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Autor mmg2.0
 - 25. März 2017, 16:03:08
Natürlich geht das - was eigentlich auch so gewollt ist.
Alles andere ist wenig sinnig.
Autor snitch
 - 25. März 2017, 14:40:40
Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Konkret nochmal nachgefragt:
Ist denn eine Umplanung VOR der RDL auf einem höheren DP überhaupt erforderlich, um die für die Beförderung notwendige Beurteilung zu erhalten?

Also geht nicht auch:
1. RDL auf höherwertigem DP (länger 12 Tage)
2. dabei entsprechende Beurteilung
3. anschließend Umplanung auf höheren DP
4. Beförderung bei nächster RDL (wenn alle anderen Voraussetzugen erfüllt)  ???
Autor Tommie
 - 25. März 2017, 09:32:00
Das ist durchaus richtig, aber die Anzahl an vorgeschriebenen Wehrübungstagen auf höher bewertetem Dienstposten ist üblicherweise 12 Tage! Und zufälligerweise ist das genau die Zahl, die man gemäß ZDv A-1349/50 benötigt, um auf Anforderung von BAPersBw eine Beurteilung zu erstellen!
Autor Deepflight
 - 25. März 2017, 08:45:27
Wobei das da je nach aktuellem Dienstgtad do unterschiedliche Anzahlen an vorgeschriebenen Diensttagen
Autor Tommie
 - 21. März 2017, 12:55:43
Ich kenne es so:

1. Umplanung auf höher bewerteten Dienstposten
2. RDL auf diesem Dienstposten, größer/gleich 12 WÜb-tage, Beurteilung
3. Beförderung

Es hängt wohl auch ein Stück weit davon ab, wie lange die letzte RDL mit Beurteilung zurück liegt, denn ansonsten läuft es so ähnlich, wie Du beschrieben hast:

1. RDL mit Beurteilung
2. Umplanung auf höher bewerteten Dienstposten
3. RDL auf diesem Dienstposten mit Beurteilung
4. Beförderung
Autor snitch
 - 21. März 2017, 12:13:50
Hallo,

ist folgender Ablauf richtig, wenn alle Voraussetzungen (WÜ-Tage im Dienstgrad, Stehzeit, Bedarf, Eignung,...) erfüllt sind:

1. RDL auf höherem DP
2. dabei entsprechende Beurteilung
3. Umplanung auf höheren DP
4. erneute Beurteilung (?)
5. Beförderung

Danke! MkG