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Autor Ralf
 - 29. März 2017, 18:17:43
Eben. Da die Ausbildung so teuer ist wird mit allen Mitteln versucht auch alle erfolgreich durchzubringen.
Autor miT
 - 29. März 2017, 10:28:02
Bei nicht bestehen keine Rückerstattungskosten, dann gibt es ggf. eine Alternativverwendung oder Entlassung nach der (zwischen) festgesetzten Zeit.

80-90% bekommen keine Eignung, bist du erstmal drin, ist es bei weitem nicht so dramatisch.
Autor F.Loeffel98
 - 29. März 2017, 10:24:23
Guten Tag,

ich habe mich für den fliegerischen Dienst beworben. Nun habe ich gehört, dass die Ausbildung 80-90% nicht schaffen (Bsp. Strahlflugzeugführer), daher meine Frage: Was macht man wenn, man die Ausbildung nicht schafft, jedoch noch verpflichtet ist? Bei Abbruch (aus jeglichen Gründen), wie hoch sind die Rückerstattungskosten? Diese Fragen sind lediglich für die Worst-Case Situation. Für Antworten bedanke ich mich im Voraus   :)

freundliche Grüße