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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 28. April 2017, 08:38:06
Lieber Fragensteller,

dass Sie Ihr derzeitiges Gehalt brauchen, hat jeder verstanden. Deshalb ging es hier auch niemandem darum, dass Sie eine zweite Betufsausbildung als Azubi machen.

Konkret wurde Ihnen empfohlen, in der Sperrzeit neben der Arbeit ihre schulische Qualifikation zu erhöhen, etwa in einer Abendchuke etc die Fach- oder Hochschulreife zu absolvieren. Denn damit hätten Sie die Voraussetzung, nach Abschluss bei der Bundeswehr den Einstieg in eine höhere Laufbahn zu ermöglichen oder sich, wenn es finanziell passt, im Zivilberuf voranzukommen.
Autor Merowig
 - 17. April 2017, 11:44:49
Das Abitur / die Fachhochschulreife lassen sich auch im "Fernstudium" berufsbegleitend nachholen. Z.B. Telekolleg, ILS, SGD, etc.
Autor fbkkl
 - 16. April 2017, 22:56:10
Ganz nüchtern betrachtet wird es mit dem Vorstrafenregister natürlich schwierig.

Ganz gleich in welcher Verwendung man eingestellt wird, ist man natürlich in erster Linie Soldat. Da wird der Psychologe die Frage der Zuverlässigkeit ganz genau stellen...

Karrierechancen: Als Verkäufer wird in erster Linie wohl nur "Manschafter" in Betracht kommen. Die Eignung für Unteroffizier bzw. Feldwebel zu bekommen wird eine Herausforderung werden.

Ich kann mich den anderen nur anschließen. Auf jeden Fall versuchen zivil sein Leben zu meistern.
Autor 010811
 - 12. April 2017, 15:10:01
Zitat von: StOPfr am 12. April 2017, 14:42:31
Ich will nicht die moralische Keule schwingen, aber jetzt, als junger Vater, solltest du die Dinge im Sinne der hier gegebenen Tipps anpacken und auf die Reihe bringen. Das hätten allein schon der Nachwuchs und die Mutter verdient (und du auch, wenn du es gut anstellst).
Ein Stück weit wird der Weg durch Sperrfristen blockiert, aber in der Zeit kannst du deine Chancen verbessern (siehe Ullis Tipp zur Ausbildung).

Ich verstehe was ihr meint. Derzeit verdiene ich ca. 3000 Euro brutto. Davon lebt meine Familie. Mit einem Azubi-Gehalt ist das leider nicht möglich. Meine Frau arbeitet halbtags, das macht jedoch nur ca. 700€ brutto im Monat aus.

Versteht mich nicht falsch, es wäre mein größter Wunsch das Abitur nachzuholen, mich sozial zu engagieren und dann evtl. in einer höheren Laufbahn eingestellt zu werden. Nur: Meine Familie kann ich durch das Azubi-Gehalt traurigerweise nicht ernähren.

Ich danke euch aber für die aufrichtige Hilfe - das sieht man sonst bei Themen in Bezug auf Vorstrafen eher selten. Und ich verstehe was ihr mir sagen wollt und bin absolut eurer Meinung. Nur eine Lösung für das finanzielle habe ich noch nicht gefunden.
Autor StOPfr
 - 12. April 2017, 14:42:31
Ich will nicht die moralische Keule schwingen, aber jetzt, als junger Vater, solltest du die Dinge im Sinne der hier gegebenen Tipps anpacken und auf die Reihe bringen. Das hätten allein schon der Nachwuchs und die Mutter verdient (und du auch, wenn du es gut anstellst).
Ein Stück weit wird der Weg durch Sperrfristen blockiert, aber in der Zeit kannst du deine Chancen verbessern (siehe Ullis Tipp zur Ausbildung).
Autor 010811
 - 12. April 2017, 12:48:04
Zitat von: ulli76 am 12. April 2017, 10:02:32
Sind das 2 Verfahren also die Verurteilung und das Ermittlungsverfahren oder hast du das ungünstig ausgedrückt?

Mein Tipp: Sieh zu, dass du eine Ausbildung zivil machst oder Upgrade deines Schulabschlusses und da richtig gute Noten abräumst. Vielleicht noch parallel etwas soziales Engagement, das zeigt, dass du was für die Gesellschaft tun willst.

