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Autor KillBurn93
 - 30. März 2017, 23:42:51
Der Te gehört ja zur SKB da geh ich lieber auf Nummer sicher.
Aber die Wahrscheinlichkeit das er im schönen Plön in der 5. Inspektion landet ist sehr hoch ;)
Danach hab ich noch die 1.& 2. Inspektion im Angebot.
Ich hoffe das er nicht im Winter anfängt ansonsten ist Plön wie ausgestorben ;D ;D
Autor SCPO
 - 30. März 2017, 23:13:18
Zitat von: KillBurn93 am 30. März 2017, 23:01:54
Das ist nicht ganz richtig gibt auch Kameraden der SKB die zwar die Uniform tragen aber ihre Lehrgänge an anderen Standorten machen.
Bin zur Zeit mit jemandem auf Lehrgang der seine GA in Flensburg, den UA irgendwo anders und den BA in Plön gemacht hat.
Klang in meinen Ohren allerdings sehr seltsam und ist sicherlich auch nicht die Regel.

Ich redete von richtigen Marine-Soldaten.

GA in Flensburg hört sich nach Eloka SKB Soldat - MUT an, die machen ihre GA an der Schule für Strategische Aufklärung in Flensburg. 
Autor KillBurn93
 - 30. März 2017, 23:01:54
Das ist nicht ganz richtig gibt auch Kameraden der SKB die zwar die Uniform tragen aber ihre Lehrgänge an anderen Standorten machen.
Bin zur Zeit mit jemandem auf Lehrgang der seine GA in Flensburg, den UA irgendwo anders und den BA in Plön gemacht hat.
Klang in meinen Ohren allerdings sehr seltsam und ist sicherlich auch nicht die Regel.
Autor SCPO
 - 30. März 2017, 22:40:03
Zitat von: KillBurn93 am 21. März 2017, 07:30:21
Wenn Sie auch von der Marine ausgebildet werden, wovon ich ausgehe werden Sie die GA an der MUS Plön wiederholen. Die Marine hat keine FA/UA Inspektionen. Danach wird dann die Ausbildung zum Bootsmann erfolgen.
Sollte die Ausbildung bei einer anderen TSK stattfinden kann ich nichts dazu sagen  ;)

Also ALLE BA haben ihre "GA" in Plön ausgebildet, alle MA haben ihre "GA" in Bremerhaven oder Parow.
Autor MiraC
 - 30. März 2017, 18:07:38
Also: GA Wiederholen, definitiv ja. Weil es wird das NSaK schießen fehlen und die San Ausbildung.
Ob die Wiederholung der restlichen Inhalte Sinn macht? Nicht unbedingt, aber es lässt sich nicht ändern.

Den Feldwebel/Bootsmann Lehrgang brauchen Sie nicht zu bestehen, jedenfalls in der Theorie.
Wenn Sie sich einen negativen BU Beitrag ersparen wollen, sollten Sie wenigstens bestehen.
Hörsaalbester zu werden sollte der Anspruch sein.
Autor Schlachtschiff Heer
 - 30. März 2017, 17:45:38
Zitat von: KillBurn93 am 21. März 2017, 07:30:21
Wenn Sie auch von der Marine ausgebildet werden, wovon ich ausgehe werden Sie die GA an der MUS Plön wiederholen. Die Marine hat keine FA/UA Inspektionen. Danach wird dann die Ausbildung zum Bootsmann erfolgen.
Sollte die Ausbildung bei einer anderen TSK stattfinden kann ich nichts dazu sagen  ;)
Autor KillBurn93
 - 21. März 2017, 08:28:42
Glück gehabt das hab ich noch überlesen ;D
Autor heer2016
 - 21. März 2017, 07:43:13
Entschuldigen Sie den formellen Fauxpas. Mir geht bei meiner Nachfrage mehr um den inhaltlichen Aspekt.
Autor KlausP
 - 21. März 2017, 07:32:58
ZitatAufgrund meiner zivilen Qualifikation und entsprechenden Berufsjahren werde ich als HptFw in der Verwendung des Stabsdienstfeldwebels bei der SKB im Uniformträgebereich der Marine verwendet.

Oh, oh, oh! Böses Foul! Nicht, dass die "Marinierten" gleich Schnappatmung kriegen. Sie werden sicher als Hauptbootsmann eingestellt.  ;)
Autor KillBurn93
 - 21. März 2017, 07:30:21
Wenn Sie auch von der Marine ausgebildet werden, wovon ich ausgehe werden Sie die GA an der MUS Plön wiederholen. Die Marine hat keine FA/UA Inspektionen. Danach wird dann die Ausbildung zum Bootsmann erfolgen.
Sollte die Ausbildung bei einer anderen TSK stattfinden kann ich nichts dazu sagen  ;)
Autor heer2016
 - 21. März 2017, 07:10:20
Guten Morgen,

nach erfolgreich abgelegter Eignungsprüfung habe ich nun endlich meine Einplanung bekommen. Ich bin ehemaliger StUffz und habe 8 Jahre lang meinen Dienst als PersUffz bei der Luftwaffe absolviert. Aufgrund meiner zivilen Qualifikation und entsprechenden Berufsjahren werde ich als HptFw in der Verwendung des Stabsdienstfeldwebels bei der SKB im Uniformträgebereich der Marine verwendet.

Zu der weiteren Verwendungsplanung würde ich gerne vorab in Erfahrung bringen, ob ich die GA sowie den Uffz-Lehrgang wiederholen muss. Leider kann ich dazu den Einplaner derzeit nicht befragen und versuche es daher auf diesem Wege. Des Weiteren wurde in einigen Foren berichtet, dass man in so einem Fall nur an dem Fw-Lehrgang teilnehmen muss und keine Voraussetzung zur Verwendung das Bestehen ist.
Vielleicht gibt es ja hier ähnliche Fälle, die mir Ihre Erfahrung mitteilen können oder vielleicht aktiver Personaler, die sich mit der Thematik auskennen.

Im Grundsatz finde ich es gar nicht verkehrt, den militärischen Teil wieder aufzufrischen, da man ja schließlich mehrere Jahre keine Schießausbildung etc. hatte. Dieses Defizit könnte ja in der Stammeinheit selber behoben werden sowie es die Luftwaffe im Fall eines Wiedereinstellers machen würde.

Ich würde mich sehr über weitere Informationen zu diesem Thema freuen. Vielen Dank vorab.


Beste Grüße