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ZitatBedarf und Verwertbarkeit sind ja eine andere Fragestellung,Und dafür muss halt der Bedarf da sein. Aber das hatten wir ja schon, denn sonst kann man nicht als EÜ eingestellt werden. Ist das Studium nicht verwertbar, keine Einstellung mit höh. DGrad, also keine EÜ, also kein BS-Anwärter.
Zitat von: Ralf am 25. März 2017, 20:15:44
Sach bloß! Wer behauptet das Gegenteil? Und? Schon mal den §28 SLV gelesen?
Zitat von: mailman02 am 25. März 2017, 20:00:15Zitategulärer Beendigung der EÜb in das alte Dienstverhältnis als BeamterSicher, das es auch bei Beamten gilt?
Zitategulärer Beendigung der EÜb in das alte Dienstverhältnis als Beamter
Zitat von: Ralf am 25. März 2017, 19:53:03
Weil er geschrieben hat, er würde nur wechseln wollen, wenn sein Status erhalten bliebe.
ZitatWarum BS-Anwärter? Oder meintest Du damit die Zeit der Eignungsübung?Weil er geschrieben hat, er würde nur wechseln wollen, wenn sein Status erhalten bliebe.
Zitat von: Jens79 am 25. März 2017, 19:40:26
Vermutlich hat man seine großen Ziele erreicht, möchte was neues, was ganz anderes versuchen. Sich selbst beweisen das man noch einen Marktwert hat....
Zitat von: Ralf am 25. März 2017, 19:46:54
Vor allem, weil kein Bedarf besteht mit diesem Studium und dann auch noch als BS-Anwärter einzustellen.