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Autor Papierberg
 - 27. März 2017, 18:00:27
Im Übrigen ist zu der vom Land NRW aktuell mit der Brechstange durchgeführten Frauenförderung (§ 19 Abs. 6 LBG NRW) festzustellen, dass mehrere Verwaltungsgerichte diese Norm inzwischen als verfassungswidrig eingeordnet haben. Da sich die Landesregierung naturgemäß im ersten Instanzenzug nicht geschlagen geben will, wird die juristische Klärung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ein nicht unerheblicher Teil der Kläger stammt - kleine Randnotiz - dabei aus den Reihen der Landespolizei.
Autor FoxtrotUniform
 - 27. März 2017, 12:12:35
Ich kann deine Ansicht nachvollziehen und wünsche dir viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung. Ein Bekannter ist vor etlichen Jahren von der Polizei NRW zum Sozialamt gewechselt. Beides gehobener Dienst und sein Studium wurde anerkannt. Er musste nur einen Vorbereitungsdienst absolvieren, wurde allerdings auch erst bei der neuen Dienststelle BAL (das ist ein wesentlicher Unterschied).

Insbesondere wegen der sinnfreien Frauenquote in NRW wird es für Männer nicht leichter bei der Polizei. Ob diese - gerade bei dieser Institution und im Wach- & Wechseldienst -  Sinn macht darf sich jeder selbst beantworten.

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Autor sd4k
 - 27. März 2017, 11:03:01
Leute, entspannt euch.
Wenn mein Studium inkompatibel und der Bedarf nicht vorhanden ist, ist das so.

Zu meiner Situation bleibt zu sagen, dass es sich mitnichten um eine Midlife-Crisis-Entscheidung handelt.
Ich wollte lediglich eure kompetente Meinung zu der Möglichkeit eines Behördenwechsels hören, bevor ich mich beim Wehrdienstberater lächerlich mache.

Aktuell arbeiten wir in meiner Einheit im Schnitt um die 15 bis 20 Tage am Stück durch (mit Nachtdiensten), ohne frei zu bekommen. Dienstfrei gibt es nicht planbar, sondern nach Bedarf des Dienstherrn. Wir wissen meist Donnerstags nicht wie wir Samstags/Sonntags arbeiten, geschweige denn die darauffolgende Woche. Letzten Mittwoch war ich 16 Stunden im Einsatz um mich am Donnerstag nach genau elf Stunden wieder auf der Dienststelle einzufinden.
Von meinen drei eingereichten Urlauben dieses Jahr wurden zwei gestrichen, was blöd ist da meine Frau an die Ferien gebunden ist.
Ich möchte nicht rumheulen, ich mag meine Leute und auch die Art der Arbeit. Aber wir werden verheizt und ich schaue mich einfach mal um.
Natürlich kommt auch ein Wechsel innerhalb meiner Behörde in betracht, ich habe nur keinen Sinn gesehen das hier in meinem Eingangspost umfassend darzustellen.

Ich möchte auch betonen, dass ich nicht den Wechsel anstrebe weil ich meine es wäre beim BUND alles so toll und ich könnte mir da ein laues Leben machen!
Ich danke allen die sich die Zeit genommen und sich hier mit ihrem Wissen/Rat beteiligt haben.
Ich wünsche euch eine schöne Woche!
Autor Ralf
 - 25. März 2017, 20:22:22
ZitatBedarf und Verwertbarkeit sind ja eine andere Fragestellung,
Und dafür muss halt der Bedarf da sein. Aber das hatten wir ja schon, denn sonst kann man nicht als EÜ eingestellt werden. Ist das Studium nicht verwertbar, keine Einstellung mit höh. DGrad, also keine EÜ, also kein BS-Anwärter.
Autor Tasty
 - 25. März 2017, 20:19:30
Zitat von: Ralf am 25. März 2017, 20:15:44
Sach bloß! Wer behauptet das Gegenteil? Und? Schon mal den §28 SLV gelesen?