2 Verfahren - 1x das abgeschlossene mit der Verurteilung, dann das neue;

Habe eine Ausbildung zum Verkäufer gemacht. Dadurch dass ich jetzt Vater bin, bin ich aufs Geld verdienen angewiesen. Eine weitere Ausbildung oder nochmal die Schulbank drücken wird schwierig. Gerne hätte ich das Abitur nachgeholt, aber der Zug ist abgefahren. Es ist schade, dass man oft erst viel zu spät weiß, was später einmal wichtig sein wird.
Autor ulli76
 - 12. April 2017, 10:02:32
Sind das 2 Verfahren also die Verurteilung und das Ermittlungsverfahren oder hast du das ungünstig ausgedrückt?

Mein Tipp: Sieh zu, dass du eine Ausbildung zivil machst oder Upgrade deines Schulabschlusses und da richtig gute Noten abräumst. Vielleicht noch parallel etwas soziales Engagement, das zeigt, dass du was für die Gesellschaft tun willst.
Autor 010811
 - 12. April 2017, 09:39:06
Zitat von: KlausP am 12. April 2017, 09:37:58
Nein, meiner Meinung nach ist es egal ob ein Urteil oder ein Strafbefehl ergangen ist. Die Rechtsabteilung wird wohl in jedem Fall die Akte beiziehen und dann entscheiden.

Vielen Dank dass Sie sich die Zeit genommen haben.

Dann warte ich mal bis nächstes Jahr ab, denn die Mühlen der Justiz mahlen ja langsam aber stetig.

Und dann sehen wir weiter.
Autor KlausP
 - 12. April 2017, 09:37:58
Nein, meiner Meinung nach ist es egal ob ein Urteil oder ein Strafbefehl ergangen ist. Die Rechtsabteilung wird wohl in jedem Fall die Akte beiziehen und dann entscheiden.
Autor 010811
 - 12. April 2017, 09:34:29
Zitat von: KlausP am 12. April 2017, 09:32:06
Jetzt läuft also aktuell ein erneutes Ermittlungsverfahren? Dann werden Sie so lange nicht eingestellt, wie das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Die Sperrfrist wird sich am Urteil orientieren. Sollte es eine Bewährungsstrafe geben, wird das wohl mindestens bis zum Ablauf der Bewährungszeit nichts werden.

Genau. Danke schonmal für die Einschätzung.

Das impliziert, dass es bei einer Geldstrafe besser aussehen in Bezug auf die Sperrfrist?

Spielt es zusätzlich eine Rolle ob es eine Verhandlung gab oder ob das Urteil per Strafbefehl kommt?
Autor KlausP
 - 12. April 2017, 09:32:06
Jetzt läuft also aktuell ein erneutes Ermittlungsverfahren? Dann werden Sie so lange nicht eingestellt, wie das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Die Sperrfrist wird sich am Urteil orientieren. Sollte es eine Bewährungsstrafe geben, wird das wohl mindestens bis zum Ablauf der Bewährungszeit nichts werden.
Autor 010811
 - 12. April 2017, 09:25:04
Hallo,

ich habe mich bei der BW beworben und bereits eine Einladung ins KC erhalten. Kurz vor dem Termin gabs dann ein Ermittlungsverfahren. Ich habe als erstes den Termin im KC gecancelt - Ermittlungsverfahren laufend = keine Einstellung;

Ich weiss dass Sie hier keine Glaskugel, dafür aber etwas mehr Erfahrung damit als ich haben:

Verurteilung im Dezember 2012 wegen Betruges zu 5 Monaten Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung

Ermittlungsverfahren wegen "Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten" - habe bereits alles gestanden, damit das schnell erledigt werden kann.


§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
   1.    Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
   2.    Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
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Jetzt erwarte ich, zurecht, eine ordentliche Sperrfrist seitens der BW.

Ich bin 25 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind - OG d.R., 2011 ausgeschieden.

Bewerbung für die Mannschafter-Laufbahn.

Wie hoch vermutet ihr die Sperrfrist? Wirds überhaupt noch mal etwas oder hab ichs mir damit vergeigt?