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Zitat von: miguhamburg1 am 03. April 2017, 22:36:39
Mit Verlaub, @ Tasty, das ist schlicht und ergreifend so pauschal, wie Sie es darstellen, Unsinn.
Zitat von: LwPersFw am 03. April 2017, 23:43:12
Rein rechtlich ... kann dem Soldaten ab Abgabe seines Antrages vollkommen egal sein, wer was zw. ihm und der für die Bescheidung zuständigen Stelle tut...
Zitat von: Hann19 am 03. April 2017, 20:45:21
Da habe ich auch mal eine grundsätzliche Frage:
In manchen Fällen (Gesuche) ist ein Antrag ja auch etwas komplexer, z.B. Antrag auf Versetzung (was TSK und VR-Wechsel ja mit einschließt). Dort ist ja die Stellungnahme des DV und des nächsthöheren DV gefordert. Das heißt, dass bei einer negativen Stellungnahme auch letztere Stellungnahme eröffnet werden muss. Und angenommen, z.B aus Abwesenheit Soldat, Chef, Kommandeur oder auch einfach nur "Land unter" in der Kompanie, dauert dies 2 Wochen. Das Bundesamt schafft es auch nicht innerhalb von den nächsten zwei Wochen einen Zwischenbescheid zu erstellen- wer ist denn dann daran "schuld" an der Untätigkeit?
Zitat von: justice005 am 03. April 2017, 19:59:13
1 Monat
Wenn auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid ergeht, dann kann man sich beschweren (Untätigkeitsbeschwerde, § 1 Abs. 2 WBO).
Eine solche Beschwerde führt dazu, dass über die Sache nicht mehr von zuständigen Vorgesetzten entschieden wird, sondern vom nächsthöheren. Dann würde also nicht der KpChef, sondern der Kommandeur über die geänderte Rahmenzeit entscheiden. Warum die Sache solange gedauert hat, wird hingegen nicht geprüft.