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Zusammenfassung

Autor Jens79
 - 09. April 2017, 21:12:01
ZitatIch verstehe das nicht so ganz warum hier gegen die Selbstbeschaffung argumentiert wird.

Weil es verboten ist. Ganz einfach. Und da helfen auch keine Kriegsgeschichten aus anno
Schnee.
Autor Andi
 - 09. April 2017, 14:28:46
Zitat von: itchy am 09. April 2017, 13:39:06
In einem der Btl in dem ich gedient habe gibt es sogar einen Btl Befehl des Kdr der ausdrücklich jedewede Form von nicht-dienstlich gelieferter Bekleidung, sofern sie der TL entspricht und Flecktarn ist, sowie nicht-dienstliche Ausrüstung sofern sie grün/braun und oder Flecktarn ist, erlaubt.

Sofern sie der TL entspricht, aha. Und wie willst du das überprüfen?
Und hast du jemals privat beschaffte Ausrüstung beispielsweise auf ihre Wärme-/Infrarotabstrahlung hin überprüft?

Du würdest dich wundern, wie das aussieht, wenn da plötzlich in einer Gruppe "schwarzer Personen" einer als Weihnachtsbaum leutet...
Autor itchy
 - 09. April 2017, 13:39:06
Moin

Ich verstehe das nicht so ganz warum hier gegen die Selbstbeschaffung argumentiert wird.

Es geht ja nicht darum, dass der Kamerad selber Schutzpakete (Weichballistik), Schutzplatten oder ähnliches beschafft. Es geht rein, so wie ich es sehe um einen anderen Tragesatz im Gegensatz zur Koppel.

In einem der Btl in dem ich gedient habe gibt es sogar einen Btl Befehl des Kdr der ausdrücklich jedewede Form von nicht-dienstlich gelieferter Bekleidung, sofern sie der TL entspricht und Flecktarn ist, sowie nicht-dienstliche Ausrüstung sofern sie grün/braun und oder Flecktarn ist, erlaubt.

Das selbstbeschaffte Schutzwesten bzw. Schutzpakete und -platten nicht erlaubt sind, und wenn dann nur zu Trainingszwecken, ist ja auch unstrittig.
Mir kann aber keiner erzählen, dass der Dienstherr den Kameraden in Regress nehmen wird, wenn er mit dienstlicher Ausrüstung und nem Plattenträger als Kampfmittelweste umknickt...
Denn ich kann mir ehrlich keinen Fall vorstellen wo sich jemand aufgrund seiner Trageweste/Chest Rig/Kampfmittelweste/... verletzt und dies mit der Koppel nicht passiert wäre/passieren könnte.

Wenn, dann müsste man auch jeden Soldaten in Regress nehmen wenn er nicht dienstliche Socken, Unterwäsche usw. getragen hat.

Wichtig: ich beziehe das hier alles auf rein "nicht-ballistische" Ausrüstung, wobei es auch genug Kameraden gibt die bei Schießen usw. die dienstlichen Schutzpakete und -Platten aus den dienstlichen Westen nehmen um sie kurzfristig für den Dienst in ihren eigenen Plattenträgern bzw. Schutzwesten zu nutzen. Dies ist wiederum etwas anderes, sollte aber meines erachtens auch nicht geahndet werden, da die Schutzpakete weiterhin a) dienstlich sind und b) es irrelevant ist ob die Schutzpakete und -Platten in einer dienstlichen oder einer nicht-dienstlichen Weste stecken.

Zum eigentlichen Thema:
da hilft nur ausprobieren, ich denke solange man keine Schutzweste tragen muss bzw. kann, sollte man einfach ein Chest Rig nutzen. Die Dinger sind für das tragen mit Rucksack gedacht. Außerdem kann ich in einem Chest rig oft mehr unterbringen als nur an einer Weste (je nach Modell) und kann es einfacher überwerfen/ablegen. Und sollte man dann doch mal eine Weste tragen stellt man das Rig weit ein und wirft es über die Weste und hat wieder alles an seinem gewohnten Platz.
Autor justice005
 - 09. April 2017, 13:24:02
Im Ernstfall wird vermutlich der Bund haften, sofern der Disziplinarvorgesetzte die Ausrüstung genehmigt hat. Denn der Dienstherr muss sich das Verhalten des KpChefs im Verhältnis zum geschädigten Soldaten zurechnen lassen. Aber wenn tatsächlich die Ausrüstung schuld an einem Schaden ist, dann kann sich der Chef warm anziehen.

Dann steht er nicht nur wegen Dienstvergehen vor dem Truppendienstgericht, sondern er wird vielmehr auch im Hinblick auf den Schadensersatz durch den Dienstherrn in Regress genommen. Ich stelle mir grade den entsprechenden Untersuchungsbericht des BAAINBw bildlich vor. Der dürfte dann wohl saftig formuliert sein.

Übrigens sind das auch wieder so Verhaltensweisen, die ich nicht nachvollziehen kann. Da wird immer von den Chefs lamentiert, man bräuchte viel mehr Rechtssicherheit...bla..., man müsse sich viel mehr absichern...bla..., man brächte mehr Handlungssicherheit...bla....   und nun? Jetzt gibt es klare Vorschriften und die Chefs halten sich nicht dran. Hinterher ist das Geschrei dann groß. Dann ist wieder der Dienstherr der böse, der seine armen Soldaten im Regen stehen lässt.

Autor Jens79
 - 08. April 2017, 21:08:13
Dein KpChef ist nicht dein Dienstherr....

