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Autor Ralf
 - 21. März 2017, 11:06:06
Das macht die abrechnende Stelle aufgrund der Aufzeichnungen der Einheit. Jedoch wird der Urlaub, den du nicht genommen hast ausbezahlt, es werden nicht fiktiv Tage abgerechnet.
Autor F_K
 - 21. März 2017, 11:02:55
.. und wenn man es vorher klären will, diskutiert man dies mit KpFw / S1, um ggf. den Urlaub noch zu nehmen und mit Auskleidung / Ausschleussung zu koordinieren - ggf. unter Berücksichtigung der privaten / zivilen Randbedingungen.
Autor Tommie
 - 21. März 2017, 10:55:49
Das erfahren Sie in der konkreten Situation dann, wenn Ihnen die Rückforderung des BVA ist Haus flattert ;) !
Autor Gast431
 - 21. März 2017, 10:50:27
Hallo liebe Forengemeinde.....
leider konnte ich anhand der Suchfunktion keine Antwort auf meine spezielle Frage finden.
Mich würde interessieren, wie eine Rückforderung des gegebenfalls zu viel bezahlten Gehaltes berechnet wird. Werden bei dieser Berechnung Urlaubstage miteinberechnet?

Spricht: Ein EÜ beendet auf eigenen Wunsch nach 3 1/2 Monaten seine EÜ und muss dementsprechend einer Rückzahlung der nicht geleisteten Arbeitstage ( 1/2 Monate) nachkommen. Wird hierbei der Urlaubsanspruch für 3 1/2 Monate mit einbezogen?

Vielen Dank im Voraus!