF sind, befähigt sie das noch lange nicht dazu Berufsfeuerwehrmann zu werden.

Die FF und die BF verwenden die G26.3 was ja einfach eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist. Die kann an leicht bestehen.

Also Wirdmahellimhals hat vollkommen Recht!.

ZitatFeuerwehrtauglich bin ich laut einem Arzt schon, habe bei der Freiwilligen Feuerwehr den Truppmann und Atemschutzgeräteträger gemacht.

Truppmann ist irrelevant für BF und Bw. Zudem ist mir neu, das in Bayern  schon für den Truppmann eine ärztliche Untersuchung gemacht wird. Und Truppmann gibt es in Bayern auch nicht mehr.


Wenn man eine G26 hat und AGT ist heißt das ncoh lange nicht das man zur BF kann. Die schauen da schon bei der Einstellungsuntersuchung auf mehr Sachen. Bei einigen BFs ist keine Brillle erlaubt, andere nehmen nur mit sehr wenig Dioptrin. Das sind Beispiele wie das auseinanderklafft. Und die G26.3 zu kriegen ist je nach Doc keine Kunst..
Zudem kann man sehr wohl AGT sein aber keinen CE machen dürfen, was für BF und Bundeswehrfeuerwehr ein NO Go ist.

Das hören jetzt zwar die meisten freiwlligen nicht gerne, aber die BF hat strengere Anforderungen ist auch bei weitem besser ausgebildet. Würde eine FF ähnliche Maßstäbe anlegen, gäbe es fast keine Feuerwehrn mehr. Man braucht sich nur anschauen was bei manchen Wehren rumrennt.
Zitat
Außerdem ist Fraglich ob die Bundeswehr-Feuerwehr mit der Berufsfeuerwehr gleichsteht?

Im Prinzip kann man es mit einer WF vergleichen, aber vom Prinzip her ist es eine BF. Gibt halt Budneswehrfeuerwehrn auf Übungsplätzen oder in Depots oder auf Flugplätzen.  (Auch eine Flughafenfeuerwehr ist im Prinzip eine WF). Ob die Bundeswehrfeuerwehren am normalen System teilnehmen kann ich nicht sagen vermute es aber.

ZitatAber wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus? Habt Ihr genug Freizeit?
Zumindest einige Bundeswehrfeuerwehren, haben ein 3 Schicht System, also keine 12 oder 24h Schichten mit 2 Wachabteilungen. Müßte aber beides geben. Aber die wenigsten BFler die ich kenne, scheren sich um die Freizeit

ZitatDas habe ich nicht gesagt! Die Ärztliche Eignung stehen gleich, nur die Sportlichen Voraussetzungen sind anderes geschrieben.

Soso ärztliche Eignung BF und FF sind gleich, der war gut.
Autor StOPfr
 - 20. März 2017, 13:48:52
Die Editierfunktion ist wegen häufigen Missbrauchs abgeschaltet.
Autor Bavaria001
 - 20. März 2017, 13:37:46
Sorry für die Doppelpost, aber irgendwie konnte ich meinen Beitrag nicht mehr editieren.

Das habe ich nicht gesagt! Die Ärztliche Eignung stehen gleich, nur die Sportlichen Voraussetzungen sind anderes geschrieben.
Außerdem ist Fraglich ob die Bundeswehr-Feuerwehr mit der Berufsfeuerwehr gleichsteht?

Gruß
Autor Bavaria001
 - 20. März 2017, 13:33:55
Ich finde Jemanden mit "Junge" anzusprechen ebenso albern, wenn Du dir den Beitrag davor durchliest, weißt Du warum :)
Autor WirdMaHellImHals
 - 20. März 2017, 13:31:33
Zitat von: Bavaria001 am 20. März 2017, 13:21:12

@chewbaccaxD was stimmt den genau mit meinem Satzbau nicht, Junge?

Na, wenn sie auf einen kameradschaftlichen Hinweis so reagieren, kriegen sie bestimmt ne Feldwebel-Eignung. ::)

Zitat von: Bavaria001 am 20. März 2017, 13:21:12
Feuerwehrtauglich bin ich laut einem Arzt schon, habe bei der Freiwilligen Feuerwehr den Truppmann und Atemschutzgeräteträger gemacht.
Aber wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus? Habt Ihr genug Freizeit?

Bitte bedenken, dass die medizinischen Vorraussetzungen für freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr weit auseinanderklaffen.
Nur weil sie AGT in einer FF sind, befähigt sie das noch lange nicht dazu Berufsfeuerwehrmann zu werden.
Autor Bavaria001
 - 20. März 2017, 13:21:12
Sorry, habe ich total vergessen.. ich habe einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung.

@chewbaccaxD was stimmt den genau mit meinem Satzbau nicht, Junge?

Feuerwehrtauglich bin ich laut einem Arzt schon, habe bei der Freiwilligen Feuerwehr den Truppmann und Atemschutzgeräteträger gemacht.
Aber wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus? Habt Ihr genug Freizeit?

Gruß
Autor Ralf
 - 19. März 2017, 19:15:28
Ja, auch das sind Mitarbeiter.
Autor mailman02
 - 19. März 2017, 17:18:32
ZitatViele sind mittlerweile zivile Mitarbeiter.

Gibts da keine Beamten mehr, oder meinst du mit Mitarbeiter auch Beamte?
Autor Ralf
 - 19. März 2017, 16:55:02
Viele sind mittlerweile zivile Mitarbeiter.
Zu militärischen findet man hier etwas https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/brandschutzfelwebel/38056