ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: StOPfr am 12. April 2017, 14:42:31
Ich will nicht die moralische Keule schwingen, aber jetzt, als junger Vater, solltest du die Dinge im Sinne der hier gegebenen Tipps anpacken und auf die Reihe bringen. Das hätten allein schon der Nachwuchs und die Mutter verdient (und du auch, wenn du es gut anstellst).
Ein Stück weit wird der Weg durch Sperrfristen blockiert, aber in der Zeit kannst du deine Chancen verbessern (siehe Ullis Tipp zur Ausbildung).
Zitat von: ulli76 am 12. April 2017, 10:02:32
Sind das 2 Verfahren also die Verurteilung und das Ermittlungsverfahren oder hast du das ungünstig ausgedrückt?
Mein Tipp: Sieh zu, dass du eine Ausbildung zivil machst oder Upgrade deines Schulabschlusses und da richtig gute Noten abräumst. Vielleicht noch parallel etwas soziales Engagement, das zeigt, dass du was für die Gesellschaft tun willst.
Zitat von: KlausP am 12. April 2017, 09:37:58
Nein, meiner Meinung nach ist es egal ob ein Urteil oder ein Strafbefehl ergangen ist. Die Rechtsabteilung wird wohl in jedem Fall die Akte beiziehen und dann entscheiden.
Zitat von: KlausP am 12. April 2017, 09:32:06
Jetzt läuft also aktuell ein erneutes Ermittlungsverfahren? Dann werden Sie so lange nicht eingestellt, wie das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Die Sperrfrist wird sich am Urteil orientieren. Sollte es eine Bewährungsstrafe geben, wird das wohl mindestens bis zum Ablauf der Bewährungszeit nichts werden.