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Autor DJ
 - 26. Juni 2006, 18:04:26
Zitat von: wolverine am 25. Juni 2006, 21:18:40
Probleme löst man immer dann, wenn sie sich stellen.

Da haste Recht.
Ich will nur das bestmögliche machen, um eingeladen zu werden, lieber zu viele Gedanken machen, als zu wenige.
Ich werde es sehen. :)
Autor wolverine
 - 25. Juni 2006, 21:18:40
Und da gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen. Wenn also grundsätzliche Eignung vorliegt, wird das kein entgegenstehender Grund sein. Und selbst wenn doch? Was hilft es, sich jetzt darüber den Kopf zu zerbrechen. Probleme löst man immer dann, wenn sie sich stellen.
Autor DJ
 - 25. Juni 2006, 18:38:18
Zitat von: wolverine am 24. Juni 2006, 17:13:45
Spass beiseite: Den militärischen Stellen ist so etwas geläufig und wenn das alles ist, gibt es auch einen Weg daraus. Nur wegen einer entfernten Verbindung wird keiner entlassen, wenn sonst nichts vorliegt.

Naja, bei mir geht es ja um die Bewerbung. :)
Autor Andi
 - 24. Juni 2006, 18:39:40
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html
Autor wolverine
 - 24. Juni 2006, 17:13:45
Problematisch ist, dass einige Problemstaaten ein Problem damit haben, Bürger aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen und deswegen Probleme machen. Das könnte Probleme geben. ;)

Spass beiseite: Den militärischen Stellen ist so etwas geläufig und wenn das alles ist, gibt es auch einen Weg daraus. Nur wegen einer entfernten Verbindung wird keiner entlassen, wenn sonst nichts vorliegt.
Autor DJ
 - 24. Juni 2006, 16:27:43
Zitat von: Andi am 23. Juni 2006, 22:31:33
Eine der beiden Staatsbürgerschaften musst du meines Wissens sowieso aufgeben, sobald du erwachsen wirst.

Gruß Andi

Hi Andi.
Was meinst du mit Erwachsen?
Ich bin über 18 und hab beide Staatsbürgerschaften.
Da die andere Staatsbürgerschaft von einem "Problemstaat" ist, sehe ich für mich wiederum ein Problem und bin dabei, diese Staatsbürgerschaft abzugeben.
Autor Andi
 - 23. Juni 2006, 22:31:33
Eine der beiden Staatsbürgerschaften musst du meines Wissens sowieso aufgeben, sobald du erwachsen wirst.

Gruß Andi
Autor DJ
 - 23. Juni 2006, 21:44:16
Zitat von: wolverine am 23. Juni 2006, 21:39:12
Das hat aber grundsätzlich nichts mit der doppelten Staatsbürgerschaft zu tun. Allein Verwandtschaft (z. B. Eltern o. ä.) begründen enge emotionale Bindungen zu diesem Staat. Aber entschieden ist damit natürlich noch nichts. Ehrlich melden und mit den Bearbeitern von der mil. Sicherheit nach lösungen suchen.

Naja ich denke nicht, dass ich damit grade Vorteile habe...
Natürlich muss man da ehrlich sein, zumal es sowieso rauskommt.
Ich überlege, die andere Staatsbürgerschaft abzugeben, da sie mir wohl eher nur Nachteile bringt.
Autor wolverine
 - 23. Juni 2006, 21:39:12
Das hat aber grundsätzlich nichts mit der doppelten Staatsbürgerschaft zu tun. Allein Verwandtschaft (z. B. Eltern o. ä.) begründen enge emotionale Bindungen zu diesem Staat. Aber entschieden ist damit natürlich noch nichts. Ehrlich melden und mit den Bearbeitern von der mil. Sicherheit nach lösungen suchen.
Autor DJ
 - 23. Juni 2006, 21:32:14
Zitat von: wolverine am 23. Juni 2006, 20:51:42
Wenn es sich um ein Land mit besonderen Sicherheitseinschränkungen gem § 13 SÜG handelt, könnte das anders sein.

Das ist genau das, was ich befürchtet habe, ja das fällt genau darunter. :(
Autor wolverine
 - 23. Juni 2006, 20:51:42
Sofern die "doppelte Staatsbürgerschaft" nach dem jeweils gültigen Gesetz (müsste das Staatsangehörigkeitsgesetz sein)  zulässig ist, ist das auch für die Offizierlaufbahn grundsätzlich kein Problem. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Staatsangehörigkeit die Deutsche ist. Es kommt aber auf die zweite Staatsbürgerschaft an in Hinblick auf die notwendige Sicherheitsüberprüfung. Wenn es sich um ein Land mit besonderen Sicherheitseinschränkungen gem § 13 SÜG handelt, könnte das anders sein.
Autor DJ
 - 23. Juni 2006, 20:38:27
Hi.
Zur Bewerbung ist es ja an sich kein Problem, wenn man neben der deutschen eine andere Staatsbürgerschaft besitzt.
Wie ist das, wenn man z.B. angehender Offizier, also Offizieranwärter ist?
Muss man dann im Laufe seine andere Staatsbürgerschaft abgeben, weil ich kann mir kaum denken, dass man als Offizier noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen darf, weil man ja vereidigt wird.
Hoffe, dass ihr mich mal aufklären könnt.
Danke. ;)