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Zitat von: KlausP am 16. April 2017, 22:49:47
Die TG-Sätze stehen in der Trennungsgeldverordnung (einfach mal die Forensuche danach befragen). Mit der Höhe Ihrer Miete hat das NICHTS zu tun.
Zitat von: KlausP am 16. April 2017, 21:46:09
Dann passt doch alles. Sie müssen nur darauf achten, dass in allen weiteren Versetzungs- und Kommandierungsverfuegungen die UKV ebenfalls nicht zugesagt wird.
Zitat von: Ralf am 16. April 2017, 20:08:30
Und auch der Aufforderung zum Dienstantritt steht, dass die UKV nicht zugesagt wurde?
Zitat von: KlausP am 16. April 2017, 13:31:58ZitatAllerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?
Ja. Wenn dort steht, dass dioe Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird, sind Sie mit Dienstantrit trennungsgeldberechtigt. Wie das dann mit der Beantragung läuft, erklärt der zustäändige Rechnungsführer.
ZitatAllerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?
Zitat von: funker07 am 16. April 2017, 13:12:52
Bekommst du Trennungsgeld bzw wird deine Wohnung anerkannt? Dann solltest du Trennungsgeld bekommen und nichts für die Stube zahlen. Der Anrechnungsbeitrag, der dein Brutto erhöht, beibt aber meines Wissens bis 25. Da kennen sich hier aber einige besser aus.
Zum Führerschein:
Bei Bedarf bekommst du den Lehrgang B Anfänger. Danach 6 Wochen CE und danach 2 Wochen G. Ob du aber wirklich so ausgebildet wirst und wann Lehrgangsplätze frei sind, siehst du erst später.
Zitat von: gondolino am 15. April 2017, 20:26:11
Das heißt also, von der Besoldung werden etwa 100€ für die Unterkunft sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen.
ZitatBeides wird in meinem Fall zutreffen, da ich noch unter 25 bin und selbst in der Stammeinheit, welche knappe 140km
Zitat von: KlausP am 15. April 2017, 20:30:36Zitat... sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen. ...
Bei der Truppenverpflegung läuft das anders. Da bekommen Sie eine Chipkarte. Die laden Sie mit einer bestimmten Summe (das ist Ihre Entscheidung, wie viel) am Terminal (meist im Eingangsbereich zum Sppiesesaal) auf. Nach dem Empfang Ihrer Verpflegung lassen Sie die Chipkarte an der Essenausgabe einlesen und der Betrag für die Teilmahlzeit wird wie bei einer Prepaid-Karte abgebucht.
Zitat... sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen. ...