Ja natürlich. Meinst Du wenn es den 28 (4) nicht gäbe würde ich auch nur eine Sekunde darüber nachdenken, wieder zurück zu wechseln?
Autor Ralf
 - 25. März 2017, 20:15:44
Sach bloß! Wer behauptet das Gegenteil? Und? Schon mal den §28 SLV gelesen?
Autor Tasty
 - 25. März 2017, 20:12:52
Bedarf und Verwertbarkeit sind ja eine andere Fragestellung, aber etwas anderes als die direkte Ernennung zum BS nach der EÜb wäre doch für ihn gar keine ernstzunehmende Alternative.
Autor Ralf
 - 25. März 2017, 20:09:20
 ::)
Zuerst einmal die Antwort auf die Frage, warum er mit einem höheren DGrad mit diesem Studium eingestellt werden sollte, wenn es nicht verwertbar ist?
Dann die Frage, warum er als BS-Anwärter und nicht als SaZ eingestellt werden sollte?
Und dann die Frage, warum er nach 4 Monaten (Ende EÜ) BS werden sollte (wenn man §28 SLV lesen kann)?
Autor Tasty
 - 25. März 2017, 20:07:33
Zitat von: mailman02 am 25. März 2017, 20:00:15
Zitategulärer Beendigung der EÜb in das alte Dienstverhältnis als Beamter
Sicher, das es auch bei Beamten gilt?

Ja.
Autor mailman02
 - 25. März 2017, 20:00:15
Zitategulärer Beendigung der EÜb in das alte Dienstverhältnis als Beamter

Sicher, das es auch bei Beamten gilt?
Autor Tasty
 - 25. März 2017, 19:58:12
Zitat von: Ralf am 25. März 2017, 19:53:03
Weil er geschrieben hat, er würde nur wechseln wollen, wenn sein Status erhalten bliebe.

Ja, ich weiß, alles andere wäre ja auch verrückt.
Aber er wäre ja (abgesehen von der Eignungsübung) kein Anwärter sondern  nach der EÜb direkt mit der Ernennung BS. Und während der EÜb greift der Arbeitsplatzschutz, da hätte er die Sicherheit, bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der EÜb in das alte Dienstverhältnis als Beamter zurückzukehren.
Also eigentlich eine Sache ohne jedes Risiko.
Autor Ralf
 - 25. März 2017, 19:53:03
ZitatWarum BS-Anwärter? Oder meintest Du damit die Zeit der Eignungsübung?
Weil er geschrieben hat, er würde nur wechseln wollen, wenn sein Status erhalten bliebe.
Autor mailman02
 - 25. März 2017, 19:50:53
Ich komme durch mein Ehrenamt auch viel mit Polizisten in Kontakt. Und da sind auch sehr viele  unzufrieden, weil die Polizei ja auch sparen muss und die Aufgaben ja nicht weniger werden. Ob es dann bei der Bundeswehr soviel besser ist??

Meiner Meinung nach hat man bei der Polizei ja viele Möglichkeiten, gibt ja nicht nur Streifendienst.. Zudem hat man den viel gelobten "BaL" und zumindest die Sicherheit in NRW bleiben zu können.

Aber jeder muss es natürlich selbst wissen.
Autor Tasty
 - 25. März 2017, 19:50:08
Zitat von: Jens79 am 25. März 2017, 19:40:26
Vermutlich hat man seine großen Ziele erreicht, möchte was neues, was ganz anderes versuchen. Sich selbst beweisen das man noch einen Marktwert hat....

Kann gut sein, klingt gar nicht so unlogisch. Etwas verwerfliches kann ich daran aber andererseits auch nicht erkennen.

Zitat von: Ralf am 25. März 2017, 19:46:54
Vor allem, weil kein Bedarf besteht mit diesem Studium und dann auch noch als BS-Anwärter einzustellen.

Warum BS-Anwärter? Oder meintest Du damit die Zeit der Eignungsübung?
Autor Ralf
 - 25. März 2017, 19:46:54
Vor allem, weil kein Bedarf besteht mit diesem Studium und dann auch noch als BS-Anwärter einzustellen.