Aber egal. ;D
Autor .TopSecret.
 - 08. April 2017, 20:55:17
Also ich selbst nicht, es hängt aber ein Befehl im GeZi aus, auf welchem das alles geregelt ist. Dort steht auch was getragen werden darf und was nicht.
Außerdem wurde dies auch von den Ausbildern und dem ZgFhr nochmals explizit angesprochen und vorhandene Zusatzausrüstung wird auch Kontrolliert bevor sie getragen werden darf.
Autor F_K
 - 08. April 2017, 20:15:59
Hattu schriftlich?
Autor .TopSecret.
 - 08. April 2017, 19:46:53
@ justice005: Wenn mein Dienstherr mir erlaubt privat beschaffte Ausrüstung zu tragen (bei uns sind nur bestimmte Marken erlaubt... zb. Lindnerhof, Zentauron, 75 Tactical, Leo Köhler und co.) trägt er auch die Verantwortung für entstandene Schäden. Aus diesem Grund sind auch nur Marken erlaubt welche den Anforderungen der Bundeswehr entsprechen, desweiteren nimmt sich der Dienstherr das Recht privat Beschaffte Ausrüstung bei bedarf zu verbieten wenn der Soldat damit nicht umgehen kann oder sie nicht den gestellten Anforderungen entspricht.
Autor ulli76
 - 08. April 2017, 11:23:47
Die Schutzweste muss in der Regel dienstlich geliefert sein, aber nicht zwingend die Überwurfweste.
Autor justice005
 - 08. April 2017, 10:31:48
Es sind ausschließlich die dienstlich gelieferten Auslieferungsgegenstände erlaubt und das hat auch gute Gründe, vor allem im Einsatz.

Wer mit privat beschaffter Ausrüstung verletzt wird, egal ob durch Feindeinwirkung oder ohne, der dürfte größte Schwierigkeiten haben, eine Wehrdienstbeschädigung oder eine andere Leistung der Bundeswehr geltend zu machen. Die Bundeswehr übernimmt verständlicherweise nur die Verantwortung für solche Ausrüstungsgegenstände, die sie selbst geprüft hat und nicht für irgendwelchen anderen Kram, auf den die Bundeswehr keinen Einfluss hat.

Ich wäre auch extrem vorsichtig, was eine "Erlaubnis" des Chefs betrifft. Eine Erlaubnis bedeutet nämlich nicht zwingend, dass die Bundeswehr deswegen auch für Schäden haftet. Und wenn sie es doch tut, dann wird sie den Erlaubnisgeber vermutlich in Regress nehmen.

Autor miT
 - 08. April 2017, 09:05:26
 2012 habe ich, ich glaube durch einen Fehler ich kann nicht mal erklären warum ich die bekommen habe, eine Weste über die LHBW  ausgegeben bekommen, die wir aus zwei Teilen bestand die man mittels Reißverschluss war das glaube ich zusammen setzen konnte.  Besser kann ich es gar nicht beschreiben.  Es gab dann verschiedene Modifikationen für die Weste, kann mit diesem Teil jemand etwas anfangen und vielleicht genauer bezeichnen ?  Wirklich das ist eine für die EGB gemachte oder benutzte ist ?

Fakt ist Aufjedenfall, obwohl es dienstlich geliefert war, war es hervorragend für so ziemlich alles egal ob mit Rucksack ohne Rucksack ...
Autor ulli76
 - 07. April 2017, 19:25:08
Ob Chest-Rig oder Plattenträger ist eine Frage des Auftrags und was erlaubt ist.
Ich hatte die letzten 3 Einsätze die Kombi Chest-Rig/Weste- hat Vor- und Nachteile. Hauptnachteil dass der TT-Chest-Rig nicht auf die neue Weste passt. Das hängt am oberen Rücken.

Rucksack geht grundsätzlich darüber, musste aber keine längeren Strecken damit zurücklegen. Auch das ist so ne Sache- egal was du nutzt- du hast immer das Problem mit den Schulterpolstern auf die dann noch die Polster des Rucksacks passen müssen. wenn das halbwegs angepasst ist, verteilt sich das Gewicht aber besser.
Autor .TopSecret.
 - 07. April 2017, 18:44:54
Nabend Kameraden,
momentan spiele ich mit dem Gedanken einen Plattenträger für den Gefechtsdienst zu kaufen, er soll nicht den Zweck erfüllen mich vor Projektilen zu schützen sondern nur eine bessere und flexiblere Alternative für die Koppel darstellen.
Da wir derzeit und in naher Zukunft sehr viel Orts & Häuserkampf, sowie Waldkampf üben und ich die Koppel nicht ausstehen kann habe ich nun mal ein paar Plattenträger rausgesucht, mein derzeitiger Favorit ist der "75Tactical SIGMA 200" in 5Farb Flecktarn.

Mein Dienstherr erlaubt Plattenträger und co. sowie diverse Zusatzausrüstung, von dem Standpunkt aus besteht also kein Grund zur Sorge.

Meine einzigen bedenken drehen sich um den verbund von Plattenträger und schwerem Rucksack. Ich trage den Berghaus Atlas 2, welchen wir im Gefechtsdienst eigentlich immer dabei haben, gewicht beträgt ca 20-25kg, Marschstrecken variieren, können aber 10km+ betragen mit komplettem Gefechtsanzug, sprich mit Plattenträger/Koppel usw.
Hat hier jemand Erfahrungen was das tragen von Plattenträger und Rucksack angeht, kennt eventuell bessere Plattenträger oder würde mir gar eine Chestrig eher raten als einen Plattenträger? (Budget max 500€)

Ich bin SaZ 12 Fallschirmjäger Feldwebelanwärter, also bitte nicht sowas wie "viel zu teuer lohnt sich nicht", ich investiere gerne in die nächsten Jahre wenn es Sinn macht und mir das Leben im GefD erleichtert.

Freundliche Grüße