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Autor bayern bazi
 - 25. März 2017, 16:07:50
Zitat von: Deepflight am 25. März 2017, 08:41:35
Stimmt... wobei ich net Glaube das das KarrC das die Zuziehung schreibt peilt, ob du noch nach Hause kommst oder net. Schätze da wäre wieder das 1. Gebot für Resis fällig: selbst kümmern um die Zuziehung für Samstag...also anrufen, erklären und nachfragen

richtig

weil LG in Hannover bis Freitag 1000 - dann bis an den Alpenrand Rückreise  = überziehung der Lenk und Ruhezeiten (bei PKW) bei Bahn wird es auch knapp bis 2400 am Zielbahnhof zu sein ;)

deswegen ja bestimmt auch die Anreise bis Sonntag abend - weil Beginn LG am Montag 

Erfahrung:

hab sogar schonmal die WÜ nachträglich verlängern lassen, weil in Wildflecken der LG am Freitag bis 1600 gegangen ist ( (Dienstbeginn war da sogar 0500 - und uns bis Samstag 0200 eine Ruhezeit befohlen wurde)
Autor F_K
 - 25. März 2017, 09:44:20
Quark - der TrT hat so in Marsch zu setzen, das die Rückkehr als Soldat möglich ist.
Autor Deepflight
 - 25. März 2017, 08:41:35
Stimmt... wobei ich net Glaube das das KarrC das die Zuziehung schreibt peilt, ob du noch nach Hause kommst oder net. Schätze da wäre wieder das 1. Gebot für Resis fällig: selbst kümmern um die Zuziehung für Samstag...also anrufen, erklären und nachfragen
Autor bayern bazi
 - 20. März 2017, 12:38:52
und wenn du am Freitag nicht mehr nach hause kommen kannst - weil die Reisezeit länger ist wie dein RDL dauert - "müsstest" du am Samstag auch noch eine Zusziehung haben -

AN und Abreise ist  Dienstzeit ;)
Autor Deepflight
 - 20. März 2017, 08:21:48
Es zählt, was auf dem Heranziehungsbescheid steht.
Wenn da draufsteht So bis Fr wären es 6 Tage.
Bei So bis Fr der folgenden Woche entsprechend 13 Tage...
Ist zumindest bei mir vom BaPersBw so gerechnet worden inkl. Anrecht auf Heimfahrt am We dazwischen
Autor wolverine
 - 20. März 2017, 06:50:57
Wenn Ihr Dienstantritt am Sonntag ist, ist der Sonntag der erste Tag des Reservistendienstes und es sind dann eben 13 Tage.
Autor mmg2.0
 - 19. März 2017, 23:06:49
Eine Binse sagt auch: Bevor wir fragen, suchen wir im Leistungskatlog für Reservisten nach Antworten. ;)

Autor Thufir
 - 19. März 2017, 22:32:41
Das ist richtig, aber a) eine Binse die b) in diesem Fall schon im Erstposting beantwortet wurde ("...deren Dienstantritt laut Bescheid allerdings...") und c) nicht eingeht auf die konkreten Folgen nach denen gefragt wurde: bezahlte Familienheimfahrt ja/nein?
Autor mmg2.0
 - 19. März 2017, 22:10:37
Entscheidend ist, was im Heranziehungsbescheid als Zeitraum angegeben ist.
Autor Thufir
 - 19. März 2017, 20:58:51
Ich meine..

gehört zu haben dass bei einer (eigentlich) 12-tägigen Wehrübung (Montag bis Freitag der nächsten Woche) deren Dienstantritt laut Bescheid allerdings schon am Sonntag abend ist, die Grenze zu 13 Tagen überschritten ist. Somit würden also alle Regeln einer 13-tägigen Wehrübung (mir geht es insbesondere um die bezahlte Familienheimfahrt am Wochenende) gelten.

Ist das zutreffend?